Mängelexemplar


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Mängelexemplar mit Stempelaufdruck

Mängelexemplar ist ein Begriff aus dem Buchhandel und bezeichnet ein Buch, das auf Grund eines deutlichen Mangels nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegt und somit billiger, zum Beispiel in einem Antiquariat, verkauft wird. Diese Bücher kennzeichnet man in der Regel durch einen gut sichtbaren Stempel oder manchmal auch nur mit einem dicken Strich, im Normalfall an der unteren Schnittkante des Buches.

Von einem Defektexemplar unterscheiden sich Mängelexemplare dadurch, dass der Mangel nicht im Rahmen des Fertigungsprozesses entstand, etwa durch fehlerhaften Druck oder Bindung, doppelte Seiten o. ä., sondern erst danach.

Inhaltsverzeichnis

Qualität von Mängelexemplaren und Verramschung

Mängelexemplare können durchaus noch in sehr gutem Zustand sein und einfach nur alt und vom Verlag aus dem Handel zurückgezogen, weil zum Beispiel eine neue Auflage erschienen ist. In jüngster Zeit gab es allerdings eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, die klarstellen, dass ansonsten verlagsneue Bücher durch „Mängelung“ mit Stempel oder Edding nicht automatisch aus der Buchpreisbindung fallen.[1] Die Verlage stehen damit zunehmend in der Pflicht, Bücher erst dann als Mängelexemplare zu kennzeichnen, wenn tatsächlich gut sichtbare und nicht korrigierbare Mängel vorhanden sind. Früher wurde diese Regelung in der Praxis nicht immer eingehalten: häufig verramschte man Remittenden einfach als Mängelexemplare.

Gründe für die Praxis waren vor allem die mittlerweile geringen Absatzmöglichkeiten für Bücher, die bereits eine gewisse Zeit im Handel sind. Da Bücher aufgrund der Buchpreisbindung erst nach 18 Monaten verramscht werden dürfen, fallen bis zu diesem Zeitpunkt Kosten für die Lagerung an – eine vorzeitige Verramschung wird auf diese Weise für einige Verlage und Verkäufer attraktiv. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels räumt dazu ein, dass bei einer solchen Praxis allerdings das Vertrauen des Kunden in den Verlag leiden könnte und Absatzzahlen von Novitäten dadurch zurückgehen, dass Kunden mit einer vorzeitigen Verramschung des Titels rechnen und sie erst abwarten.

Quellen

  1. Urteil OLG Frankfurt 11 U 8/05

Literatur

  • Erhard Schütz u.a. (Hrsg.): Das BuchMarktBuch. Der Literaturbetrieb in Grundbegriffen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag 2005, ISBN 3-499-55672-3

Weblinks

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