Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut von Westdeutschland beendete und Westdeutschland die Souveränität verlieh (die allerdings bis zur Wiedervereinigung 1990 durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war).
Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft. In diesem Zusammenhang erklärten die Westmächte, dass sie die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen der Besatzungsmächte teilhaben lassen wollten, die das unter Viermächteverwaltung stehende Berlin betrafen.
Das Vertragswerk enthält folgende Einzelverträge:
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