
Reichskanzler war die fortlaufende Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, von 1919 bis 1945 der Reichsregierung – vor.
Diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzler-Tradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.
Der Reichskanzlertitel wurde darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen Ministern verliehen, so etwa wurde dieser in Österreich-Ungarn von 1867 bis 1871 vom k.u.k. Außenminister Friedrich Ferdinand von Beust und in Russland vom Fürsten Gortschakow geführt. Im Deutschen Reich nach 1871 entwickelte sich daraus eine fortlaufende Tradition, die bis heute im Titel des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland nachwirkt. In Österreich wurde der Kanzlertitel erst 1919 wieder aufgegriffen.
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Der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war – ebenfalls schon unter Hegemonie des größten und bedeutsamsten deutschen Staates Preußen – 1867 die Bildung des Norddeutschen Bundes vorangegangen. Dieser hatte als Bundesinstitutionen einen aus Vertretern der Mitgliedsstaaten gebildeten Bundesrat unter dem Vorsitz (Bundespräsidium) des Königs von Preußen, eine parlamentarische Bundesvertretung, die aber bezeichnenderweise „Reichstag“ genannt wurde, und eine rudimentäre Bundesexekutive, an deren Spitze in Personalunion der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck als „Bundeskanzler“ stand. Rein technisch gesehen führte der preußische Außenminister die Geschäfte des Bundesrats und war somit der Vorgesetzte des Kanzlers. Deshalb bekleidete Bismarck zugleich das Amt des Kanzlers, des preußischen Ministerpräsidenten und des Außenministers.
Die Wahl des „Kanzler“-Begriffs signalisierte die scheinbar geringere Wertigkeit dieses Bundesorgans gegenüber den Regierungen der Einzelstaaten, denn der neue „Kanzler“ des Bundes sollte – anders als die Regierungschefs der Bundesglieder – eben kein vollwertiger Ministerpräsident sein; zum anderen symbolisierte der Kanzlertitel – in der preußischen Kanzlertradition etwa von Hardenbergs – auch eine starke monarchisch-bürokratische und damit letztlich antiparlamentarische Komponente. In beidem unterschied sich die 1867/71 geschaffene Exekutive des Bundes bzw. des Reiches ganz bewusst vom deutschen „Reichsministerium“ der Revolutionsjahre 1848/49, an dessen Spitze – von der deutschen Nationalversammlung gewählt – ein „Reichsministerpräsident“ gestanden hatte.
Diese Konstruktion des „Bundeskanzlers“ wurde 1871 auf die Leitung der Exekutive des nun unter Einschluss der süddeutschen Staaten gebildeten Deutschen Kaiserreiches übertragen. Auch hier suggerierten die nunmehr verwendeten Termini des „Reichskanzlers“ (statt eines „Reichs-Ministerpräsidenten“) und der „Reichsleitung“ (statt eines „Reichs-Ministeriums“ oder einer „Reichsregierung“) eine (scheinbare) geringere Wertigkeit der Reichsexekutive gegenüber den Regierungen der Bundesstaaten. Weder der Reichskanzler noch die Chefs der ihm unterstellten Reichsressorts führten deshalb bis 1918 einen Ministertitel. Faktisch waren jedoch die meisten Angehörigen der Reichsleitungen dennoch Minister, da die Reichsämter in der Regel in Personalunion mit den entsprechenden preußischen Ministerien verwaltet wurden. Im Range eines (seinem Monarchen verantwortlichen) Ministers auf Reichsebene stand jedoch allein der Reichskanzler, während die Leiter der Reichsressorts keine eigenständigen Minister, sondern strikt weisungsabhängige „Staatssekretäre“ waren.
Der Reichskanzler war zwischen 1871 und 1918 allein dem Deutschen Kaiser – und nicht etwa dem Reichstag – verantwortlich. Der Kaiser als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches berief und entließ den Reichskanzler. Der Kanzler hatte ohne (preußisches) Mandat auch kein Recht, vor dem Reichstag zu erscheinen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1871 der erste Reichskanzler, und seither wurde es Tradition, das Amt des Reichskanzlers mit dem des preußischen Ministerpräsidenten zu koppeln. Ausnahmen bildeten lediglich die preußische Ministerpräsidentschaft Albrecht von Roons von Januar bis November 1873 und die schlecht funktionierende Amtszeit Botho Wendt zu Eulenburgs von März 1892 bis Oktober 1894 unter Reichskanzler Leo von Caprivi; der Grund hierfür war die vom Norddeutschen Bund geerbte Unterstellung des Kanzlers unter die preußische Regierung.
Mit der Novemberrevolution von 1918 wurde nicht nur das deutsche Kaisertum gestürzt, sondern auch die Institutionen des Reichskanzlers und der Reichsleitung kurzfristig durch einen revolutionären „Rat der Volksbeauftragten“ abgelöst. Im Februar 1919 wurde erneut ein Kabinett auf Reichsebene gebildet, doch in bewusster Abgrenzung von der Tradition des Kaiserreichs firmierte diese Exekutive nunmehr als vollwertige „Reichsregierung“, deren Vorsitzender ebenfalls als vollwertiger „Reichsministerpräsident“. Doch während die Bezeichnungen der „Reichsregierung“ und ihrer Ressortchefs als „Reichsminister“ seither im Deutschen Reich bis 1945 fortwährend in Gebrauch blieben, konnte sich der Titel eines „Reichsministerpräsidenten“ im öffentlichen Sprachgebrauch nicht durchsetzen. Bereits im August 1919 kehrte der Chef der deutschen Reichsregierung zum unterdessen unverrückbar eingebürgerten Titel eines „Reichskanzlers“ zurück, obwohl der eigentliche inhaltliche Grund für diese Bezeichnung – dessen ursprünglich den Länder-Regierungschefs formal nachgeordnete Stellung – mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 nicht mehr gegeben war.
Auch in der Weimarer Republik (1919–1933) wurde der Reichskanzler vom Staatsoberhaupt – nunmehr dem Reichspräsidenten – ernannt und entlassen, doch war er zugleich dem Reichstag gegenüber verantwortlich. Der Reichskanzler konnte aufgrund dieser Konstruktion allerdings auch ohne parlamentarische Mehrheit regieren, sofern kein anderer Kandidat eine Mehrheit hinter sich vereinigen konnte (Artikel 48 der Reichsverfassung von 1919 sah die sog. Notverordnungen vor, die nur vom Reichspräsidenten erlassen werden konnten).
Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, endete alsbald faktisch auch die parlamentarische Regierungsform; Hitler richtete sehr schnell eine Parteidiktatur ein und wurde zum Alleinherrscher ohne jede Verantwortlichkeit. Nach dem Tode des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg legte Hitler im August 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zu seinen Gunsten zusammen; er führte seinen Titel „Führer und Reichskanzler“ aber bis zu seinem Selbstmord am 30. April 1945 weiter.
Hitler besaß verfassungsrechtlich nicht das Recht, auf einfachem testamentarischen Wege seine Nachfolge zu bestimmen, doch hatte er auf diese Weise am 29. April 1945 seinen engen Gefolgsmann Joseph Goebbels zu seinem Nachfolger als Reichskanzler bestimmt. Dies zeigte keine politische Wirkung, da das Reich damals bereits zu großen Teilen von den siegreichen Alliierten besetzt war und Goebbels schon einen Tag nach Hitler, am 1. Mai 1945, ebenfalls Selbstmord beging. Der von Hitler auf dieselbe zweifelhafte Weise zum neuen Reichspräsidenten bestimmte Großadmiral Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai 1945 Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung der Geschäftsführenden Reichsregierung, wobei dieser den Titel des Reichskanzlers nicht mehr führte. Diese letzte nationalsozialistische Reichsexekutive, die weder über Legitimität noch über reale Macht verfügte, wurde am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und am 5. Juni 1945 auch formell abgesetzt.
In der DDR war der Amtstitel des Regierungschefs zunächst – in Anlehnung an die kurze demokratische Weimarer Tradition von 1919 – „Ministerpräsident“, wobei dieser Titel allerdings sehr bald durch den eines „Vorsitzenden des Ministerrats“ verdrängt wurde, der sich an sowjetische Traditionen beziehungsweise einer Räterepublik anlehnte. Im November 1989 kam aber der ursprüngliche Titel wieder in Gebrauch.
Die Amtsbezeichnung des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 – in bewusster Anlehnung an die Tradition sowie der staatsrechtlichen Kontinuität und völkerrechtlichen Identität des deutschen Staates zum Deutschen Reich – „Bundeskanzler“.
| Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | |
|---|---|---|---|
| Bundeskanzler | |||
| Fürst Otto von Bismarck (1815–1898) | 1. Juli 1867 | 15. April 1871 | |
| Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
|---|---|---|
| Fürst Otto von Bismarck (1815–1898) | 16. April 1871 | 20. März 1890 |
| Graf Leo von Caprivi (1831–1899) | 20. März 1890 | 26. Oktober 1894 |
| Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819–1901) | 29. Oktober 1894 | 17. Oktober 1900 |
| Fürst Bernhard von Bülow (1849–1929) | 17. Oktober 1900 | 14. Juli 1909 |
| Theobald von Bethmann-Hollweg (1856–1921) | 14. Juli 1909 | 13. Juli 1917 |
| Georg Michaelis (1857–1936) | 14. Juli 1917 | 1. November 1917 |
| Graf Georg von Hertling (1843–1919) | 1. November 1917 | 30. September 1918 |
| Prinz Max von Baden (1867–1929) | 3. Oktober 1918 | 9. November 1918 |
| Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Ursache für das Ende der Amtszeit |
|---|---|---|---|---|
| Reichskanzler | ||||
| Friedrich Ebert (1871–1925) | 9. November 1918 | 10. November 1918 | SPD | |
| Vorsitzende des Rates der Volksbeauftragten | ||||
| Friedrich Ebert (1871–1925) | 10. November 1918 | 11. Februar 1919 | SPD | |
| Hugo Haase (1863–1919) | 10. November 1918 | 29. Dezember 1918 | USPD | |
| Philipp Scheidemann (1865–1939) | 29. Dezember 1918 | 7. Februar 1919 | SPD | |
| Reichsministerpräsident | ||||
| Philipp Scheidemann (1865–1939) | 13. Februar 1919 | 20. Juni 1919 | SPD | |
| Gustav Bauer (1870–1944) | 21. Juni 1919 | 14. August 1919 | SPD | Namensumstellung auf Reichskanzler |
| Reichskanzler | ||||
| Gustav Bauer (1870–1944) | 14. August 1919 | 26. März 1920 | SPD | Vertrauensverlust nach dem Kapp-Putsch |
| Hermann Müller (1876–1931) | 27. März 1920 | 8. Juni 1920 | SPD | Zentrumspartei übernimmt Mehrheit nach Unterzeichnung des Versailler Vertrages durch Müller |
| Konstantin Fehrenbach (1852–1926) | 25. Juni 1920 | 4. Mai 1921 | Zentrum | Uneinigkeit der Parteien im Streit um die Annahme des Londoner Ultimatums für Reparationszahlungen |
| Joseph Wirth (1879–1956) | 10. Mai 1921 | 22. Oktober 1921 | Zentrum | Neue Regierungsbildung als Protest gegen die Zwangsabtrennung Oberschlesiens an Polen. |
| Joseph Wirth (1879–1956) | 26. Oktober 1921 | 14. November 1922 | Zentrum | Ermordung Walther Rathenaus durch Rechte und Scheitern einer Koalition der demokratischen Kräfte dagegen. |
| Wilhelm Cuno (1876–1933) | 22. November 1922 | 12. August 1923 | parteilos | Der Streikaufruf Cunos gegen die Reparationszahlungen treibt Deutschland in den Ruin, die SPD stellt ein Misstrauensvotum. |
| Gustav Stresemann (1878–1929) | 13. August 1923 | 3. Oktober 1923 | DVP | Ende des 1. Stresemann-Kabinetts nach Umsturzversuchen deutscher Kommunisten, die von Sachsen und Thüringen aus operieren: „Deutscher Oktober“ [1] |
| Gustav Stresemann (1878–1929) | 6. Oktober 1923 | 23. November 1923 | DVP | Umsturzversuche rechter Kräfte im Münchner Hitlerputsch (9. November 1923) und Kabinettskrise danach. |
| Wilhelm Marx (1863–1946) | 30. November 1923 | 26. Mai 1924 | Zentrum | Ende Kabinett Marx I |
| Wilhelm Marx (1863–1946) | 3. Juni 1924 | 15. Januar 1925 | Zentrum | Ende Kabinett Marx II |
| Hans Luther (1879–1962) | 15. Januar 1925 | 5. Dezember 1925 | parteilos | Auseinanderbrechen der Koalition nach Anerkennung der im Versailler Vertrag festgelegten Westgrenze im Locarno-Pakt |
| Hans Luther (1879–1962) | 20. Januar 1926 | 12. Mai 1926 | parteilos | Rücktritt des zweiten Kabinetts Luther nach einem Misstrauensvotum des Reichstags wegen der Einführung einer modifizierten kaiserlichen Flagge |
| Otto Geßler (1875–1955) — kommissarisch | 12. Mai 1926 | 17. Mai 1926 | DDP | Vorwurf der Nähe zu rechtsgerichteten Kreisen und Großindustrie / Aufdeckung eines frühen geheimen Aufrüstprogrammes gegen den Versailler Vertrag in der Lohmann-Affäre |
| Wilhelm Marx (1863–1946) | 17. Mai 1926 | 17. Dezember 1926 | Zentrum | Ende Kabinett Marx III |
| Wilhelm Marx (1863–1946) | 19. Januar 1927 | 12. Juni 1928 | Zentrum | Ende Kabinett Marx IV |
| Hermann Müller (1876–1931) | 28. Juni 1928 | 27. März 1930 | SPD | Scheitern der Koalition an Reformwünschen der arbeitgeberfreundlichen DVP zur 1927 eingeführten Arbeitslosenversicherung. Weigerung der SPD, auf eine viertelprozentige Erhöhung der Beiträge zur Versicherung zu verzichten. |
| Heinrich Brüning (1885–1970) | 30. März 1930 | 7. Oktober 1931 | Zentrum | |
| Heinrich Brüning (1885–1970) | 9. Oktober 1931 | 30. Mai 1932 | Zentrum | |
| Franz von Papen (1879–1969) | 1. Juni 1932 | 17. November 1932 | Zentrum (ab 3. Juni 1932 parteilos) | |
| Kurt von Schleicher (1882–1934) | 4. Dezember 1932 | 28. Januar 1933 | parteilos | |
| Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
|---|---|---|---|
| Reichskanzler | |||
| Adolf Hitler (1889–1945) | 30. Januar 1933 | 30. April 1945 | NSDAP |
| Führer und Reichskanzler | |||
| Adolf Hitler (1889–1945) | 1. August 1934[2] | 30. April 1945 | NSDAP |
| Reichskanzler | |||
| Joseph Goebbels (1897–1945) | 30. April 1945 | 1. Mai 1945 | NSDAP |
| Leiter der Geschäftsführenden Reichsregierung | |||
| Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (1887–1977) | 2. Mai 1945 | 5. Juni 1945 | parteilos |
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