| Dieser Artikel behandelt den Begriff Aviatik; für den gleichnamigen Flugzeughersteller siehe Aviatik (Flugzeughersteller). |
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Als Luftfahrt (auch Aviatik, von lat. avis = Vogel) bezeichnet man Reisen und Gütertransport durch die Erdatmosphäre. Der Begriff umfasst heute allgemein alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen.
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Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
Alle Luftfahrzeuge werden nach der Art der Erzeugung des Auftriebs in zwei Arten eingeteilt:
Ob Fliegen oder Fahren als Begriff für die Fortbewegung verwendet wird, hängt von der oben genannten Art und Weise der Auftriebserzeugung ab. Ballone und Luftschiffe „schwimmen“ durch ihren statischen Auftrieb in der Luft ähnlich einem Schiff im Wasser. Ihre Fortbewegung wird daher als Fahren bezeichnet. Da Ballone und Luftschiffe die Begründer des Luftverkehrs waren, etablierte sich der Begriff Luftfahrt.
Flugzeuge und Hubschrauber erzeugen ihren dynamischen Auftrieb durch Bewegungen durch die Luft (Fortbewegunggeschwindigkeit bzw. Rotationsgeschwindigkeit) Ihre Fortbewegungsart nennt man Fliegen. Die Funktionsweisen werden im Kapitel Luftfahrzeuge näher erläutert.
Raketen und Geschosse bewegen sich auf ballistischen Flugbahnen und können auch ohne gasförmiges Medium fliegen.
Zur Koordination in der internationalen Luftfahrt sind zahlreiche Übereinkommen geschlossen worden. (z. B. das Chicagoer Abkommen). Als einheitliches Alphabet wurde für die Luftfahrt das ICAO-Alphabet festgelegt. Uhrzeiten werden grundsätzlich in UTC angegeben.
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