Die preußische Armee (offiziell Königlich-Preußische Armee) war die Armee des Königreichs Preußen von 1701 bis 1919. Sie ist aus der seit 1644 als stehendem Heer existierenden brandenburgisch-preußischen Armee hervorgegangen. 1871 ging sie ins Deutsche Heer ein und wurde 1919 als Folge der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg aufgelöst.
Die militärische Stärke dieser Armee war Voraussetzung für die Entwicklung Brandenburg-Preußens zu einer der fünf europäischen Großmächte der damaligen Zeit. Ihre Niederlage zu Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 stellte eine Zäsur in ihrer Geschichte dar. Sie leitete eine grundlegende Modernisierung unter Führung von Gerhard von Scharnhorst ein, die die Armee völlig veränderte. Historiker sprechen deshalb von der altpreußischen Armee (1644–1807) und der neupreußischen Armee (1807–1919).
Nach der Reform nahm die preußische Armee zwischen 1813 und 1815 an den Befreiungskriegen teil und leistete einen entscheidenden Anteil zur Befreiung der deutschen Staaten von der französischen Fremdherrschaft. Während der Zeit vom Wiener Kongress bis zu den deutschen Einigungskriegen wurde die preußische Armee zum Instrument der Restauration und trug wesentlich zum Scheitern der nationalstaatlich-bürgerlichen Revolution von 1848 bei.
Die militärischen Erfolge der preußischen Armee in den Einigungskriegen waren entscheidend für den Sieg der verbündeten deutschen Truppen über Frankreich. Im Zweiten Kaiserreich bildete sie den Kern des deutschen Heeres. Die Verfassung von 1871 sah vor, dass zu Kriegszeiten die preußischen Armeeverbände in die Verbände des deutschen Heeres integriert wurden. Im Ersten Weltkrieg war die preußische Armee damit rechtlich nicht selbstständig. Nach Kriegsende musste Deutschland entsprechend den Vorschriften des Versailler Vertrags seine Landstreitkräfte auf 100.000 Mann verkleinern. Die bestehenden Länderarmeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs wurden aufgelöst.
Eines der auffälligsten Merkmale der preußischen Armee, das ihr Bild bis in die Gegenwart bestimmt, war ihre bedeutende gesellschaftliche Rolle. Ihr Einfluss auch im zivilen Teil des Staatswesens prägte Preußen als Inbegriff eines militaristischen Staates.
Die Anfänge der preußischen Armee als stehendes Heer liegen in der Regierungszeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688). In einer Sitzung des Geheimen Rates am 5. Juni 1644 wurde die Aufstellung einer stehenden Armee beschlossen. Vorher hatte Brandenburg im Kriegsfall ein bezahltes Söldnerheer aufgestellt, das nach Kriegsende wieder aufgelöst wurde. Dieses Verfahren, so zeigte der Dreißigjährigen Krieges, war nicht mehr zeitgemäß.
Das Wachstum des Heeres erforderte massive Rekrutenaushebungen in Brandenburg. Die nötigen Rekrutenzahlen konnten nur mit Zwangsmaßnahmen aufgebracht werden. Die für die neue Armee unternommenen Werbungen brachten allein in Kleve 4.000 Mann zusammen. Im Herzogtum Preußen konnten 1.200 reguläre Soldaten und etwa 6.000 Milizen ausgehoben werden. In der Kurmark war die Bilanz aufgrund der dezimierten Bevölkerung weit geringer. Lediglich 2.400 Soldaten konnten ausgehoben werden. Hinzu zu zählen waren noch die 500 Musketiere der Leibgarde des Kurfürsten. Bereits 1646, 2 Jahre nach seiner Gründung, bestand das kurfürstliche Heer aus 14.000 Mann, 8.000 regulären Soldaten und 6.000 bewaffneten Milizen.
Friedrich Wilhelm war es auch, der wesentliche Prinzipien der späteren preußischen Armee durchsetzte: 1. Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, 2. Rekrutierung der Offiziere aus dem einheimischen Adel, 3. Finanzierung des Heeres durch die kurfürstlichen Domäneneinkünfte.
Im Zweiten Schwedisch-Polnischen Krieg (1655—1660) erreichte das brandenburgisch-preußische Heer bereits eine Gesamtstärke von rund 25.000 Mann einschließlich Garnisontruppen und Artillerie. Vom Großen Kurfürsten persönlich geführt, besiegten 8.500 Brandenburger und 9.000 Schweden 40.000 Polen in der Schlacht von Warschau. Der Erfolg in diesem Krieg ermöglichte Friedrich Wilhelm, im Vertrag von Oliva im Jahre 1660 die Oberherrschaft über das Herzogtum Preußen zu übernehmen.
Friedrich Wilhelm I. und sein Feldmarschall Derfflinger schlugen die schwedische Armee im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg in der Schlacht von Fehrbellin (1675). Obwohl nur ein kleinerer Sieg, brachte er der brandenburgisch-preußischen Armee Anerkennung und gab Friedrich Wilhelm seinen Beinamen „Der Große Kurfürst“. Seine Armee vertrieb die schwedischen Truppen später aus Preußen während „der legendären Jagd über das Kurische Haff“ oder „der Großen Schlittenfahrt“ von 1678.
Während der Regentschaft Friedrich Wilhelms wuchs die Armee auf eine Friedensstärke von 7.000 und eine Kriegsstärke von 15.000 bis 30.000 Mann auf.
Die auf der Größe und Qualität beruhende wachsende Macht der Hohenzollern ermöglichte es Friedrich III. (1688–1713) im Jahre 1701 Brandenburg zum Königreich Preußen zu erheben. Er selbst wurde König Friedrich I. in Preußen. Die Brandenburgisch-Preußische Armee hieß seitdem Königlich Preußische Armee.
Der Preis, den Preußen für die österreichische (und damit kaiserliche) Anerkennung dieser Standeserhöhung zu zahlen hatte, war die Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg. Die preußischen Truppen nahmen unter anderen an den Schlachten von Höchstädt, Ramillies, Turin, Toulon und Malplaquet teil. Während des Spanischen Erbfolgekrieges teilte Friedrich I. seine Truppen an die verschiedenen Kriegsschauplätze auf. 5.000 Mann wurden in die Niederlande geschickt, 8.000 Soldaten nach Italien. Somit standen ungefähr 3/4 der preußischen Truppen im Dienst der Alliierten. Schon zu der Zeit standen die preußischen Truppen im Ruf, die besten Europas zu sein. Die damit verbundene finanzielle Belastung – zusammen mit seinem luxuriösen Lebensstil – zwang den König, die Armee zeitweilig auf 20.000 Mann zu reduzieren.
1692 wurde ein Militärgericht gegründet, das die Disziplin der Soldaten heben sollte. Mit dem königlichen Edikt vom 24. November 1693 wurden die Provinzen des Königreiches dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Rekruten zu stellen. Um die gestellten Quoten zu erfüllen, gingen die Rekrutierungsoffiziere von da an dazu über, brutale Gewalt bei der Werbung anzuwenden.
In dieser Zeit wurde in der preußischen Armee begonnen, die Soldaten immer einheitlicher zu kleiden. Eine uniforme Kleidung brachte mehrere Vorteile: Erstens erfüllte die Uniform die Soldaten mit einem gewissen Korpsgeist. Zweitens war es leichter, Freund und Feind zu unterscheiden. Drittens wurde die Einkleidung der Soldaten durch die Massenanfertigung billiger. In der preußischen Armee dominierte als Grundfarbe Blau.
Besondere Bedeutung erlangte die Armee seit der Regierungszeit des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1713 bis 1740). Die Armee genoss Priorität im nunmehrigen Königreich Preußen in einer Weise, dass der Staat ohne die Armee undenkbar wurde.
Friedrich Wilhelm I. war es auch, der 1733 das erste gesetzliche Rekrutierungssystem (Kantonreglement) einführte, welches bis 1814 Bestand haben sollte. Ziel war es, die oftmals gewaltsamen Werbungen der Armee zu beenden. Das Kantonreglement erzwang eine Registrierung zum Militärdienst aller männlichen Kinder. Zusätzlich wurde das Land in Kantone unterteilt, denen dann jeweils ein Regiment zugeteilt wurde, aus dem es dann die Wehrpflichtigen rekrutierte. Die Dienstzeit eines Kantonisten (Wehrpflichtiger) betrug in der Regel 2-3 Monate im Jahr. Den Rest des Jahres konnten die Soldaten zu ihren Höfen zurückkehren. Städtische Bürger waren oft vom Militärdienst befreit, hatten aber für die Soldaten Quartiere bereit zu stellen.
Die Vergrößerung des Heeres erfolgte schrittweise. 1719 zählte es bereits 54.000, 1729 reichlich 70.000, 1739 über 80.000 Mann (zum Vergleich: im Jahre 1739 hatte Österreich 100.000 Mann, Russland 130.000 Mann, Frankreich 160.000 Mann unter Waffen). Preußen steckte „als Zwerg in der Rüstung eines Riesen“. In der Rangfolge der europäischen Staaten an 13. Stelle stehend, besaß es die dritt- oder viertstärkste Militärmacht. Insgesamt gab Preußen zu dieser Zeit 85 % seiner Staatsausgaben für das Heer aus. Was zur Ebenbürtigkeit mit den Großmachtheeren noch fehlte, wurde durch die Qualität der Ausbildung wettgemacht.
Als Lehr- und Mustertruppe diente das berüchtigte Königs-Regiment der Langen Kerls in Potsdam. Dieses Regiment entsprang der Soldatenliebhaberei des „Soldatenkönigs“ die sich zu einer Art wahnsinniger Zwangsvorstellung steigerte. Der König ließ in allen Himmelsrichtungen Europas Werbeoffiziere aussenden, um allen großgewachsenen Männern ab 1,80 Meter habhaft zu werden, die es gab. Dieser Tick des Königs für „lange Kerls“ hatte durchaus einen praktischen Sinn, da diese Flinten mit längeren Läufen benutzen konnten. Damit konnten diese genauer und weiter im Gefecht schießen. Das Regiment umfasste 3 Bataillone mit 2.400 Mann. Jeden Soldaten dieses Regimentes kannte der König persönlich mit Namen, Herkunft, Lebenslauf und privaten Umständen.
Das Offizierskorps bestand seit der Regierungszeit Friedrich Wilhelm I. im wesentlichen aus Angehörigen des Adels. Dieser musste allerdings regelrecht systematisch gezwungen werden in die Armee einzutreten. Friedrich-Wilhelm I. verbot dem Adel den Militärdienst in einer anderen als der preußischen Armee. Weiterhin erließ er die Anordnung, dass der Adel seine Söhne im Alter von 12–18 Jahren zur Ausbildung und Erziehung in das neu geschaffene Kadettenkorps zu geben hatte. Somit wurde der Adel, ähnlich den einfachen Bauern oder Bürgern, einer Dienstpflicht unterworfen. Lediglich zu Kriegszeiten wurden auch Angehörige des Bürgertums in den Offiziersstand berufen, wenn anders die Verluste nicht auszugleichen waren (so zum Beispiel geschehen während des Siebenjährigen Krieges 1756–1763).
Obwohl Friedrich Wilhelm I. als Soldatenkönig in die Geschichte einging, führte er in seiner gesamten Amtszeit seine Armee nur einmal in den Krieg und zwar während des Großen Nordischen Krieges in der Belagerung von Stralsund (1715).
Der Nachfolger von Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große (1740–1786), begann ein halbes Jahr nach der Thronbesteigung die Schlesischen Kriege und in europäischer Perspektive den übergeordneten Österreichischen Erbfolgekrieg. Die preußische Armee erlangte einen Sieg über Österreich in der Schlacht bei Mollwitz (1741) unter der Führung von Feldmarschall Kurt Christoph von Schwerin und entschied so den ersten Schlesischen Krieg zu Gunsten Preußens.
Österreich versuchte Schlesien im Zweiten Schlesischen Krieg zurückzuerobern. Die preußische Armee hatte sich jedoch in den zwei Friedensjahren um neun Feldbataillone, 20 Husarenschwadronen und sieben Garnisonsbataillone vermehrt. Außerdem führte man bei der Kavallerie und der Infanterie am 1. Juni 1743 ein neues Reglement ein, in dem die Erfahrungen des Ersten Schlesischen Krieges berücksichtigt wurden. So wurden Österreich und Sachsen in der Schlacht bei Hohenfriedeberg 1745 besiegt. Besonders die Husaren unter der Führung von General Zieten konnten sich in dieser Schlacht auszeichnen.
Österreich verbündete sich daraufhin mit Frankreich im Zuge der Diplomatischen Revolution (1756); Österreich, Frankreich und Russland standen gemeinsam gegen Preußen. Friedrich der Große griff seine Feinde mit einer Armee von 150.000 Mann präventiv an, womit er den Siebenjährigen Krieg auslöste. Obwohl zahlenmäßig unterlegen, erreichte die preußische Armee beachtenswerte Siege in der Schlacht von Roßbach und der Schlacht von Leuthen 1757. Hingegen wurden die preußischen Kräfte in der Schlacht bei Kunersdorf deutlich besiegt (1759).
Der offensiv orientierte Friedrich II. war ein Verfechter der „Schiefen Schlachtordnung“, welche beträchtliche Disziplin und Mobilität der Truppen erforderte. Dabei wurde der Großteil seiner Streitkraft auf den linken oder rechten Flügel des Feindes konzentriert. Diese ließ er gestuft um die gegnerische Flanke vorrücken. Um den Zug zu vertuschen, griff Friedrich gleichzeitig die gegnerische Linie mit weiteren Einheiten frontal an, um den Gegner beschäftigt zu halten, damit der keine Zeit bekam, seine Formation dem Zug anzupassen. Wenn die Truppen nah an der Flanke des Gegners positioniert waren, konnten die preußischen Einheiten lokale Überlegenheit erlangen, in die Flanke eindringen und die feindlichen Reihen von der Seite her aufrollen und die Formation damit sprengen. Obwohl diese Taktik bei Kunersdorf fehlschlug, wurde sie mit großem Erfolg in der Schlacht von Leuthen und der Schlacht von Roßbach angewandt. Gegen Ende des Siebenjährigen Krieges begann Friedrich II. neue Taktiken auszuarbeiten, um die schräge Gefechtsreihe zu ersetzen.
Die preußische Niederlage schien kurz bevorzustehen, aber Friedrich der Große wurde durch das „Mirakel des Hauses Brandenburg“ gerettet. Der plötzliche Tod der Zarin Elisabeth führte zum Ausscheiden Russlands aus dem Krieg und zur Rettung Preußens. Die preußische Kontrolle über Schlesien wurde im Frieden von Hubertusburg (1763) bestätigt. Am Ende von Friedrichs Regierungszeit (1786) war die preußische Armee ein fester Bestandteil der preußischen Gesellschaft geworden. Die Mannschaftsstärke der preußischen Armee betrug etwa 193.000 Soldaten. Dies veranlasste den französischen Politiker und Schriftsteller Marquis de Mirabeau zu der Bemerkung, dass „Preußen kein Land mit einer Armee war, sondern eine Armee mit einem Land“ sei.
Der Nachfolger Friedrichs des Großen, sein Neffe Friedrich Wilhelm II., kümmerte sich kaum um die Armee. Er hatte wenig Interesse an militärischen Fragen und übertrug die Verantwortung für sie vor allem an Karl-Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig, an Wichard von Möllendorff sowie an Ernst von Rüchel. In der Folgezeit büßte die Armee ihren militärischen Qualitätsstandard ein. Geführt durch alternde Veteranen der Schlesischen Kriege, zudem schlecht ausgerüstet, konnte sie nicht mit der französischen Armee der Napoleonischen Kriege mithalten.
Einen großen Umbruch brachte das Jahr 1806. Das Heer, das bis dahin aus Zwangsverpflichteten und Geworbenen bestand, wurde in der Schlacht bei Jena und Auerstedt von der französischen Armee vernichtend geschlagen. Preußen verlor als Folge dieser Niederlage im Frieden von Tilsit 1807 große Teile seines Territoriums, die Armee wurde auf eine Stärke von 42.000 Mann begrenzt und musste eine Allianz mit Frankreich eingehen. Daraufhin begann Gerhard von Scharnhorst die Heeresreform.
August von Gneisenau, Carl von Clausewitz und andere Offiziere halfen ihm bei der Reorganisation des Heeres. Scharnhorst öffnete die Armee für Bürgerliche mit dem Ziel, den Leistungsgedanken vor den Geburtsrechten des Adels zu verstärken. Dies galt besonders für das Offizierskorps. Das Bürgertum und der Adel sollten eine neue Offiziersschicht bilden, die des wissenschaftlich gebildeten Offiziers.
Er befürwortete das Konzept der Massenaushebung (französisch levée en masse) für das preußische Heer, um die begrenzte preußische Armee zu verstärken; daraufhin wurde die Landwehr als Miliz geschaffen, die eine Stärke von 120.000 Mann erreichte. Die Generalität wurde fast komplett ausgetauscht; von 143 preußischen Generälen 1806 verblieben lediglich Blücher und Tauentzien. Scharnhorst führte das „Krümpersystem“ ein, indem bis zu einem Drittel der jeweiligen Soldaten beurlaubt und durch neue Rekruten ersetzt wurde. Dadurch wurde die festgesetzte Höchststärke von 42.000 Mann nicht umgangen, gleichzeitig aber ein Reservoir an dienstfähigen Männern geschaffen.
Scharnhorst reformierte ebenfalls den Strafenkatalog. Stockprügel und der Spießrutenlauf wurden verboten, stattdessen sah das neue System nur noch Arreststrafen vor. Bei kleineren Vergehen wurden die Strafen entsprechend abgestuft, vom Nachexerzieren bis hin zum Arbeitsdienst oder der Strafwache. Diese Reform der Disziplinarstrafen war notwendig, damit das Konzept des Volksheeres aufgehen konnte. Das Bild des in den Dienst gepressten Soldaten, der mit Desertion drohte und den man mit Gewalt in der Armee halten musste, sollte abgelöst werden. Stattdessen sollte der Soldat ein angesehener ehrenhafter Berufsstand werden, der seine Pflichten freiwillig erfüllt. Der Erfolg dieser Reformpolitik ermöglichte Preußen wenige Jahre später, an den Befreiungskriegen erfolgreich teilnehmen zu können.
Der Bündnisvertrag vom 24. Februar 1812 verpflichtete Preußen zur Stellung eines Hilfskorps von 20.000 Mann (14.000 Mann Infanterie, 4000 Mann Kavallerie, 2000 Mann Artillerie mit 60 Kanonen) für den Krieg gegen Russland. Dieses Hilfskorps wurde der 27. Division des X. Armeekorps der „Grande Armée“ zugeteilt. Die teilzunehmenden Bataillone und Regimenter wurden per Losentscheid ausgesucht. Nur wenige Angehörige dieser Truppenteile kehrten wieder in ihre Heimat zurück.
Nach der Niederlage der „Grande Armee“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen (Tauragė in Litauen) der Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland durch den preußischen Generalleutnant Graf Yorck und von Diebitsch, General der russischen Armee, unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden.
Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt, ab 1814 galt sie auch für die Friedenszeit. Neben dem Stehenden Heer und der Landwehr, wurde mit dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 noch ein drittes Aufgebot geschaffen, der sogenannte Landsturm, der nur für den Verteidigungsfall eingesetzt werden konnte und das letzte Aufgebot darstellte. Am Ende des Jahres 1815 hatte die preußische Armee eine Stärke von 358.000 Mann.
Nach dem Wiener Kongress wurde ein Großteil der Landwehr und ein Teil der Linienarmee demobilisiert, so dass die Stärke von 358.000 Mann 1815 auf etwa 150.000 Mann im Jahre 1816 sank. In den Jahren zwischen 1816 und 1840 (Tod Friedrich Wilhelm III.) wurde der Militärhaushalt in Folge eines strukturellen Haushaltsdefizits des preußischen Staates durch vielerlei Sparmaßnahmen begrenzt. Betrug der Anteil am Haushalt 1819: 38 %, so fiel der Militäranteil am Staatshaushalt 1840 auf: 32 %.[1]
Nach den Befreiungskriegen verblassten viele der zum Teil idealistisch gedachten Militärreformen. Dies ging mit der allgemeinen Restauration der alten Zustände einher. Die Landwehr war nicht in der Lage, den Platz, den ihr neben dem stehenden Heer zugedacht war, einzunehmen, da ihr militärischer Wert zu begrenzt war. Der Offiziersberuf stand zwar weiterhin dem Bürgertum offen, jedoch wurde die Adelsschicht offensichtlich bevorzugt. So wurde die preußische Armee wieder ein Hort für konservative, aristokratische und monarchische Gesinnung. Während der Revolution von 1848 war die preußische Armee das Instrument, das dafür sorgte, dass die Revolution scheiterte und die Herrschaftsstrukturen unangetastet blieben. Nachdem Preußen im Jahre 1850 eine Verfassung bekam, wurden die Soldaten auf den Herrscher vereidigt und nicht etwa auf den preußischen Staat.
1859 wurde Albrecht von Roon (Kriegs- und Marineminister) von Wilhelm I. beauftragt, eine Heeresreform durchzuführen um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Ursachen für den erneuten Reformbedarf lagen im technischen Fortschritt und der stark gestiegenen Bevölkerungszahl (Die Heeresgröße lag wie 1816 bei 150.000 Mann). Weiterhin zeigte sich nach zwei chaotischen Mobilmachungen 1850 und 1859, dass die Landwehr für einen Verteidigungskrieg zwar gut zu gebrauchen war, jedoch bei einem Angriffskrieg nur von begrenzten Wert.
Sein Ziel war es, das System von Scharnhorst auszudehnen und eine bewaffnete Nation zu schaffen. Um dies zu erreichen, schlug er in seiner Heeresreform vor, die Wehrpflicht bei drei Jahren beizubehalten, die Rekrutenzahl um 1/3 zu erhöhen, das Feldheer zu vergrößern und die Landwehr zu verkleinern. Durch einen dadurch ausgelösten Verfassungskonflikt wurde die Reform erst 1866 vom Norddeutschen Bund angenommen. Durch die weitere Zurückdrängung der Landwehr wurde der Prozess der „Entbürgerlichung“ des Heeres weiter vorangetrieben.
Außerdem wurde in dieser Zeit (Fünfziger und Sechziger) die veraltete Ausrüstung modernisiert. Die preußische Armee war die erste, die die gesamte Infanterie mit gezogenen Gewehren, den Zündnadel-Hinterladern, ausstattete. Ebenso wurden die bisherigen glattgebohrten Geschütze allmählich durch neue gezogene Geschütze ersetzt. Der starke Drill, der noch von Friedrich Wilhelm I. stammte, wurde mehr und mehr von einem besseren Ausbildungssystem verdrängt, indem mehr Wert auf Gefechtsübungen und Scheibenschießen gelegt wurde. Dadurch wurde die Kampfkraft der Armee deutlich verbessert. Nachdem die Berufsausbildung der Offiziere lange Zeit vernachlässigt worden war, brachte man sie wieder auf einen hohen Stand. Durch diese Umstellungen wandelte sich die preußische Armee wieder in eine der kampfkräftigsten ihrer Zeit. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 und der Deutsche Krieg von 1866 zeigte diese Tatsache deutlich.
Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 wurde die preußische Armee zum Kernbestandteil des Deutschen Heeres. Die preußische Armee blieb in Friedenszeiten rechtlich neben den anderen Länderarmeen (Sächsische Armee, Bayerische Armee, Württembergische Armee) bestehen.
So unterstand nach Artikel 63 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 das gesamtdeutsche Heer dem Oberbefehl des Kaisers zu Kriegszeiten. In Friedenszeiten war dagegen den Bundesfürsten mit eigenem Heer (Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern) der Oberbefehl vorbehalten. Somit hatte in Friedenszeiten der preußische König (der zugleich deutscher Kaiser war) den Oberbefehl über die preußische Armee. Zudem behielt das preußische Parlament in Friedenszeiten das Militärhaushaltsrecht. Durch die Reichsgründung besaß der preußische Bundesstaat kein souveränes Kriegsführungsrecht mehr.
Die preußische Armee als rechtlich eigenständige Armee wurde 1919 mit der Aufstellung der Reichswehr aufgelöst.
Ein wichtiges Nachschlagewerk für und über die preußische Armee war – und ist noch heute z. B. für Historiker oder Genealogen – die regelmäßig vom Kriegsministerium zu Berlin herausgegebene Rangliste.
| Jahr | 1646 | 1656 | 1660 | 1688 | 1713 | 1719 | 1729 | 1740 | 1756 | 1786 | 1806 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Soldaten | 14.000[2] | 25.000 | 8.000 | 30.000 | 38.000 | 54.000 | 70.000 | 83.000 | 150.000 | 193.000 | 240.000 |
| Jahr | 1807 | 1813 | 1815 | 1825 | 1840 | 1859 | 1861 | 1867 | 1870 | 1875 | 1888 |
| Soldaten | 63.000 | 300.000 | 358.000 | 130.000 | 135.000 | 150.000 | 211.000[3] | 264.000[4] | 313.000[5] | 325.000 | 377.000[6] |
Uniformen im modernen Sinn wurden erst mit Einführung der stehenden Heere und der Gründung von Textilmanufakturen eingeführt. Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen blau. Blau war die Farbe der protestantischen Staaten, wie auch z.B. Schweden und Dänemark. Im Gegensatz dazu trugen katholische Staaten helle Uniformröcke (Weiß, Grau und Gelb). Ursprünglich wurde die Uniform Livree oder Montierung genannt, erst ab Friedrich II. setzte sich die Bezeichnung Uniform durch, die alten Begriffe haben sich aber umgangssprachlich noch lange behauptet.
Als grobe Regel galt, dass der preußische Soldat einmal im Jahr eine neue Uniform bekam, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer. Jeder Soldat konnte nachdem er eine Austauschgarnitur erhielt seine alte Uniform zur freien Verfügung behalten. In der Regel wurde diese zur Einkleidung der Familienmitglieder weiterverwendet. So kam es, das besonders auf dem Land die ausgesonderten Uniformen durch die Zivilbevölkerung jahrelang weiterverwendet wurde. Hergestellt wurden die preußischen Uniformen zum größten Teil durch und über das extra dafür im Jahre 1713 durch königliche Weisung gegründete königliche Lagerhaus in Berlin.
Kurbrandenburgisch/preußische Infanterieuniformen (1644 - 1709)
Blauer, vorne offener Rock, dazu Halsbinde, Weste, Hosen und Strümpfe in Regimentsfarben. Breite Halbschuhe mit Spangen, eine große Patronentasche und einen breiten, aufgeschlagenen Hut oder Grenadiermütze. Die Offiziere unterschieden sich durch bessere Stoffe, Schnitte und Stickereien an der Uniform. Zeichen ihres Standes waren auch Sponton, Degen und die Offiziersschärpe.
Altpreußische Infanterieuniformen (1709 - 1806)
1709 wurde ein Reglement für einheitliche preußische Uniformen eingeführt. Es wurde von allen Soldaten (Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren) im Prinzip der gleiche blaue Rock getragen. Die Röcke unterschieden sich in der Qualität der Stoffe und der Schnitte. Dazu eine weiße oder gelbe Weste und eine gleichfarbige Hose. Die Gamaschen waren anfangs weiß, ab 1756 schwarz, mit Halbschuhen. Stiefel wurden zumeist nur von den Stabsoffizieren und Generälen getragen. Ärmel, Rabatten, Kragen und Aufschläge waren in den Regimentsfarben ausgeführt. Ebenso war das jeweilige Regiment an der Form der Ärmelaufschläge sowie der Farbe und der Gestalt der Knöpfe, Borten, Schleifen, Tressen und Stickereien zu erkennen. Kopfbedeckung war der Dreispitz, bei den Grenadieren die Grenadiermütze.
Offiziere waren am Portepee, der Schärpe und am Ringkragen zu erkennen. Die Offiziere untereinander unterschieden sich durch die Stickereien am Rock. Ab 1742 wurden die Generäle durch eine Straußenfeder an der Hutkrempe erkenntlich. Unteroffiziere waren an einer glatten Litze am Hut und Tressen an den Ärmelaufschlagen sowie an der Seitenwaffe zu erkennen. Seit 1741 in der Garde und seit 1789 allgemein durften die Unteroffiziere ab Vizefeldwebel auch das Portepee tragen.
Jäger trugen einen grünen Rock mit grüner Weste und dazu eher olivefarbene Hosen mit schwarzen Gamaschen, ab 1760 Stiefel.
Neupreußische Infanterieuniformen (1806 – 1871)
In Folge der französischen Revolution und den sich anschließenden Erfolgen der napoleonischen Armeen nach 1789 paßten sich die auch die preußischen Uniformen mehr dem neuen französischen Stil an. Bis zum Untergang der altpreußischen Armee in der Schlacht von Jena und Auerstedt glichen sie noch weitgehend den Uniformen zu den Zeiten Friedrichs II. .
Im Zuge der Heeresreformen nach dem Untergang der altpreußischen Armee 1806 wurden auch neue Uniformen eingeführt. Die Grundfarbe blieb blau. Die neuen Röcke waren der Mode entsprechend sehr kurz, die Hosen weit nach oben gezogen, teilweise jetzt eher grau, sehr hohe Stehkragen, Rock und Hose sehr eng geschnitten. Als Kopfbedeckung wurde das Tschako in einer hohen und weiten Form eingeführt. Schulterstücke bzw. Epauletten zur Unterscheidung der Dienstgrade wurden ab 1808 eingeführt.
Die neu entstandene Landwehr hatte eine einfach gehaltene Uniform mit einer Litewka aus blauem oder schwarzem Tuch mit farbigem Kragen und weiten leinenen Hosen. Die Abzeichen am Kragen, Aufschlagvorstoß, Mützenrand und Deckelvorstoß waren in den Farben der jeweiligen Provinz gehalten. Auf der Mütze trugen sie ein großes Landwehrkreuz.
1843 wurde ein neuer Helm, im Volksmund „Pickelhaube“ genannt, eingeführt. Die Glocke war anfangs sehr hoch geschnitten. Allgemein änderten sich die Uniformen der Mode entsprechend Mitte des Jahrhunderts zu niedrigeren und weicheren Stehkragen, längeren Rockschößen, weiterem Hosenschnitt und niedrigerem Helm mit kürzeren und runden Augenschirmen in mehreren Schritten. 1853 wurde der sogenannte Gefreiten-Knopf am Kragen als Dienstgradabzeichen eingeführt. 1866 kamen die endgültigen Schulterstücke für die Offiziere. Der Waffenrock wurde einreihig mit acht Knöpfen. Die Stiefel wurden niedriger bis zu der bekannten „Knobelbecher-Form“.
Preußische Infanterieuniformen im Kaiserreich 1871 - 1919
Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Nach der Reichsgründung wurde ab 1897 neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen. 1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die aber nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte. Die feldgraue Uniform erfuhr bis zum Kriegsbeginn und während des Krieges noch einige Änderungen, so wurde die Farbe beispielsweise eher ein Graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich eine feldgraue Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt.
Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock und als Kopfbedeckung ein Tschako. Die Artillerie trug ebenfalls einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und ein Tschako.
Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz. Die Dragoner hatten einen Waffenrock aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Der Helm war ähnlich dem der Infanterie. Die Ulanen hatten eine Ulanka (Waffenrock) aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Bei den Kürassieren war der Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung war ein Stahlhelm (Kürassierhelm). Die Jäger zu Pferde hatten einen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch mit hellgrünen Schulterklappen und Aufschlägen. Geschwärzter Stahlhelm als Kopfbedeckung.
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Dragoner Regiment Albrecht von Preußen Nr. 1 |
Kürassier-Regiment Königin Nr. 2 |
Es gab sechs Dienstgradgruppen in der preußischen Armee: 1. Mannschaften (Gemeine), 2. Unteroffiziere (mit und ohne Portepee), 3. Subalternoffiziere, 4. Hauptleute, 5. Stabsoffiziere und 6. Generäle.
Der Mannschaftsdienstgrad beschränkte sich auf den einfachen Soldaten, seinerzeit „Gemeiner“ genannt, der auch nach der jeweiligen Waffengattung bezeichnet wurde und als zweiter Dienstgrad den Gefreiten bei der Infanterie. Bei der Kavallerie verzichtete man ganz auf den Gefreitendienstgrad. Erst 1859 änderte sich dies durch die Einführung des Obergefreiten-Dienstgrades teilweise. Allerdings blieb dieser Dienstgrad nur auf die Artillerie beschränkt. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts wurden einige Dienstgradbezeichnungen in Preußen modernisiert. Anstelle der bisherigen Bezeichnungen Obristwachtmeister und Obrist setzte sich die Bezeichnung Major und Oberst durch.
Im 18. Jahrhundert waren Dienstgradabzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Dienstgrade noch nicht üblich. Sie wurden erst 1808 in Preußen eingeführt. Mit der Einführung einer einheitlichen Uniformierung in der preußischen Armee, bekamen die Offiziere nach und nach Abzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Rangklassen. So galt das Tragen eines Degens im 18. Jahrhundert bereits als Rangabzeichen. Weitere Unterscheidungsmerkmale waren z. B. die Qualität und der Schnitt der Uniform an sich.
Die Dienstgrade der preußischen Armee waren Vorbild für die Dienstgrade der nachfolgenden deutschen Armeen bis zur heutigen Bundeswehr.
| Infanterie | Kavallerie | Artillerie | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Mannschaften | |||
| Musketier
Füsilier Grenadier |
Reiter | Kanonier
Bombardier |
Keine Befehlsgewalt, unterster Dienstgrad. |
| Gefreiter | nicht vorhanden | Im 18. Jahrhundert stellte der Gefreite das erste Glied einer Kompanie, jeder Gefreite war Führer einer Rotte (das heißt der Soldaten die in den Gliedern direkt hinter ihm standen). Der Gefreite war der einzige Mannschaftsgrad in der preußischen Armee bis 1845 und der Stellvertreter des Corporals. | |
| Obergefreiter | nicht vorhanden | Obergefreiter | 1845 wurde der Dienstgrad des Obergefreiten neu eingeführt. Er erhielt die Auszeichnungsknöpfe des Sergeanten am Kragen und die Unteroffizierstroddel an der Seitenwaffe. Ab 1853 wurden keine Obergefreiten mehr ernannt. Bei der Fußartillerie allerdings gab es die Obergefreiten bis 1919. |
| Unteroffiziere ohne Portepee | |||
| Corporal | Unteroffizier /
Corporal |
Corporal | Der Corporal kommandierte eine bis zu 30 Mann starke „Korporalschaft“. Drei pro Kompanie. Bei den Jägern hieß der Unteroffizier Oberjäger. |
| Sergeant | Sergeant | Sergeant | Gleich dem Unteroffizier stand der Sergeant einer Korporalschaft vor. 1843 wieder eingeführt, nachdem er zwischenzeitlich abgeschafft und teils synonym mit dem Terminus „Feldwebel“ verwendet worden war. |
| Unteroffiziere mit Portepee (seit 1741 zunächst in Teilen der Garde, ab 1789 allgemein) | |||
| Vizefeldwebel/
Vice-Feldwebel |
Vizewachtmeister/
Vice-Wachtmeister |
Vizewachtmeister/
Vice-Wachtmeister |
Der Rang wurde 1846 in der preußischen Landwehr und in Ersatzformationen eingeführt, 1873 im gesamten Heer. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer – eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag. |
| Feldwebel | Wachtmeister | Wachtmeister | Höchster Unteroffiziersrang. Der Feldwebel war mit dem inneren Dienst und Verwaltungsaufgaben betraut und arbeitete eng mit dem Kompaniechef zusammen. |
| Offiziersstellvertreter | Offiziersstellvertreter | Offiziersstellvertreter | Die Dienststellung wurde 1887 geschaffen. Dazu befördert werden konnten aktive Vizefeldwebel und Feldwebel nach mindestens vier Jahren tadelsfreier Führung. Im Ersten Weltkrieg wurden zwei Planstellen pro Kompanie eingerichtet. |
| Subalternoffiziere | |||
| Fähnrich | Kornett /
Fähnrich |
Stückjunker | Bis 1807 unterster Offiziersdienstgrad, danach Offiziersanwärter im Unteroffiziersrang. Führte die Regimentsfahne. (auch Freikorporal) |
| Feldwebelleutnant | Feldwebelleutnant | Feldwebelleutnant | Seit 1877 der unterste Offiziersdienstgrad. Der Feldwebelleutnant hatte zwar den Rang eines Leutnants inne, rangierte jedoch stets hinter dem Inhaber des "wirklichen" Dienstgrads, da er kein Offizierspatent besaß. Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier. |
| Leutnant/ | Seconde-Lieutnant | Lieutnant /
Feuerwerklieutnant |
Stellvertreter des Capitain, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. |
| Oberleutnant/
Oberlieutnant/ Premier-Lieutnant |
Oberleutnant/
Oberlieutnant/ Premier-Lieutnant |
Oberlieutnant /
Feuerwerkoberlieutnant |
Stellvertreter des Capitain, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. |
| Hauptleute und Rittmeister | |||
| Capitain/Hauptmann | Rittmeister/Capitain | Capitain | Im 17. und 18. Jahrhundert verdrängte der Titel "Kapitän" den "Hauptmann" auf längere Zeit. In die preußische Armee wurde er wieder eingeführt durch König Friedrich Wilhelm IV. (1842) |
| Stabsoffiziere | |||
| Oberstwachtmeister/ Major | Oberstwachtmeister/
Major |
Major /
Feuerwerksmeister |
Sorgte für die Verpflegung und den Wachtdienst eines Regiments, meist Befehlhaber eines Bataillons. |
| Oberstlieutnant | Oberstlieutnant | Oberstlieutnant | Vertreter des Regimentskommandeurs |
| Obrist / Oberst | Obrist /
Oberst |
Obrist /
Oberst |
Kommandeur eines Regiments |
| Generäle | |||
| Generalmajor | Generalmajor | Generalmajor | Führer eines aus 3-6 taktischen Einheiten bestehenden Verbandes |
| Generallieutnant | Generallieutnant | Kommandeur eines Flügels, mit Anspruch auf Anrede „Exzellenz“ | |
| General der Infanterie | General der Kavallerie | General der Artillerie | Befehlshaber eines Treffens (Teil einer in Schlachtordnung aufgestellten Armee, normalerweise zwei Treffen in einer Schlacht) |
| Generaloberst | Generaloberst | Generaloberst | Seit 1854, Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges in der preußischen Armee. |
| Generalfeldmarschall | Generalfeldmarschall | Generalfeldmarschall | Titel für besondere Verdienste, z.B. eine gewonnene Schlacht, eine erstürmte Festung oder einen erfolgreichen Feldzug. |
(ab 1866)
Die Gefreiten trugen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf) mit dem preußischen Adler. Die Obergefreiten trugen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.
Unteroffiziere ohne Portepee trugen goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast. Die Sergeanten trugen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.
Unteroffiziere mit Portepee (Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister) trugen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee.
Offiziersstellvertreter trugen die Abzeichen der Vizefeldwebel (beziehungsweise Vizewachtmeister) mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere. Die Schulterklappen hatten eine Tresseneinfassung.
Leutnants und Hauptleute trugen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Ein einfacher Leutnant trug keinen Stern, ein Oberleutnant trug ein en silbernen Stern, ein Hauptmann hatte zwei silberne Sterne. Die Epauletts waren ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke.
Die Epauletten der Stabsoffiziere hatten geflochtene mit Silber durchzogene Schnüre. Beim Major ohne Stern, der Oberstleutnant hatte einen goldenen Stern, ein Oberst zwei goldene Sterne. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften trugen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke.
Die Generäle besaßen am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken waren die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen.
Siehe auch: Altpreußische Heeresorganisation
Wie alle Armeen in der Zeit von 1644 bis 1806 bestand die Armee aus den Waffengattungen der Infanterie und Kavallerie. Als eigenständige Waffengattung kam die Artillerie später hinzu. Die preußische Armee konzentrierte sich mehr auf die Infanterie. So stellten die beiden Waffengattungen Kavallerie und Artillerie wenig mehr als Unterstützungskräfte der Infanterie in der Ansicht der damaligen Befehlshaber dar. Dies äußert sich zum Beispiel in der sehr auf die Infanterie zentrierten Ausbildung der Artillerie oder der Dragoner. Wie der Anstieg der numerischen Größe der Armee in Verlaufe der Zeit vermuten lässt, so stieg die Zahl der neugegründeten militärischen Einheiten parallel mit an. Bei allen drei Waffengattungen stellte das Regiment die größte Organisationsform in der Armee dar. Die Stärke veränderte sich natürlich in Verlaufe der Zeit, so dass einheitliche Zahlenangaben nicht möglich sind.
Die Infanterie bildete bis 1806 nach und nach insgesamt 60 Infanterieregimenter aus.
Die Kavallerie hatte bis 1806 eine Anzahl von 35 Regimentern gebildet.
Die Artillerie bestand 1806 aus 4 Feldartillerieregimentern und 14 Festungskompanien.
Neben diesen drei Waffengattungen gab es auch noch kleinere Gruppen in der preußischen Armee. Zu nennen wären die Garnisonstruppen, technische Truppen (zum Beispiel Mineure und die Ingenieure), Spielleute, das rudimentäre Sanitätswesen und die Feldprediger.
Siehe auch: Neupreußische Heeresorganisation
Die altpreußische Armee wurde im Krieg von 1806 durch Napoleon völlig zerschlagen, viele Soldaten gingen in Gefangenschaft. Die preußischen Generäle hatten 1806 schmerzlich erfahren, dass die bisherige Organisationsstruktur mit dem Regiment als größte Organisationsform, strikt getrennt nach den einzelnen Waffengattungen, nicht mehr zeitgemäß war. Mit der Neuaufstellung der Armee ab 1807 wurde beschlossen, die alten Regimenter in ihrer bestehenden Form aufzulösen und eine neue Struktur zu schaffen.
Die Reformer um Scharnhorst bildeten daraufhin gemischte Truppenverbände, in denen die verschiedenen Waffengattungen (Artillerie, Kavallerie, Infanterie) integriert waren. Diese Truppenverbände sollten in der Lage sein, sämtliche in einer Schlacht bzw. in einem Feldzug auftretenden Probleme/Aufgaben eigenständig zu lösen. So entstanden zusätzlich zu der bisherigen Gliederung folgende Großverbände: 1. das Armeekorps, 2. die Division, 3. die Brigade.
Die neue Gliederung der preußischen Armee war folgende:
Nach der erfolgten Reformierung und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1814 entstand das typische Nebeneinander von Linienarmee und Landwehr in der Armee. So wurde im Kriegsfall jedem Linienregiment ein Landwehrregiment zugeordnet, die zusammen eine Brigade bildeten. Eine weitere wichtige strukturelle Änderung stellte die Einrichtung des preußischen Kriegsministeriums ab dem 25. Dezember 1808 dar, anstelle der zuvor auf verschiedene Behörden verteilten Militärverwaltung .
Die preußische Infanterie gliederte sich ab 1807 in eine Linieninfanterie, Leichte Infanterie/Jäger und der Landwehrinfanterie. Die Linieninfanterie behielt weiterhin die alten Bezeichnungen Musketier, Füsilier, Grenadier, jedoch gab es außerhalb des Namensbereiches keinerlei Unterschiede mehr. Die Kavallerie gliederte sich ebenfalls in eine Linienkavallerie und die Landwehrkavallerie, letztere wurde jedoch 1866 aufgelöst. Die Linienkavallerie bestand weiterhin aus verschiedenen Kavallerietypen: den Kürassieren, Husaren, Dragonern und neu hinzu gekommen die Ulanen. Ein Sonderfall in der Armee stellten die Garderegimenter dar, die zusammen das Gardekorps bildeten (Armeekorps mit eigener Gliederung). Die preußische Armee bildete bis 1914 insgesamt sechs Garde-Kavallerieregimenter und acht Garde-Infanterieregimenter aus.
Von Ende 1815 bis 1859 blieb die Struktur der preußischen Armee weitgehend gleich. Eine größere Veränderung fand 1861 infolge der Heeresreform durch von Roon statt, als zusätzliche Linienregimenter gegründet wurden auf Kosten der Landwehr, die erheblich an Bedeutung verlor. Durch die Bildung des Norddeutschen Bundes wurden weitere Kontingente kleinerer Staaten in die Armee integriert. Von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieg stieg die Stärke der preußischen Armee immer mehr an. Sie bildete bis zu 80 % der Reichsarmee.
1900 bestanden 17 preußische Armeekorps (daneben drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches). Einem Armeekorps unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge.[7] Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, zwei Kavallerieregimenter zu vier Schwadronen und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand aus normalerweise aus drei Bataillonen, welche aus je vier Kompanien bestanden, pro Regiment also zwölf Kompanien.
Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke. Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften.
1914 umfasste die preußische Armee: 166 Infanterieregimenter , 14 Jäger-/Schützen Bataillone, 9 MG- Abteilungen, 86 Kavallerieregimenter, 76 Artillerieregimenter, 19 Fußartillerieregimenter (Festungsartillerie), 28 Pionierbataillone, 7 Eisenbahnbataillone, 6 Telegrafenbataillone, 4 Fliegerbataillone, 1 Kraftfahrbataillon, 19 Train-Abteilungen.[8]
Nach der Einführung des stehenden Heeres durch den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm änderte sich das Leben der Soldaten grundlegend. Zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landsknechte Anspruch auf Sold und die Beute bei Erstürmung und Plünderung einer eroberten Stadt. Einen sonstigen Anspruch auf Verpflegung gab es nicht. Ein einheitliches Rechts- und Bestrafungssystem hat es für die Soldaten ebenfalls nicht gegeben. Zur Sommerzeit verblieben die Truppen in temporären Lagern und zur Winterzeit wurden sie einquartiert.
Diese Form der Einquartierung wurde nun für die stehenden Regimenter üblich. Das heißt, dass die Bürger den Soldaten eine Stube (zur Straße gelegen) in ihren Häusern zur Verfügung zu stellen hatten. Diese Einquartierungen verursachten bei den Wirten eine erhebliche Last (dies gilt besonders für verheiratete Soldaten). Als Ausgleich erhielten die Wirte für einen verheirateten Soldaten 14 Groschen, für einen unverheirateten 10 Groschen pro Monat. Die Kavallerieregimenter lagen zunächst in Dörfern auf dem Land, wurden dann aber auch in die Städte verlegt. Der Grund für die Verlegung lag in der besseren Kontrolle der Soldaten in der Stadt (die Stadt als abgeschlossenes System) und den ausufernden Disziplinlosigkeiten derselben gegen die ländliche Bevölkerung. Alle von der Einquartierung nicht betroffenen Hausbesitzer hatten eine Abgabe zu entrichten.
Die unverheirateten Soldaten mussten zusammen mit anderen Soldaten kameradschaftlich ihren Haushalt führen. Die täglichen Lebensmitteleinkäufe und die Zubereitung der Mahlzeiten geschah eigenständig und ohne Bevormundung.
Nur in den Festungsorten Magdeburg und Kolberg lagen die Mannschaften in der Zeit vor dem Siebenjährigen Krieg in Baracken. Ansonsten dauerte es noch sehr lange, bis das gesamte Heer in eigenen Kasernen untergebracht wurde. Kurz nach dem Siebenjährigen Krieg wurde in Berlin die erste Kavalleriekaserne errichtet, der bald weitere folgten. Diese sollten in erster Linie die verheirateten Soldaten und ihre Familien aufnehmen. Die erste Infanteriekaserne wurde 1767 in Prenzlau gebaut. Sie war für 240 Mann gedacht. Weitere Kasernen folgten in Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt/O und Königsberg. Auch in diesen Kasernen lag die Kapazität bei 240 Mann. Allerdings reichten die Kasernen bei weitem nicht aus, um alle Soldaten und deren Familien dort unterzubringen.
In den Kasernen teilte sich ein Verheirateter mit Frau und Kindern und zwei ledigen Soldaten eine Stube. Die Reinigung oblag der Frau des Verheirateten. Sie erhielt dafür von jedem Soldaten 6 Groschen im Monat. Diese beengten Wohnverhältnisse führten zu häufigen Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen
Soldaten durften zum Teil heiraten, insofern das Verhältnis zu unverheirateten in einer Kompanie nicht 1/3 überstieg. Dazu benötigten sie die Erlaubnis des Kompaniekommandeurs. Besonders bei den angeworbenen Ausländern wurde gern gesehen wenn sie heirateten, da dann die Gefahr der Desertion erheblich verringert war.
Ein einfacher Fußsoldat erhielt nach Abzug von Brot- und Kleidungskosten einen Taler und acht Groschen im Monat[9] (zum Vergleich: eine Mahlzeit mit Getränk kostete um 1750 etwa 2 Groschen, ein Taler bestand aus 24 Groschen). Das Quartier der Soldaten war dagegen frei und ein Soldat erhielt 1 1/2 Pfund Kommißbrot täglich. Auch bedingt durch diese äußerst karge Entlohnung durften die Soldaten einem Beruf nachgehen, um einen Zuverdienst zu erhalten. So gab es Handwerksmeister, die Ungelernten arbeiteten bei den Tuchmachern, als Wollspinner oder als Handlanger im Baugewerbe. Während eines Feldzuges versorgte sich der Soldat von seinem Gehalt und den Zulagen die er erhielt. Diese waren zwei Pfund Brot täglich und wöchentlich zwei Pfund Fleisch.
Was den Offiziersrang betrifft, so musste sich ein Offizier der unteren Ränge mit einem sehr niedrigen Gehalt von 9–13 Talern pro Monat zufriedengeben. Davon musste er auch noch das aufwendige standesgemäße Leben finanzieren, das von einem Offizier erwartet wurde. Somit war eine solche Position für eine längere Zeit ein Verlustgeschäft. Erst mit dem Kapitänsrang (Befehlshaber einer Kompanie), den man nach durchschnittlich 15 Jahren Dienstzeit erreichte, konnte der Offizier ein reichlicheres Einkommen erwarten. Dem Kommandierenden einer Kompanie oblag neben der militärischen Führung die wirtschaftliche Haushaltsführung einer Kompanie. Wirtschaftete der Capitain einer Kompanie gut, so konnte er durchaus 2000 Taler Überschuss pro Jahr erwirtschaften, welches er für sich beanspruchen durfte. Der eigentliche Sold war allerdings immer noch knapp bemessen und lag bei etwa 30 Taler pro Monat.
Eine Veränderung der Lebensweise der Soldaten beim Übergang des Söldnerheeres zum stehenden Heer war die Rekrutierung. Bis etwa 1700 war das System der freien Werbung üblich gewesen. Durch den Spanischen Erbfolgekrieg sollte sich das dauerhaft ändern. Preußen war nicht mehr in der Lage, die hohen Abgänge seiner Regimenter durch freie Werbung zu ersetzen, somit stellte nicht mehr das Finanzierungssystem sondern das Aufbringungsproblem die Hauptsorge der preußischen Armee dar. So ging man zur Zwangswerbung über. Trotz der dadurch entstehenden Probleme (Desertion) setzte sich das Verfahren durch, Teile der Bevölkerung zu Soldaten zu pressen. Im Laufe des Spanischen Erbfolgekrieges kam es zu regelrechten Menschenjagden. Die Werber bedienten sich dabei aller möglichen Listen und Verbrechen um möglichst großer, wehrtauglicher Männer habhaft zu werden. So änderte der Spanische Erbfolgekrieg radikal den Soldatentypus innerhalb der preußischen Armee, vom freiwillig verpflichteten Söldner zum gepressten zwangsdienenden Soldaten. Statt eines Lebensberufes war das „Soldat-Sein“ zu einem lebenslänglichen Schicksal ohne Ausweg verkommen.
Nach dem Krieg und der Rückkehr der Regimenter in die Garnison setzte eine Desertionswelle ein, die alles bisher dagewesene übertraf. Allein 1714 desertierten 3471 Musketiere (fast drei komplette Regimenter). Der dadurch hervorgerufene Mangel an Soldaten rief eine erneute Menschenjagd hervor, indem die Werber wiederum brutal, rücksichtslos und willkürlich jeden Mann rekrutierten, dessen sie habhaft werden konnten. Dadurch kam es in einigen Provinzen des Landes zu Aufruhr in der Bevölkerung. Aus Furcht vor lebenslangem Militärdienst verließen viele junge Männer in dieser Zeit das Land.
Dies änderte sich erst mit der Einführung des Kantonssystem 1733. Dieses System machte die quasi vorhandene Wehrpflicht berechenbarer. Das Kantonsystem trug auch dazu bei, dass die Desertionen in Grenzen gehalten wurden. Insgesamt desertierten von 1713 bis 1740 30.216 preußische Soldaten.[10] 1720 desertierten 820 Infanteristen, 1725 nur noch 400 Infanteristen. Diese Zahl blieb bis 1740 etwa konstant.
Während des Siebenjährigen Krieges war die Desertionsrate des preußischen Heeres nicht höher als im Vergleich zu anderen europäischen Heeren. Ein guter Nachweis ist neben den Zahlen die Weigerung des allergrößten Teils der kriegsgefangenen preußischen Soldaten in die österreichische Armee einzutreten. Dies obwohl sie nicht auf Rückkehr hoffen durften und die Haftbedingungen sehr schlecht waren. Selbst in den bittersten Momenten, z. B. nach der Schlacht bei Kunersdorf 1759 verlor die preußische Armee, im Vergleich zu anderen europäischen Streitkräften, nur wenige Männer durch Desertion. Die im preußischen Diensten stehenden Nicht-Preußen hatten nachweislich keine höhere Desertionsrate als die Preußen selbst.
Für die damalige Linientaktik im Gefecht, wurden Soldaten benötigt, die ihre Waffe und den Gleichschritt perfekt beherrschten und Soldaten, die auch unter dem enormen Stress des Gefechts zuverlässig „funktionierten“. So entstand ein System, in dem der Soldat zum willenlosen Vollstrecker der Befehle seiner Vorgesetzten erzogen wurde.
Der militärische Alltag während der 1 1/2 jährigen Ausbildung bzw. der jährlichen 2-monatigen Dienstzeit bestand aus bis zu fünfstündigen Exerzier- und Drillübungen auf Exerzierplätzen und anschließendem putzen und reinigen der Ausrüstung. Dienstantritt war bereits um 5:30 Uhr, allerdings war gegen Mittag in der Regel schon Dienstschluss. Bei den Exerzier- und Drillübungen bediente man sich auch der Prügelstrafe (galt bis 1812), die allerdings rechtlich begrenzt waren. So wurde laut Militärstrafenkatalog derjenige bestraft, der einen Mann bei der Prügel blutig schlug.
Zu den drakonischen Körperstrafen hingegen zählte der Spießrutenlauf, der in den neuen Kriegsartikeln von 1713 mehrmals angedroht wurde. In Fällen extrem möglichen Durchlaufes – bis zu 30 mal – kam diese Strafe einem Todesurteil gleich. Trotz der teilweise sehr harten Strafen muss auch der Kontext gesehen werden, dass die Gewalt in den Regimentern zum Charakter der damaligen Zeit gehörten. So war es auch normal, dass der Bauer von seinem Gutsherren geprügelt wurde. Strafen wie Spießrutenlaufen oder Hängen waren dagegen im Dreißigjährigen Krieg viel schlimmer ausgeprägt als in späteren Zeiten. Der Unterschied zu den Strafen der preußischen Armee und denen anderer europäischer Armeen, lag dann auch nicht in der Härte, sondern in der Rechtmäßigkeit. So wurde die traditionelle Härte und Misshandlung des gemeinen Soldaten in der ganzen Armee nach gleichen Regeln, nach Rechtsgrundsätzen und nicht mehr nach persönlicher Willkür durchgeführt.
| Dienstvergehen | Sanktion |
|---|---|
| nach dem 10. Antreten zum Appell in betrunkenem Zustand | Spießrutenlauf durch 200 Mann |
| unerlaubtes Entfernen von der Wache | 10x Spießrutenlauf durch 200 Mann |
| Schlafen auf der Wache | 10x Spießrutenlauf durch 200 Mann |
| einem Vorgesetzten widersprechen | Spießrutenlaufen |
| tätlicher Angriff gegen Vorgesetzte | Tod durch Erschießen |
| Desertion | 1. und 2. mal Spießrutenlaufen, 3. mal Tod durch Erhängen |
| verbotenes Glücksspiel | Spießrutenlaufen |
| Prügelei unter Soldaten | Spießrutenlaufen |
| Dienstvergehen unter Rauscheinfluss | Verdoppelung der Strafe des Grunddelikts |
| nachlässige Kontrolle der Pferde durch Unteroffiziere | 4 Tage Krummschließen |
| Unterschlagung von Pferdefutter | 12x Spießrutenlaufen durch 200 Mann |
| falscher Rapport durch Unteroffiziere | 4 Tage Krummschließen |
| Selbstverstümmelung | 2–3 jährige Karre, anschließend Landesverweisung |
| versuchter Selbstmord | Karre, bis zu Lebenslang |
| Zusammenrottung | Todesstrafe |
Durch Friedrich Wilhelm II. wurde die Prügelstrafe eingeschränkt, nach der Reorganisation der Armee 1807 quasi abgeschafft und nur für die Personen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes beibehalten. Durch das Militärstraftgesetzbuch von 1872 sind alle Körperstrafen aufgehoben worden.
Ab 1714 wurde ein Beurlaubungssystem eingeführt, bei der die etwa 18 Monate lang ausgebildeten Soldaten jedes Jahr nach einer zwei monatigen Exerzierzeit für zehn Monate beurlaubt wurden. Diese Regelung galt allerdings nicht für die geworbenen Ausländer (1740: 1/3 Anteil am Heer), die als Wach- und Ausbildungsposten durchgehend ihren Dienst in der Garnison verrichteten.
Die Beurlaubten mussten während ihrer Urlaubszeit immer ein militärisches Kleidungsstück tragen (vermutlich die Stiefelletten). Damit waren sie äußerlich gekennzeichnet und auch vor der Willkür der Gutsherren geschützt, denn sie unterlagen nur der Militärgerichtsbarkeit.
Der Dienst in der Armee war theoretisch lebenslang bis zur Dienstuntauglichkeit. In der Praxis, dienten aber die Mehrheit der Soldaten 10–15 Jahre. Erst ab 1787 gab es offizielle Richtlinien, wonach Soldaten bei der Kavallerie 12 Jahre und Soldaten der Infanterie 10 Jahre dienen und danach entlassen werden sollten.
Für die preußische Führung hatten gut ausgebildete und kriegserfahrene Soldaten einen hohen Wert. Deshalb wurden sie so lange wie möglich in der Truppe gehalten. Nur wenige konnten jedoch die Rolle eines ehrwürdigen Vorbilds für die jungen Rekruten erfüllen. Die meisten waren traurige Gestalten, die lediglich aus sozialen Gründen bei der Truppe belassen wurden.
Veteranen die nicht mehr in der Lage waren, Posten zu verrichten, erhielten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1 Taler aus der Invalidenkasse. Nach dem Ende des zweiten Schlesischen Krieges gab Friedrich II. die Anweisung zum Bau von Invalidenhäusern in Berlin, Stolp und Carlshafen für ausgediente Kriegsinvalide Soldaten.
Am 15. November wurde das Invalidenhaus in Berlin eröffnet. In dieser Einrichtung waren insgesamt Plätze für 631 Personen, davon 13 Offiziere und 126 Frauen, vorgesehen. Aufgabe der Invalidenhäuser war es, kriegsbeschädigten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften ein Unterkommen, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Betreuung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Invalidenhäuser hatten ein ausgesprochenes militärisches Gepräge, so hatten die Invaliden neben Wachdiensten auch außerhalb des Dienstes Uniform zu tragen.
Die dienstuntauglichen Offiziere erhielten bei Bedürftigkeit Gouverneur- oder Kommandantenposten in den Festungen. Fehlten freie Stellen, zahlte der König den Generälen eine einmalige Pension von 1000 bis 2000 Talern, Stabsoffizieren einige hundert, Kapitänen und Leutnanten weit weniger. Ein Anspruch darauf bestand allerdings nicht. Jede Versorgung war reine Gnadensache.
Um die Not der häufig mittellosen Witwen mit oft zahlreichen Kindern zu lindern, ließ Friedrich aktive Offiziere deren Patenschaft übernehmen oder stellte die Söhne bei entsprechendem Alter vorrangig in die Armee ein. Friedrich Wilhelm I. sorgte durch das von ihm im Jahre 1724 gestiftete Militärwaisenhaus für die zahlreichen Kriegswaisen. Dieses war zunächst nur für die Kinder seines Leibregimentes, der Langen Kerls gedacht. Später fanden dort auch die Kinder anderer Soldaten Unterkunft und der Platzbedarf wuchs, so dass das Haus bereits 1742 erweitert und 1771 durch einen Neubau ersetzt werden musste. Im Jahre 1758 beherbergte das Haus 2000 Waisen.
Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere besteht aus der Löhnung, Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien.[11] Einige Unteroffiziere (wie z.B. Wallmeister, Zeugfeldwebel) bekamen auch ein Gehalt.
| Dienstgrad | Gehalt oder Löhnung | Beköstigungsgeld bzw. Servis | Wohnungsgeldzuschuß |
|---|---|---|---|
| Mannschaften und Unteroffiziere - Löhnung monatlich in Mark | |||
| Gemeine | 6,60 | ca. 9,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Gefreiter | 8,10 | ca. 9,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Unteroffizier | 21,60 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Sergeant | 32,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Vizefeldwebel | 41,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Feldwebel | 56,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Offiziere - Gehalt jährlich in Mark | |||
| Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) | 1.104,-- bis 1.404,-- | 300,-- | Dienstwohnung |
| Leutnant | <|||