| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Preußen (Begriffsklärung) aufgeführt. |
| Wappen | Flagge | |
|---|---|---|
| Lage im Deutschen Reich | ||
| Preußen 1866 - 1918, Kaiserreich 1871 - 1918 | ||
| Landeshauptstadt | Berlin | |
| Regierungsform | Königreich (1701–1918), Freistaat (1918–1947) | |
| Staatsoberhaupt | König (1701–1918) | |
| Dynastie | Hohenzollern (1415–1918) | |
| Bestehen | 1701–1947 | |
| Fläche | 297.007 km² (1920) | |
| Einwohner | 41.915.040 (Mai 1939) | |
| Bevölkerungsdichte | 141 Einwohner / km² | |
| Entstanden aus | Kurfürstentum Brandenburg | |
| Aufgegangen in | 1947 aufgelöst | |
| Stimmen im Reichsrat | 26 | |
| Stimmen im Bundesrat | 17 | |
| Kfz-Kennzeichen | IA, IB … IZ | |
| Karte | ||
| Preußen und Reich 1920 -1938 | ||
Preußen war ursprünglich ein Gebiet, das etwa dem späteren Ostpreußen entsprach. Nachdem die brandenburgischen Hohenzollern 1701 für dieses Gebiet die Königswürde erworben hatten, wurde die Bezeichnung zunehmend auf den brandenburgischen Gesamtstaat ausgedehnt, der im 19. Jahrhundert zum größten deutschen Königreich bzw. Bundesstaat wurde.
Die Landschaft Preußen war nach ihren baltischen Ureinwohnern benannt, den Prußen. Ab 1225 wurde sie das Zentrum des Deutschordensstaates, dann ab 1466 geteilt in das sich der polnischen Krone unterstellende Königliche Preußen und das 1535 durch Säkularisierung des Restordensstaates entstandene Herzogtum Preußen, das seit 1618 in Personalunion den Kurfürsten von Brandenburg unterstand.
In der 1157 gegründeten Mark Brandenburg regierten die Hohenzollern seit 1415. Zum brandenburgischen Besitz gehörten bei der Erhebung Friedrichs zum König außer dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Herzogtum Preußen auch Hinterpommern, Magdeburg, Minden-Ravensberg, die Grafschaft Mark und das Herzogtum Kleve.
Nach der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg zum König in Preußen (als Friedrich I.) wurde der Name Preußen zunehmend auf die Gesamtheit der brandenburgischen Besitzungen übertragen. Das Königreich Preußen stieg zur europäischen Großmacht auf, verdrängte das Kaisertum Österreich aus der Führungsposition der deutschen Staaten und gründete 1871 das Deutsche Kaiserreich, dessen dominierender Teilstaat (Bundesglied) es wurde.
Nach dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 wurde Preußen ein republikanisch verfasster Freistaat, der 1932 im Preußenschlag von der Reichsregierung entmachtet wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg verfügte der Alliierte Kontrollrat der Besatzungsmächte 1947 die Auflösung Preußens. Seine Geschichte gehört zu den Traditionslinien der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland; Preußens einstiges Territorium (Stand 1871) teilt sich Deutschland heute mit sechs weiteren Staaten, von Frankreich bis Russland.
Der Name Preußen bezog sich bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur auf die außerhalb der deutschen Reichsgrenzen gelegenen Gebiete zwischen Hinterpommern und Kurland, die den späteren Provinzen West- und Ostpreußen entsprachen. Von 1466 bis 1772 waren diese Gebiete zweigeteilt: in das Königliche Preußen, das direkt der polnischen Krone unterstand, und in das unter polnischer Lehenshoheit stehende Gebiet des Deutschen Ordens beziehungsweise der hohenzollernschen Herzöge und von Preußen. Nach dem Aussterben der preußischen Linie der Dynastie erbten 1618 die brandenburgischen Kurfürsten das Herzogtum. 1657 lösten sie es im Vertrag von Wehlau aus der Lehensabhängigkeit und erlangten damit die unbeschränkte Souveränität über dieses Gebiet. Darum erwarb Kurfürst Friedrich der III. die Königswürde dort und nicht für sein Stammland, das dem Heiligen Römischen Reich unterstand, in dem es keine Krone außer der des Kaisers und (zuletzt meistens in Personalunion) der des böhmischen Königs gab.
Nachdem das Herzogtum Preußen 1701 zum Königreich erhoben worden war, setzte sich im 18. Jahrhundert der Gebrauch des Landesnamens Preußen für das brandenburgische Kernland und die übrigen brandenburgischen Besitzungen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch. Zentren des Hohenzollernstaates blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam. Im Jahre 1806 wurde der gesamte Hohenzollernstaat offiziell zum Königreich Preußen.
Seine größte Bedeutung erlangte Preußen im 18. und 19. Jahrhundert, als es unter der Regierung Friedrichs II. des Großen (1740–1786) zunächst zur fünften europäischen Großmacht aufstieg, dann mit Russland und Österreich und auch England zur siegreichen Koalition gegen Frankreich gehörte, und später unter Ministerpräsident Otto von Bismarck die „kleindeutsche Einigungslösung“ betrieb und Österreich als führende Macht in Deutschland ablöste. Nach 1866 erstreckte sich das Königreich, seit 1918 der Freistaat, über nahezu ganz Norddeutschland. Einige kleinere Bundesstaaten waren vollständig von preußischem Gebiet umschlossen. Auch nach den Gebietsabtretungen infolge des Ersten Weltkrieges umfasste das Land etwa zwei Drittel der Fläche und stellte rund zwei Drittel der Bevölkerung des Deutschen Reiches.
Mit Preußen verbinden sich bis heute die von protestantischer Moral geprägten Preußischen Tugenden wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Das gegenteilige Stereotyp verweist auf einen angeblich typisch preußischen Militarismus.
Die Landesfarben Preußens, schwarz und weiß, sind schon im Stammwappen der Hohenzollern enthalten. Ihre Kombination mit den hanseatischen Farben Weiß-Rot der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck ergab die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des 1867 gegründeten Norddeutschen Bundes, die 1871 als Flagge des Deutschen Reiches übernommen wurde. Das Wappentier Preußens ist ein schwarzer Adler. Der Wappenspruch lautet seit der Reformation Suum cuique – Jedem das Seine.[1]
Das spätere Königreich Preußen entstand im wesentlichen aus der Markgrafschaft Brandenburg, die zu den Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte und etwa gleichzeitig mit dem Herzogtum Preußen auch das Herzogtum Kleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg in Nordwestdeutschland erwarb. Das namengebende aber periphere Herzogtum Preußen war 1525 aus dem Deutschordensstaat hervorgegangen.
→ Hauptartikel: Brandenburg-Preußen
Die hohenzollernschen Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg beerbten 1618 die herzoglich-preußische Linie ihres Hauses, nachdem diese erloschen war. Von da an regierten sie beide Länder in Personalunion und waren sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs gelang es Kurfürst Friedrich Wilhelm, beide Territorien effektiv miteinander zu verbinden. Die Bezeichnung Brandenburg-Preußen wird uneinheitlich gebraucht, teils für die Übergangszeit von 1618 bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahre 1701, teils für die Kontinuität vom Kurfürstentum Brandenburg zum Königreich Preußen.
Brandenburg-Preußen blieb bis 1626 vom Dreißigjährigen Krieg verschont. Am 3. April 1625 brach der Dänisch-Niedersächsische Krieg aus, in dem Dänemark, England und Holland sich gegen die Katholische Liga verbündeten. Nach der Niederlage der dänischen Armee in der Schlacht bei Dessau, lag ganz Norddeutschland den kaiserlichen Truppen offen. Infolgedessen musste der Kurfürst das Land den kaiserlichen Truppen öffnen. Die Kurmark wurde in dieser Zeit von den kaiserlichen Truppen beherrscht, während der Kurfürst in das außerhalb des Reiches gelegene Preußen geflohen war.
Am 6. Juli 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf mit 13.000 Mann auf Usedom. Damit begann ein neuer Abschnitt im Dreißigjährigen Krieg. Der Kurfürst musste ein Bündnis mit den Schweden eingehen, als diese im Frühjahr 1631 in Brandenburg einzogen. Nachdem die schwedischen Truppen in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 vernichtend geschlagen wurden, brach die protestantische Allianz auseinander. Brandenburg ging ein neues Bündnis mit dem Kaiser ein. Die Kurmark wurde nun abwechselnd von Feind und „Freund“ besetzt. Der Kurfürst Georg Wilhelm zog sich daraufhin wieder nach Preußen zurück. Am 1. Dezember 1640 verstarb er in Königsberg.
Neuer Kurfürst wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm. Das erste Ziel der kurfürstlichen Politik war es nun, das Land zu befrieden. Dies versuchte der Kurfürst durch einen Ausgleich mit Schweden zu erreichen, der ab dem 24. Juli 1641 für zwei Jahre galt. In Verhandlungen mit dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna gelang es den Brandenburgern am 28. Mai 1643, einen Vertrag auszuhandeln, der das ganze Land formell der kurfürstlichen Verwaltung zurückgab. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 blieb Brandenburg von den Schweden besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte Brandenburg-Preußen dann Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (Anfall 1680) sowie das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben, welche zusammengenommen einer Fläche von etwa 20.000 km² entsprachen.
Brandenburg war eines der am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg betroffenen deutschen Territorien. Weite Landstriche waren verwüstet und entvölkert. Um es dem Land in Zukunft zu ersparen, Spielball mächtigerer Nachbarn zu sein, betrieb Kurfürst Friedrich Wilhelm, später der Große Kurfürst genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten.
Er baute ein schlagkräftiges, stehendes Heer auf, das Brandenburg zu einem begehrten Verbündeten der europäischen Mächte machte. Dies ermöglichte es dem Kurfürsten, Subsidienzahlungen von mehreren Seiten zu erhalten. Er betrieb den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und verfolgte in späteren Jahren Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Nach der Gründung der Festung Groß Friedrichsburg durch die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie im heutigen Ghana nahm Brandenburg am internationalen Sklavenhandel teil.
Im Inneren führte Friedrich Wilhelm Wirtschaftsreformen durch und initiierte umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, um sein ökonomisch geschwächtes Land zu entwickeln. Unter anderem lud er im Edikt von Potsdam – seiner Antwort auf das Edikt von Nantes König Ludwigs XIV. – Tausende aus Frankreich vertriebene Hugenotten zur Niederlassung in Brandenburg-Preußen ein.
Gleichzeitig entmachtete er die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung. Er legte damit den Grundstein für das preußische Beamtentum, das seit dem 18. Jahrhundert den Ruf besonderer Effizienz und Staatstreue genoss.
Dem Kurfürsten gelang es im Jahre 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit zu lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz ausbleibender Landgewinne weiter ausbauen. Friedrich Wilhelm hatte in seiner Amtszeit das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich zweitmächtigsten Territorium im Reich gemacht. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.
→ Hauptartikel: Geschichte des Königreichs Preußen
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. (1688–1713) nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg ("Kurhannover"), der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das außerhalb des Reichs gelegene Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum König in Preußen.
Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da das Ermland und westliche Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.
Friedrich I. konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung nach französischem Vorbild und brachte seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins. Nur durch Vermietung weiterer preußischer Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte der König die kostspieligen Aufwendungen für den Prunk am Hof bestreiten. Als der König Friedrich I. am 25. Februar 1713 starb, hinterließ er einen Schuldenberg von zwanzig Millionen Talern.
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht so prunkliebend wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er die Ausgaben für die Hofhaltung auf ein Minimum. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken Stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Diese Haltung brachte ihm den Beinamen „der Soldatenkönig“. Trotz seines Beinamens führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Feldzug, im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung von Stralsund. Dieser Feldzug brachte Preußen den Gewinn eines Teils Vorpommerns von den Schweden und eine deutliche Hebung der internationalen Bedeutung Preußens.
Friedrich Wilhelm I. revolutionierte die Verwaltung, unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik,[2] die Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten; sie waren die ersten ihrer Art in Europa. Im Zuge einer massiv betriebenen Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa in seinen dünnbesiedelten Provinzen ansiedeln.
Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Eine Schattenseite seiner Amtszeit war allerdings die starke Militarisierung des Lebens in Preußen.[3]
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch Friedrich der Große genannt – den Thron. Noch in seinem ersten Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in Schlesien einmarschieren. In drei Kriegen (1740–1763) gelang es, die Eroberung Schlesiens für Preußen zu sichern. Nach dem für Preußen günstigen Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 war der Hohenzollernstaat zur fünften Großmacht in Europa aufgestiegen. Die Kriege Friedrich des Großen waren auch die Ursache für den preußisch-österreichischen Dualismus um die Vorherrschaft im Reich. Unter Friedrich dem Großen wurde der Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs, stark gefördert. Die Peuplierung der dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe stand auf der politischen Agenda an erster Stelle. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land.
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens.[4] Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Preußen. Somit war die für Friedrich wichtige Landverbindung zwischen Pommern und Ostpreußen hergestellt. Da das ehemalige Herzogtum Preußen jetzt zur Gänze zu Brandenburg-Preußen gehörte, konnte Friedrich sich nun König „von Preußen“ nennen. Er starb am 17. August 1786 im Schloss Sanssouci.
1786 wurde Friedrichs Neffe, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Am Hof etablierte sich zum ersten Mal in der preußischen Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen Stadt heran. Die Französische Revolution wurde auch hier, wie im ganzen Reich, vom erstarkenden Bildungsbürgertum meist positiv aufgenommen. Im Jahre 1794 wurde in Preußen das Allgemeine Landrecht eingeführt. Das umfassende Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden.
Außenpolitisch zwang ein Bündnis Preußens mit dem Osmanischen Reich Österreich 1790 zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. fortgesetzt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere Gebiete bis nach Warschau. Durch diese Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Bevölkerung um 2,5 Millionen Polen. Jedoch gingen diese Gebiete nach der preußischen Niederlage 1806 wieder verloren.
Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an.[5] So wurde am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis zwischen Österreich und Preußen geschlossen. Frankreich erklärte kurze Zeit später, am 20. April 1792, Österreich und Preußen den Krieg. Jedoch mussten sich die preußischen und österreichischen Truppen nach einem halbherzig geführten Feldzug aus Frankreich zurückziehen. In der Folge konnten französische Truppen bis in das Rheinland vorstoßen. Preußens Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich dauerte noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied es für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840).
Als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.. Die Niederlage stellte gleichzeitig den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates dar, wie es ihn bis zu diesem Zeitpunkt gegeben hatte. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, darunter waren alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Gebiete, die Preußen aus der zweiten und dritten polnischen Teilung erhielt. Darüber hinaus musste Preußen ein Bündnis mit Frankreich eingehen.
→ Hauptartikel: Preußische Reformen
Preußen war 1807 nur noch ein in Größe und Funktion zusammengeschrumpfter Pufferstaat. Es musste die französische Besatzung erdulden, die fremden Truppen versorgen und große Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Diese unhaltbaren Friedensbedingungen bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates mit dem Ziel, diese Zustände wieder zu ändern. Dazu musste sich der preußische Staat grundlegend reformieren, um einen zukünftigen Befreiungskampf führen und gewinnen zu können. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Staatswesen modernisiert. 1807 wurde die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben, 1808 die Selbstverwaltung der Städte und 1810 die Gewerbefreiheit eingeführt. Der aus Rom zurückberufene Gesandte Wilhelm von Humboldt gestaltete das Bildungswesen neu und gründete 1809 die erste Berliner Universität, die heute seinen Namen trägt[6]. Die begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.[7]
Nach der Niederlage der „Grande Armee“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen der Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland vom preußischen Generalleutnant Graf Yorck und vom General der russischen Armee Hans von Diebitsch unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention von Tauroggen besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen sollte. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer der Auseinandersetzung wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoléon bei.
Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines alten Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen der Rest Schwedisch-Vorpommerns, der nördliche Teil des Königreichs Sachsen, die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. Preußen behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Das Königreich Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Preußen wurde Mitglied des Deutschen Bundes.
Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nie ein.[8] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen.[9] Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten verhindern zu können. Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren des Russischen Reiches und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.
Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen.[10] Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde.[11]
Durch den Erfolg des Zollvereins setzten immer mehr Befürworter der deutschen Einigung ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Die preußische Regierung jedoch wollte sich nicht für die politische Einigung Deutschlands engagieren.
Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.
Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Deswegen wurde im Frühjahr 1847 schließlich der Vereinigte Landtag einberufen. Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.
Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen, die vom 22. Mai bis in den September 1848 in der Sing-Akademie zu Berlin tagte. Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Nationalversammlung stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der Charte Waldeck einen eigenen Entwurf aus. Auch durch die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung kam es zur Gegenrevolution: der Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer aufgesetzten Verfassung seitens der Staatsspitze. Diese aufgezwungene Verfassung (oktroyierte Verfassung) behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Vor allem das eingeführte Dreiklassenwahlrecht prägte die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend.
In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich zunächst die Befürworter eines großdeutschen Nationalstaats durch, die ein Reich unter Einschluss der deutschen Teile Österreichs vorsahen. Da Österreich aber nicht bereit war, auf seine nichtdeutschen Landesteile zu verzichten, wurde schließlich doch die so genannte Kleindeutsche Lösung beschlossen, d. h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.
Nachdem der Versuch Preußens gescheitert war, mit Hilfe der Erfurter Union zu Beginn der 1850er Jahre seine politische Dominanz in Deutschland durchzusetzen, schloss sich das Land dem wiedergegründeten Deutschen Bund an.[12] Während der Reaktionsära erlangte es eine gleichberechtigte Stellung neben Österreich. Die Zusammenarbeit der beiden größten deutschen Staaten diente vor allem der Niederhaltung demokratischer und auf die deutsche Einheit drängender Bewegungen. König Wilhelm I. bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König seine Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss sich der König 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang in der Konfliktsperiode gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt.
Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten.
Der Versuch der dänischen Regierung, mit der so genannten Novemberverfassung – und entgegen der Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 – das Herzogtum Schleswig unter Ausschluss Holsteins stärker an das eigentliche Königreich Dänemark zu binden, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Deutsch-Dänischen Krieg. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet.
Bald nach Ende des Kriegs mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Auf Seiten Preußens trat neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (siehe auch: Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).
Im Österreichisch-Preußischen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Bedingungen diktieren und die Annexionen des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holsteins durchsetzen. Mit diesen Gebietserwerbungen waren nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden. Der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, wurde im Frieden von Prag auch formell aufgelöst. Österreich schied aus Deutschland aus.
Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Kaiserreiches vorweg. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen eingehen.
Bismarck beendete den preußischen Verfassungskonflikt durch die Indemnitätsvorlage, die dem preußischen Landtag nachträglich das Budgetbewilligungsrecht zusprach.
Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoléon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich-Ungarn zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Schließlich spitzte sich der Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen durch die Emser Depesche soweit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.
Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Daraufhin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert. Das Königreich Preußen verlor damit seine staatliche Souveränität an das neue Deutsche Kaiserreich, die vormalige Führungsmacht des Norddeutschen Bundes ging also im Reich auf.[13]
Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident fast immer zugleich Reichskanzler.
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des politischen Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden.[14] In den mehrheitlich von Polen bewohnten östlichen Landesteilen Preußens ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Bis zur Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Zuge der Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden. Die preußische Königskrone befindet sich heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.
Infolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der deutschen Novemberrevolution dankte Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen ab. Damit endete die Realunion Preußens mit dem Deutschen Reich, wie sie seit der Zeit Bismarcks bestanden hatte. Das Land wurde zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung.
Die im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem Deutsch-Französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete, die Preußen im Rahmen der polnischen Teilungen erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds und das Memelland kam unter Alliierte Verwaltung. Wie schon vor den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung mehr mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen), auf dem Luftweg oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das nun für 15 Jahre vom Völkerbund verwaltete Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.
Einen preußischen Gebietszuwachs in der Zeit der Weimarer Republik stellt die Angliederung des Freistaats Waldeck dar. Dieser Kleinstaat hatte bereits 1868 durch einen Akzessionsvertrag einen Teil seiner Hoheitsrechte an Preußen verloren. Nach einer Volksabstimmung kam 1921 zunächst der Waldecker Kreis Pyrmont zur preußischen Provinz Hannover. Die Kündigung des Akzessionsvertrages durch Preußen fünf Jahre später führte zu großen Finanzproblemen im verbliebenen Teil Waldecks, der daraufhin im Jahre 1929 schließlich in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert wurde.
Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen bis 1932 nicht gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren.[15] Dazu gehörte das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine Positive Mehrheit bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammenarbeiten wollten.
Auch die Landtagswahl vom 24. April 1932 brachte keine Positive Mehrheit zustande, gab aber den radikalen Parteien KPD und NSDAP zusammen mehr Mandate als allen übrigen Parteien zusammen (siehe Tabelle unten). Im Parlament kam keine regierungsfähige Koalition zustande, darum blieb die vorherige Regierung als „geschäftsführende“ im Amt. Das gab dem Reichskanzler Franz von Papen die Gelegenheit zum „Preußenschlag“. Mit diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als Reichskommissar selbst die Macht im Freistaat Preußen. Im Deutschen Reich war damit die wichtigste demokratisch gesinnte Landesregierung entmachtet[16]. Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtübernahme Adolf Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung standen.
| Jahr | 1919 | 1921 | 1924 | 1928 | 1932 | 1933 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Partei | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze |
| SPD | 36,4 | 145 | 25,9 | 109 | 24,9 | 114 | 29,0 | 137 | 21,2 | 94 | 16,6 | 80 |
| Zentrum | 22,3 | 94 | 17,9 | 76 | 17,6 | 81 | 15,2 | 71 | 15,3 | 67 | 14,1 | 68 |
| DDP/DStP | 16,2 | 65 | 5,9 | 26 | 5,9 | 27 | 4,4 | 21 | 1,5 | 2 | 0,7 | 3 |
| DNVP | 11,2 | 48 | 18,0 | 76 | 23,7 | 109 | 17,4 | 82 | 6,9 | 31 | 8,9 | 43 |
| USPD | 7,4 | 24 | 6,4 | 27 | ||||||||
| DVP | 5,7 | 23 | 14,0 | 59 | 9,8 | 45 | 8,5 | 40 | 1,5 | 7 | 1,0 | 3 |
| DHP | 0,5 | 2 | 2,4 | 11 | 1,4 | 6 | 1,0 | 4 | 0,3 | 1 | 0,2 | 2 |
| SHBLD | 0,4 | 1 | ||||||||||
| KPD | 7,5 | 31 | 9,6 | 44 | 11,9 | 56 | 12,3 | 57 | 13,2 | 63 | ||
| WP | 1,2 | 4 | 2,4 | 11 | 4,5 | 21 | ||||||
| Polen | 0,4 | 2 | 0,4 | 2 | ||||||||
| NSFP | 2,5 | 11 | ||||||||||
| NSDAP | 1,8 | 6 | 36,3 | 162 | 43,2 | 211 | ||||||
| CNBL | 1,5 | 8 | ||||||||||
| VRP | 1,2 | 2 | ||||||||||
| DVFP | 1,1 | 2 | ||||||||||
| CSVD | 1,2 | 2 | 0,9 | 3 | ||||||||
| An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen. | ||||||||||||
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit stand den Nationalsozialisten bei ihrer Machtergreifung die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung. Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der so genannte Tag von Potsdam statt. Dabei wurde der am 5. März neugewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierten, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.
Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder gleichgeschaltet. Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 und das Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Die Landesregierungen wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Parallel dazu erlangte die Einteilung in (Partei-)Gaue zunehmend Bedeutung, deren Gauleiter wiederum vom Führer und Reichskanzler ernannt wurden, der zugleich Parteichef der NSDAP war. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu all seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell Adolf Hitler selbst. Seine Funktionen wurden von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.
Die räumliche Ausdehnung Preußens veränderte sich zwischen 1933 und 1945 kaum. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch kleinere Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 unter anderem um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert. Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.
Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der faktischen Abtretung aller Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße unter polnische und sowjetische Verwaltungshoheit hörte Preußen 1945 de facto endgültig auf zu bestehen.[17] Einzelne Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden.
„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das folgende Gesetz: Artikel 1 Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“
– Alliierter Kontrollrat am 25. Februar 1947
Mit diesem Kontrollratsgesetz Nr. 46 beschloss der Alliierte Kontrollrat formell die Auflösung des verbliebenen preußischen Staates, mit der Begründung, er sei ein „Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland“ und damit für den Ersten und Zweiten Weltkrieg verantwortlich gewesen.
Die Begründung des Kontrollratsbeschlusses verkannte die rechtsstaatlichen Traditionen des Landes ebenso wie die Tatsache, dass es in der Weimarer Republik bis zum „Preußenschlag“ ein Bollwerk der Demokratie gewesen war, und die herausragende Rolle preußischer Eliten (z. B. Stauffenberg) im Widerstand.
Zum Zeitpunkt der Auflösung waren in den westdeutschen Besatzungszonen bereits flächendeckend Länder gebildet worden. Durch die Auflösung Preußens erhielten auch in der sowjetischen Besatzungszone die bis dahin noch nicht formell ausgegliederten Provinzen Sachsen(-Anhalt) und Brandenburg den Status von Ländern.
Mit Preußen verbindet man aus heutiger kritisch-distanzierter Sicht einen auf äußere Expansion bedachten Machtstaat einerseits, aber genauso auch einen Staat mit ausgeprägten rechtsstaatlichen Traditionen und fortschrittlichen Strukturen, dessen Menschen sich zudem an einer positiv bewerteten Ethik (Preußische Tugenden) orientierten.
Besonders auffällig ist der Umstand, dass der preußische Staat in seiner wirtschaftlichen Entwicklung im 19. Jahrhundert häufig eine herausragende Innovationsfähigkeit bewies. Ohne seine starke Wirtschaft wäre die hegemoniale Stellung Preußens im 19. Jahrhundert im Deutschen Bund und Deutschem Kaiserreich nicht in dem Maße möglich gewesen.
Brandenburg-Preußen war um 1648, verglichen mit den anderen deutschen Staaten wie Sachsen oder auch dem habsburgischen Österreich, ein stark verarmtes Land. Bedingt durch die katastrophalen Folgen des Dreißigjährigen Krieges waren weite Landstriche Brandenburg-Preußens menschenleer, die allgemeine Wirtschaftstätigkeit im Staat lag danieder.
Unter dem Großen Kurfürsten Friedrich-Wilhelm blieb die brandenburgische Wirtschaftspolitik bis 1675 noch dem Denken des deutschen Kameralismus verhaftet.[18] Es war ein wichtiges Ziel des Kurfürsten, die eigenen Einnahmen zu vermehren, vornehmlich aus den kurfürstlichen Domänen. Eigene regelmäßige Einnahmen machten nämlich den Kurfürsten unabhängig von den Ständen und steigerten damit die fürstliche Macht. Im 17. Jahrhundert war der Ständestaat in Brandenburg-Preußen noch stark ausgeprägt und die Stände genehmigten auch die finanziellen Mittel des Kurfürsten. Sie besaßen damit ein wichtiges Machtinstrument, um Druck auf die Politik des Kurfürsten ausüben zu können.[19]
Bedeutendes wurde in jenen Jahren auf dem Gebiet der Infrastruktur geleistet. Der Kurfürst gründete 1649 das Brandenburgische Staatspostwesen und bemühte sich seit 1653, die Binnenschifffahrt in Gang zu bringen. Der Bau des Müllroser Kanals (Verbindung zwischen Oder und Spree) von 1662 bis 1669 stellte die erste große verkehrswirtschaftliche Maßnahme eines deutschen Landesherren dar. Die Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur schufen neue, beschleunigte und verbilligte Verkehrsverbindungen und setzten damit Anreize für eine regere Handelstätigkeit.
Bis zur Schlacht bei Fehrbellin 1675 stand die Beseitigung unmittelbarer Schäden des Dreißigjährigen Krieges im Mittelpunkt der staatlichen Wirtschaftspolitik. Erst in der folgenden Phase ab 1676 ging es um den Gesamtaufbau einer breit angelegten Wirtschaft. Von da an machten sich die merkantilistischen Maßnahmen des Kurfürsten im Sinne einer gezielten, langfristigen ökonomischen Entwicklung bemerkbar.
Die neue merkantilistische Wirtschaftspolitik Brandenburg-Preußens orientierte sich stark am Vorbild Frankreich, wobei hier die Förderung von Gewerbe und Manufakturen im Vordergrund stand. Diese neue „Gewerbepolitik“ ging von der Mark Brandenburg aus und wurde allmählich auf die anderen Gebiete übertragen.
Beispiele für die neue merkantilisitsche Wirtschaftspolitik:
Vielfach bestanden diese Gründungen nur vorübergehend. Die Gründe lagen im Geldmangel des Staates und bei der zu geringen Zahl und Potenz der privaten Investoren, um die defizitäre Anfangszeit zu überstehen. So setzte die neue Manufakturpolitik entschieden auf die Förderung der einheimischen Produktion, besonders der Wollmanufakturen. Eine typische merkantilistische Erscheinung stellten darüber hinaus die Gründungen von Commercien-Collegien (23. Februar 1684) dar, die als eine Art Behörde über administrative Befugnisse verfügten und zugleich durch Beratung die Wirtschaftspolitik des Staates betrieben. Die Anfänge für die wirtschaftliche Gesundung des Landes vollzogen sich in vielen kleinen Schritten.
Die Staatsfinanzen konnten durch ein neues Steuersystem, bei dem 1684 die Akzise als Verbrauchssteuer eingeführt wurde, saniert und vermehrt werden. Gleichzeitig erlaubte die Akzise eine genauere Kontrolle der Warenerzeugung und -bewegung, aber auch der Überwachung von Aus- und Einfuhrverboten, als es mit Zöllen allein gehandhabt werden konnte. Durch umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, das heißt die Anlockung und Ansiedlung von Fachleuten aus vielen Ländern Europas (Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685), gelang es Friedrich Wilhelm neues Fachwissen und Arbeitskraft in das technologisch zurückgeblieben Brandenburg-Preußen zu bringen.
Durch dieses Förderungsbündel vor dem Hintergrund eines gesamteuropäischen Wirtschaftswachstums entstanden als neue Gewerbszweige in Brandenburg-Preußen:
Anders als in den führenden Wirtschaftsmächten England, Frankreich und vor allem den Niederlanden fehlte in Brandenburg-Preußen jedoch ein wirtschaftlich tätiges Bürgertum, das Träger des ökonomischen Fortschrittes hätte sein können. So konnten Innovationen und wirtschaftliche Wachstumsstrategien in erster Linie nur durch die Staatsverwaltung in Gang gesetzt werden. Eine weitere Besonderheit dieses Staates, stellte das <