Offizieranwärter


Dieser Artikel behandelt den Offizieranwärter in Deutschland, für das österreichische Pendant siehe Offiziersanwärter
 Dienstgrad Gefreiter (OA), Oberarmabzeichen (Deutsche Marine)
Dienstgrad Gefreiter (OA), Oberarmabzeichen (Deutsche Marine)
 Dienstgrad Gefreiter (OA), Schulterabzeichen Dienstanzug (Panzeraufklärer/ Heer)
Dienstgrad Gefreiter (OA), Schulterabzeichen Dienstanzug (Panzeraufklärer/ Heer)

Als Offizieranwärter (OA) bezeichnet man in Deutschland Soldaten in der Laufbahn der Offiziere vor Erreichen des ersten Offizierdienstgrades Leutnant. Der Status als Offizieranwärter wird mit allen zu durchlaufenden Dienstgraden bei Heer und Luftwaffe durch eine silberfarbene Kordel (Litze) an der Schulterklappe/Schulterschlaufe, bei der Marine mit einem goldfarbenen Stern auf der Schulterklappe/Schulterschlaufe bzw. am Ärmel kenntlich gemacht.

In Deutschland wird in der schriftlichen Dienstgradbezeichnung der Status als Offizieranwärter in Form des Zusatzes „(OA)“ zum Dienstgrad bezeichnet, in der mündlichen wird der Zusatz weggelassen.

Durch eigene Dienstgradbezeichungen ersetzt werden der

Die Beförderung zum Fahnenjunker setzt beim Heer den bestandenen sechsmonatigen Offizieranwärterlehrgang und eine Dienstzeit von min. 12 Monaten voraus. Nach bestandenem Offizierlehrgang 1 an der Offizierschule des Heeres erfolgt die Beförderung zum Fähnrich während des Studiums nach einer Dienstzeit von mindestens 22 Monaten. Die Beförderung zum Oberfähnrich erfolgt nach einer Mindestdienstzeit von 30 Monaten. Die Beförderung zum Leutnant erfolgt nach mindestens 36 Monaten. Nach dem erfolgreichen Studium an den Universitäten der Bundeswehr setzen die Offiziere ihre militärische Ausbildung fort. Es folgen der Offizierlehrgang 2 an der Offizierschule des Heeres, der Offizierlehrgang 3 an den Truppenschulen und erforderliche Führerscheinlehrgänge und Einzelkämpferlehrgänge oder der Lehrgang "Überleben im Einsatz".

Bei Marine und Luftwaffe erfolgt die Beförderung der Truppendienstoffizieranwärter zum Seekadetten bzw. Fahnenjunker mit erfolgreichem Abschluss des Offizierlehrgangs Teil I/II und Aushändigung des Offizierspatents nach 12 Monaten. Während des Studiums an einer der Universitäten der Bundeswehr wird nach Regeldienstzeit befördert. Auch bei Luftwaffe und Marine wird die vollständige Ausbildung zum Offizier erst durch eine an das Studium anschließende Offizierweiterbildung (Führungstraining/Offizierlehrgang Teil III) abgeschlossen.

Ein kleiner Teil der Offizieranwärter (ca. 1-2 % je Jahrgang) wird direkt als Berufsoffizieranwärter (BOA) eingestellt. Die Auswahl erfolgt nach den Ergebnissen an der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ).

Siehe auch


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