| Lagekarte | |
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| Basisdaten | |
| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Verwaltungssitz: | Stuttgart |
| Fläche: | 10.558 km² |
| Einwohner: | 4.008.068 (31. Dezember 2006) |
| Bevölkerungsdichte: | 380 Einwohner je km² |
| Bezirksgliederung: | 2 Stadtkreise und 11 Landkreise mit insgesamt 343 Gemeinden |
| Regierungspräsidium | |
| Regierungspräsident: | Johannes Schmalzl |
| Adresse der Bezirksregierung: |
Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart |
| Website: | www.rp.baden-wuerttemberg.de |
| Detailkarte | |
Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Inhaltsverzeichnis |
Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt im Nordosten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, im Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe, im Norden und Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht in seinen heutigen Grenzen seit 1973, der ehemalige Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde bei der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 eingerichtet. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart im Norden um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Oberste Behörde des Regierungsbezirks Stuttgart ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Stuttgart. Chef des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird. Dem Regierungspräsidium übergeordnet ist das Innenministerium Baden-Württemberg.
Die Regierungspräsidenten (seit 1967):
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 37 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
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