
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates ist eines der zwei im Statut verankerten Organen des Europarates. Vertreterinnen und Vertreter von 47 nationalen Parlamenten des europäischen Kontinents unterschiedlicher Struktur arbeiten im Rahmen der Versammlung zusammen. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg.
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Sie zählt 318 Mitglieder und 318 Stellvertreter. Sie werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im nationalen Parlament entsprechen.
Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und entsprechend vielen Stellvertretern vertreten. Die Deutsche Delegation wird in der 16. Wahlperiode von Joachim Hörster (CDU/CSU) geleitet. [1]
Die von der Versammlung verabschiedeten Texte sind für das Ministerkomitee, die nationalen Regierungen, und Parlamente wichtige Orientierungshilfen. Ihre Initiativen haben auch zu einer Reihe von internationalen Verträgen (europäischen Konventionen) sowie anderen Rechtsinstrumenten geführt, die die Grundlage für einen wirklich europäischen Rechtsraum bilden. Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die ab 1950 zur Zeichnung aufgelegt wurde. Konventionsentwürfe werden vor ihrer Annahme durch das Ministerkomitee jeweils der Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt
Die wichtigsten Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung werden im Rahmen folgender Fachausschüsse erledigt:
Tritt ein Staat dem Europarat bei, beobachtet die Parlamentarische Versammlung, wie die beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Der Monitoring-Ausschuss beobachtet zudem, wie Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen, die sie nach dem Beitritt eingehen, einhalten.
Einmal im Jahr legt der Monitoring-Ausschuss der Versammlung einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor.
Die Parlamente von Kanada, Israel und Mexiko haben bei der Parlamentarischen Versammlung einen Beobachterstatus.
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