Mit Seeschifffahrt bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen.
Zu den Fahrtgebieten der Seeschifffahrt zählen auch hierfür taugliche Wasserstraßen, beispielsweise große Flüsse (Elbe), Kanäle (Panamakanal, Sueskanal, Nord-Ostsee-Kanal) sowie durch Wasserstraßen mit dem Meer verbundene Seen (etwa die Großen Seen in Nordamerika).
Die Seeschifffahrt wird nach ihrer Art in Linienschifffahrt und Trampschifffahrt unterschieden. Im Liniendienst laufen die Schiffe eine bestimmte Abfolge von Häfen nach festen Fahrplänen an, in der Trampschifffahrt verkehren die Schiffe frei nach Angebot und Nachfrage der jeweiligen Ladung.
Rechtlich gesehen unterscheidet man die Küstenschifffahrt von der Hochseeschifffahrt. Für die Seeschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die Binnenschifffahrt. In den deutschen Hoheitsgewässern wird dies durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt.
Durch die Seeschifffahrt wird ein großer Anteil des Seehandels bewältigt. Große Seehäfen sind zum Beispiel Kōbe (Japan), Hong Kong (China), Busan (Südkorea) und Hamburg, weiter die sogenannten ARA-Häfen: Amsterdam, Rotterdam (Niederlande) und Antwerpen (Belgien).
Ladenthin, Volker: Das Bordbuch. Leseerlebnisse zu literarischen Abenteuern […]. Mit Illustrationen von Stephan Wolters, Bonn 2006
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