Mitglied


Ein Mitglied ist eine einer bestimmten Körperschaft angehörende Person, zum Beispiel eines Vereins oder eines Parlaments.

Die Mitgliedschaft entsteht durch teilweise mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen verbundene Aufnahme, Beitritt oder durch Geburt. Mitgliedschaft impliziert die Anerkennung der Regeln und Statuten der Gemeinschaft, und legt gewisse Rechte und Pflichten fest. Ferner manifestiert sich Mitgliedschaft in einer gewissen Unterstützung der Körperschaft. Des Weiteren kommt es vor, dass Personen von ihrer Umwelt aufgrund ihres Verhaltens, Aussehens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern einer besonderen Gruppierung gerechnet werden.

Ein bestimmtes Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gruppierung allein konstituiert noch keine Mitgliedschaft. Dieses können Mitglieder mit Anwärtern, Postulanten oder Sympathisanten teilen. Mitgliedschaft entsteht durch Bestätigung. Ihr Ende unterliegt den jeweils gültigen Regeln, hier kommen etwa Austritt oder Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Auflösung der Gruppierung infrage.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Mitgliedschaft

Vereine

Viele Menschen sind Mitglied in einem Verein. Dadurch zeigen sie ihrer Umwelt, dass sie „ihren“ Verein und/oder seine Ziele unterstützen. Als Gegenleistung erhalten sie die Möglichkeit, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen, unter fachmännischer Aufsicht zu trainieren oder zu proben und in der Öffentlichkeit zu spielen bzw. aufzutreten.

Mitglieder von Vereinen mit kulturellem Charakter wollen Traditionen aufrechterhalten und/oder verbreiten. Soziale Vereine und ihre Mitglieder wollen anderen helfen.

Genossenschaften

Die Anteilseigner von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft werden als Mitglied dieser Genossenschaft bezeichnet.

Parlamente

Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landtage der Länder verwenden auf offiziellen Briefen das Kürzel MdB bzw. MdL für Mitglied des Bundes-/Landtags.

Strafrecht

Ein in einer Tätergruppe handelnder Krimineller oder Terrorist kann nach deutschem Strafrecht als Mitglied einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung belangt werden. Andere Staaten kennen in ähnlicher Form den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer Verschwörung.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die einem Gremium (im allgemeinen Fall der Mitgliederversammlung) vollständig und mit Stimmrecht angehören. Anders als „Mitglieder mit beratender Stimme“ sind sie nicht nur Meinungsvertreter und Berater, sondern gleichzeitig auch Entscheidungsträger. Ob Ehrenmitglieder zu den ordentlichen Mitgliedern gerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt.

Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag

Die Bezeichnung ordentliches Mitglied wird beispielsweise für Abgeordnete des Deutschen Bundestags verwendet in Bezug auf die Ausschüsse, wobei ordentliche Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen ein Stimmrecht haben und ihm ständig angehören. Die stellvertretenden Mitglieder hingegen gehören dem Ausschuss nur an, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, oder ausscheidet.

Geborene und gekorene Mitglieder

Hinsichtlich der Mitglieder von Gremien, wie etwa Versammlungen oder Ausschüssen, wird häufig zwischen geborenen und gekorenen Mitgliedern unterschieden. Bei der Unterscheidung wird darauf abgestellt, auf welche Weise jemand nach den Regelungen über die Mitgliedschaft zum Mitglied des Gremiums wird.

Als geborenes Mitglied wird eine Person bezeichnet, die deshalb Mitglied des Gremiums wird, weil sie eine andere Stellung außerhalb des Gremiums innehat. Ein gekorenes Mitglied ist hingegen aus einer Auswahl möglicher Mitglieder durch eine Wahl oder eine Ernennung bestimmt worden.

So sind etwa die Mitglieder des Deutschen Bundestages geborene Mitglieder der den Bundespräsidenten wählenden Bundesversammlung, während ebenso viele Mitglieder der Bundesversammlung von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden und damit gekorene Mitglieder sind.

Weblinks

Wiktionary
 Wiktionary: Mitglied – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

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