Stadt


Berlin (Deutschland)
Berlin (Deutschland)
La Paz (Bolivien)
La Paz (Bolivien)
Eriwan (Armenien)
Eriwan (Armenien)
Los Angeles (USA)
Johannesburg (Südafrika)
Johannesburg (Südafrika)
Bukarest (Rumänien)
Bukarest (Rumänien)
Skyline von Teheran
Skyline von Teheran

Eine Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Ihre Einwohnerschaft kann ethnisch, sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell etc. äußerst vielfältig sein.

Städte sind aus kulturwissenschaftlicher Perspektive der Idealfall einer Kulturraumverdichtung und aus Sicht der Soziologie vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern (Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u. Ä.), das Erstere z. ;B. vom Dorf. In Deutschland existieren 12.296 (Juli 2007) Städte und Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Form und Entwicklung

Stadtgröße und Stadttyp

Je nach Größe, Bedeutung, Verbund oder Funktion einer Stadt unterscheidet man

Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000, in der Schweiz 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner. Da der Begriff Stadt jedoch nicht rechtlich eindeutig definiert ist, gibt es auch Gegenbeispiele: Die kleinste Stadt Deutschlands ist mit knapp 350 Einwohnern Arnis. Es wurde 1934 zur Stadt ernannt, da die Ortsbezeichnung Flecken abgeschafft wurde. Die kleinste Stadt mit altem Stadtrecht ist Neumark in Thüringen (knapp 500 Einwohner).

Siehe dazu auch die Liste von Bezeichnungen für große Städte.

Stadtplanung, Städtebau

Hauptartikel Stadtplanung und Städtebau

Mit der Planung von Städten beschäftigt sich die Stadtplanung und der Städtebau. Essenziell für das Funktionieren einer Stadt sind die Stadt- und Verkehrsplanung. Bebauungs- und Flächennutzungspläne beschäftigen sich mit der optimalen Abstimmung von privat, kommerziell und öffentlich genutzten Flächen, Gebäuden und Einrichtungen. Stadtentwicklungspläne geben die Richtung der Stadtentwicklung vor und können negative Auswirkungen gegenwärtiger Probleme und Trends wie Urbanisierung und Suburbanisierung durch geschickte Planung für die Zukunft minimieren.

Stadt und Verstädterung

Hauptartikel: Urbanisierung und Suburbanisierung

Die Zahl der Städte nimmt zu, dies kann durch Neugründungen oder Verleihung des Stadttitels geschehen. Typische Gründungsphasen sind Hochmittelalter, Barock (Residenz-/Festungsstädte) und das Industriezeitalter (z. ;B. Wolfsburg, Eisenhüttenstadt). Um 1800 lebten nur etwa 25 % der deutschen Bevölkerung in Städten und ca. 75 % auf dem Land; 2005 wohnt 85 % der Bevölkerung in der Stadt. Eine ähnliche Entwicklung ist in allen Industrienationen zu verzeichnen, in denen heute (2005) zwischen 61 % (Irland) bis 97 % (Belgien) der Bürger in der Stadt wohnen. Dazu einige ausgewählte Angaben: Frankreich: 77 %, Vereinigtes Königreich: 90 %, Italien: 68 %, Japan: 66 %, Österreich: 66 %, Russland: 73 %, Schweiz: 75 %, Vereinigte Staaten: 81 %.

Ausgesprochen niedrig ist der Anteil an der städtischen Bevölkerung in einigen Entwicklungsländern. Auch hierzu einige Daten (2005): Afghanistan: 23 %, Äthiopien: 16 %, Bangladesch: 25 %, Eritrea: 19 %, Kenia: 21 %, Demokratische Republik Kongo: 32 %, Laos 25 %, Niger 17 %, Ruanda 19 %, Sri Lanka 15 %, Tansania: 24 %, Uganda: 13 %, Vietnam: 26 %.

Folgende Anteile der städtische Bevölkerung in % und im Vergleich dazu folgendes Bruttonationaleinkommen (BNE) in US-$ pro Kopf waren 2004 in den Weltregionen zu verzeichnen:[1]

Weltregionen Bev. in % BNE in US-$
Afrika südl. der Sahara 36 ..601
Naher Osten und Nordafrika 56 1.971
Südostasien 28 ..594
Ostasien und Pazifik 41 1.416
Lateinamerika 77 3.576
Europa und Zentralasien 64 3.295
Unterentwickelte Welt 27 ..333
Welt 49 6.329

Der Hauptgrund der Verstädterung ist der sich verändernde Anteil der Wertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftssektoren, und damit der Menschen, die dafür tätig sind im (siehe Tabelle). Dazu folgende ausgewählte Länder im Vergleich:[2]

Wirtschaftssektor USA Deutschland Indien Tansania
I. Primär: Landwirtschaft 1,6 % 2,3 % 59 % 80 %
II. Sekundär: Industrie, Bergbau 22 % 30 % 22 % 9 %
III. Tertiärer: Dienstleistung, Handel 77 % 68 % 19 % 11 %
Urbanisierung in Europa 2006
Urbanisierung in Europa 2006

In Deutschland wohnen wesentlich mehr Einwohner in der Stadt als der weltweite Durchschnitt. Die Liste der Städte in Deutschland enthält eine vollständige Auflistung aller 2076 Städte in Deutschland. 2004 lebten 25,3 Mio. Einwohner (=30 %) in 82 Großstädten über 100.000 Einwohner. Die elf Agglomerationsräume mit mehr als einer Million Einwohnern (davon drei mit mehr als 3 Mio. Einw.) zählen allein rund 25,6 Mio. Menschen.

In Österreich gab es 2004 über 200 Städte, darunter fünf Großstädte einschließlich Wien, welches als Agglomeration fast 2 Mio. Einwohner aufweist, sowie 72 Städte, mit mehr als 10.000 Einwohner (s. Liste der Städte in Österreich).

In der Schweiz gab es 2004 rund 230 Städte, darunter fünf Großstädte und 127 Städte mit mehr als 10.000 Einwohner (siehe Liste der Städte in der Schweiz).

In Europa (bis zum Ural) befanden sich (2004) etwa 17 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern und ca. 35 Städte mit mehr als einer Millionen Einwohnern (s. Liste der größten Städte der EU).

In der Welt gab es (2006) über 134 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern, mehr als 62 Städte mit mehr als 3 Mio. Einwohnern und über 310 Städte mit mehr als einer Mio. Einwohnern. Seit dem Jahr 2006 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten, während 1950 noch 70 % auf dem Land lebten. Nach Prognosen der UNO wird der weltweite Anteil der städtischen Bevölkerung bis 2030 auf über 60 % steigen (siehe Liste der größten Städte der Welt).

Stadtrecht

Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht.
Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht.

Der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet, hatte als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht.

Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer. Bei den Gemeindeordnungen in Deutschland handelt es sich um Landesgesetze, die jeweils vom Landesparlament eines Bundeslandes erlassen werden. Die Gemeindeordnung ist die „Verfassung“ der Gemeinden in dem betreffenden Bundesland. Die Bezeichnung Stadt ist nur ein Titel.

Titularstadt nennt man eine Gebietskörperschaft, die formell den Titel Stadt trägt und in der Regel eine eigenständige Gemeinde ist, der jedoch mehrere Elemente einer Stadt fehlen. Titularstadt wird gelegentlich – in nicht Überstimmung mit der historischen Bedeutung – ein Ort genannt, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung das Stadtrecht verloren hat. In Einzelfällen wird der Zusatz aus historischen Gründen, oder zur Differenzierung von anderen Orten, als Teil des Namens geführt.

Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich ist dies das jeweilige Bundeslandes. Im Bundesland Oberösterreich wird seit 2002 als einziges Kriterium eine Bevölkerungszahl von über 4.500 gefordert.

In den USA erfolgt der Erwerb von Stadtrechten über die Anerkennung einer eigenständigen Stadtverwaltung durch die nächsthöhere Verwaltungsorganisation. Eine Gemeinde gründet sich hierbei selbst und meldet die Selbstverwaltung als „Municipal Corporation“ an.

Stadtstatus

In Deutschland unterscheidet man rechtlich

  • kreisangehörige Städte, die ebenso wie Gemeinden Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Die Aufgaben und Rechte und Kompetenzen kreisangehöriger Städte unterscheiden sich nicht von denen der Gemeinden. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern gibt es kreisangehörige Städte mit bestimmten Sonderrechten (Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt oder Große kreisangehörige Stadt).
  • kreisfreie Städte, das sind solche Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie bilden sozusagen einen eigenen Kreis. Im Gegensatz zu kreisangehörigen Städten haben kreisfreie Städte zusätzliche Aufgaben. So sind sie unter anderem untere staatliche Aufsichtsbehörde oder Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Aufgaben werden bei Gemeinden (und damit auch kreisangehörigen Städten) von den Landkreisen wahrgenommen.

In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut (sind Gemeinden die zugleich ein Bezirk sind) und sonstigen Städten (sind Gemeinden ohne eigenen Bezirk, d. h. sie gehören zu einem Bezirk). Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (z. B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern ein eigenes Statut anfordern. Eine der kleinsten Städte überhaupt ist das niederösterreichische Hardegg: mit allen eingemeindeten Orten hat es 1.490 Einwohner, die eigentliche Stadt jedoch nur 78.

In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10'000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde.

Im Vereinigten Königreich unterscheidet man zwischen City und Town. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt. In der Regel vergibt der Monarch diesen Titel erst dann, wenn die Siedlung eine Kathedrale besitzt. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City, sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster.

In Schweden ging man bei der Gemeindereform von 1971 einen anderen Weg. Die Begriffe Stadt (stad) und Minderstadt (köping) wurden aus der verwaltungstechnischen Terminologie gestrichen und durch Ortschaft (tätort) ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert die Bezeichnung stad für größere Siedlungen aber weiterhin.

Siedlungsstruktur

Hauptartikel: Raumordnung

Der Begriff Siedlungsstruktur beschreibt die Struktur der menschlichen Siedlungen. Darin ist die Verteilung der Bevölkerung im Raum, die Art und Dichte der Bebauung, Nutzungen, Infrastruktur und zentrale Einrichtungen enthalten.[3]

Eine grundlegende Theorie zur Verteilung zentraler Nutzungen im Raum stammt von Walter Christaller. Anhand Untersuchungen in Süddeutschland entwickelte er 1933 das Zentrale-Orte-Theorie. „Zentrale Orte“ besitzen einen Bedeutungsüberschuss: Sie sind Standort von Angeboten (z. B. Einkaufsmöglichkeiten), die nicht nur von den eigenen Bewohnern sondern regelmäßig auch von Einwohnern der Nachbargemeinden genutzt werden. Christaller entwickelte ein hierarchisches System zentraler Orte mit zehn Stufen. Orte höherer Hierarchie-Stufe besitzen weitere solcher Einrichtungen: Eine Großstadt besitzt nicht nur Einkaufsmöglichkeiten sondern häufig auch eine Universität und spezialisierte Kliniken, die ein weiteres Umfeld versorgen. Das heute von der Raumordnung und Landesplanung genutzte Sytem zentraler Orte besitzt (je nach Bundesland) vier bis fünf Stufen.[4]

Die Siedlungsstruktur wird entsprechend des föderalen Staatsaufbaus in Deutschland auf mehreren Ebenen geplant:[5]

  • Raumordnung (auf Bundesebene insbesondere durch das Raumordnungsgesetz ROG)
  • Landesplanung (umfassen das Bundesland, werden vom Landtag beschlossen)
  • Regionalplanung (umfassen in Nordrhein-Westfalen Teile der Regierungsbezirke, in Süddeutschland mehrere Landkreise, beschlossen von der Regionalversammlung)
  • Flächennutzungspläne (umfassen die Gesamtfläche einer Kommune, werden vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen).

Stadtstruktur

Die Strukturen einer Stadt bestehen aus baulichen Elementen und aus Netzen. Sie müssen auf die Ausweitung und auf die Änderungen der Kapazitätsanforderungen der Stadt durch Ergänzungen, Komplettierungen oder Korrekturen angepasst werden. Lage, Bevölkerungsveränderungen, Bauwerke, Verkehrsstruktur, Netzwerke und Geschichte bestimmen und formen die Stadtentwicklung und die Eigenart der Stadt.

Die baulichen Elemente einer Stadtstruktur sind:

Die Stadt als Teil von Netzwerken:

  • Räumlich: Umland, andere Städte, Regionen, Land und Länder, ggf. auch Europa oder die Welt.
  • Funktional: Wirtschaft, Finanzwirtschaft, Handel, Politik, Soziales, Kultur, Sport etc.
  • Politisch: Ortsteil- oder Stadteilbeirat, ggf. Bezirksrat, Stadtrat, Kreis, ggf. Regierungsbezirk, Land, Staat, Europäische Union
  • Bevölkerungsspezifisch: Abstammung und Sprache, Religion, Soziale Schicht, Lebensalter

Die Entwicklung der Stadt (international)

Hauptartikel: Stadtbaugeschichte

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte

Städte entwickelten sich, je mehr ihre Bewohner durch ihre Arbeit Überschüsse erwirtschafteten. Dies führte zu immer weiterer arbeitsteiliger Spezialisierung ihrer Bewohner und zur Herausbildung typisch städtischer Tätigkeiten, etwa des Handels und des Handwerks. Durch den Tausch der selbst angebotenen Ware oder Dienstleistung gegen die von anderen erbrachte entstand eine städtische Ökonomie, die sich in ihrer Komplexität erheblich von der ländlichen unterschied.

Die städtischen Funktionen, etwa der Handel mit anderen Regionen oder die Funktion als zentraler Ort für ein ländliches Umland, verlangen eine möglichst günstige Einbindung der Stadt in ihre Umgebung. Deshalb wurden die meisten Städte an sorgfältig ausgewählten Standorten gegründet, etwa an Kreuzungen bereits bestehender Handelsstraßen, an Flussübergängen oder an sturmgeschützten Meeresbuchten. Zur verkehrlich-wirtschaftlichen Bedeutung des Standorts kam häufig auch eine militärische, etwa um den Verkehr auf einer wichtigen Route kontrollieren zu können.

Neue Fabriken um 1860
Neue Fabriken um 1860

Die wichtigste Änderung städtischer Entwicklung brachte die Industrialisierung. Durch den Bau der Eisenbahnen wurde die Verkehrszentralität von Städten neu definiert. Bisher eher abseits liegende Städte, die viele Bahnlinien an sich ziehen konnten, wurden zu wichtigen Zentren, andere Städte gingen den entgegengesetzten Weg. Die industrielle Revolution stellte die jeweiligen städtischen Ökonomien auf völlig neue Grundlagen. Städte, die sich der Ansiedlung von Industrie öffneten, wuchsen aufgrund des Arbeitskräftebedarfs der Fabriken rasch an; Städte, die sich der Entwicklung verschlossen, blieben in ihrem Wachstum zurück. Die städtebauliche Entwicklung sprengte die engen Grenzen der vorindustriellen Stadt, die Einrichtung innerstädtischer Verkehrssysteme wurde erforderlich.

Dieser Prozess wurde im 20. Jahrhundert durch eine bis heute anhaltende Entwicklung abgelöst: die Suburbanisierung, die bisher kompakte Stadt verliert Potentiale an das Umland. Bedingung hierfür war das Entstehen einer breiten Mittelschicht, die Eigenheime oder Reihenhäuser außerhalb der Stadt errichtete, sowie die Massenmotorisierung und ein besseres Bahnnetz, zum Überwinden größerer Distanzen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Die weiterhin anhaltende Suburbanisierung hat ökonomische, ökologische und soziale Folgen, etwa die Zersiedelung bisher unbebauter Räume, das anhaltende Wachstum des Autoverkehrs und bedingt auch eine soziale Entmischung der Bevölkerung.

Durch eine Entwicklung der Stadterneuerung mit politisch und baulich gestärkten dezentralen oder subzentralen Stadtbezirken oder Stadtteilen wurde dem Prozess der Suburbanisierung begegnet. Die Stadt gewinnt wieder an Bevölkerung und Kraft.

Stadtgrundriss, Straßennetz und Stadtzentrum

unregelmäßige Morphologie (Algier)
unregelmäßige Morphologie (Algier)
regelmäßige Morphologie (Krefeld)
regelmäßige Morphologie (Krefeld)
Hauptartikel: Stadtmorphologie

Die entwicklungsgeschichtlichen Unterschiede bedingen den Unterschied in der äußeren Gestalt von Städten sowie ihrer jeweiligen sozialen und funktionalen Struktur. Seit den Anfängen städtischer Siedlungsentwicklung (Urbanisierung) vor ca. achttausend Jahren sind vor allem baulicher Grund- und Aufriss (oder Ansicht bzw. Stadtbild, siehe unten) der Städte durch eine fortwährende Entwicklung und Veränderung gekennzeichnet. Dabei findet das siedlungsbezogene Planungs- und Gestaltungshandeln der Menschen seinen Ausdruck in jeweils spezifischem Stadtgrundriss und Stadtbild, die allerdings zugleich auch die jeweilige technologische Machbarkeit repräsentieren.

Sehr früh entstehen nach den Himmelsrichtungen nord-süd- oder ost-west-ausgerichtete rechtwinklige Straßenraster und Stadtgrundrisse (z. ;B. altchinesische Städte, z. T. alt-amerikanische Städte). Ebenso bilden sich kreisrunde (z. B. Bagdad), aber genauso Städte mit unregelmäßigem, sich dem Gelände anpassendem Umriss (z. B. alt-griechische und organisch gewachsene deutsche mittelalterliche Städte). Jericho (ab 9000 vor Christus) war nach biblischer Überlieferung offensichtlich eine der ersten Städte mit Stadtmauer. Hingegen besaßen die Städte des alten Kreta keine Stadtbefestigung und wurden so um 2000 vor Christus Opfer einfallender Kriegerscharen der Völkerwanderungen.

Regelmäßige Straßenraster sowie unregelmäßige Straßengrundrisse in einer Stadt erfahren im Lauf der Geschichte eine Abstufung in Haupt- und Nebenstraßen sowie Trennung in Fußgänger- und fahrenden Verkehr. Weiterhin entstehen im Straßennetz zentrale Plätze und besonders ab dem 19. Jahrhundert ausgesparte Baublöcke für allgemein öffentlich zugängige Parks. Wenn die Stadt beispielsweise von einem mächtigen Herrscherbau, einem überragenden kultischen Bauwerk (z. B. Tempel) oder einer beherrschenden Wirtschaftsfunktion (z. B. einem Hafen) stark abhängt, entsteht dort der hauptsächliche Platz, zu dem sich zumindest alle Haupt-, manchmal auch Nebenstraßen und alle Bebauung ausrichten. Das ganze Straßennetz und die gesamte Stadtbebauung laufen dann sternförmig auf dieses Stadtzentrum zu, z. B. auf das barocke Schloss wie in Karlsruhe. Bei Hafenstädten verlagert sich das Stadtzentrum von der Stadtmitte zum Hafen hin (z. B. in Alexandria, Ägypten).

Der Traum von einer Idealstadt als stadtplanerische Vorstellung einer Stadt, die unter einheitlichen Gesichtspunkten wie wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Organisation entworfen werden kann, war und ist eine soziale und ästhetische Utopie. Es gilt: „Die Stadt lebt!“

Für den mitteleuropäischen Raum lassen sich historisch bis zum 18. Jahrhundert allgemein vier verbreitete Stadtgrundrisstypen unterscheiden, abzüglich solcher meist topographisch begründeter Sonderformen wie z. B. der Ville enveloppéé:[6]

  • Straßenmarkttyp, auch Langzeilentyp, rein linear mit einer Straße (Wik) oder erweitert zum Parallelstraßentyp (Beispiele: Bern, Lemgo)
  • Querrippentyp, auch in Abwandlung als Fischgrätentyp (Beispiele: Prenzlau, Lübeck)
  • Quadratrastertyp,, auch Rechtecktyp, schachbrettähnlich, häufig im Städtebau der deutschen Ostkolonisation (Beispiele: Lippstadt, Breslau mit besonders großem Rechteckmarkt (Ring))
  • radial-konzentrischer Typ, radähnlicher Aufbau, in der Regel keine Planstädte (Nördlingen, Soest)

Diese Stadtgrundrisstypen können in einer Stadt auch kombiniert auftreten. Ein bauhistorisch bekanntes Beispiel für eine solche Kombination mehrerer Grundrisstypen ist Hildesheim.

Stadtbild, Bebauungshöhe und Baumaterial

Hauptartikel Stadtbild

Im Stadtbild, in Ansicht oder in der Höhe ragen Städte heraus zuerst aufgrund von Türmen (Zikkurat, so der Turm zu Babel, Babylon, oder die mittelalterlichen Kirchtürme), besonders jedoch ab 19. Jahrhundert, d. h. der Industrialisierung, Erfindung des Aufzugs (Lift) und Beginn des Hochhausbaus wie etwa ab 1870–80 Chicago und New York sowie heute Shanghai oder Frankfurt (Main). Lehm, Stein und Holz finden sich als Baustoff seit Vor- und Frühgeschichte sowie heute Beton, Stahl und Kunststoffe. Wichtige Bauten liegen meist auf den hervorgehobenen Stellen (Anhöhen, zentrale Plätze), sind aus den dauerhafteren Materialien (z. B. Stein, während die einfachen Häuser aus Lehm oder Holz sind) sowie künstlerisch am anspruchsvollsten gestaltet.

Stadtviertel und Sozialstruktur

Stadtviertel bilden sich hierarchisch, d. h. die Oberschicht wohnt geräumig in den natürlich günstigen Stadtgebieten (mit viel Platz auf stabilem und gesundem Baugrund und angenehmem Stadtklima), untere Bevölkerungsschichten eng beieinander in den weniger günstigen Stadtgegenden (mit wenig Wohnraum auf eventuell sumpfigem Boden und schlecht durchlüfteter Umgebung, z. B. in den Mietskasernen und Hinterhöfen Berlins, der um 1900 am dichtestbewohnten Stadt der Welt, Manhattans Lower East Side bis zum Ersten Weltkrieg oder in Hongkong nach dem Zweiten Weltkrieg). Oder Stadtviertel entstehen getrennt nach Berufen und Funktionen wie bestimmte Handwerkerviertel, Geschäftsviertel, Industrieviertel, Hafenviertel, usw. Auch bilden sich Stadtviertel nach Herkunft ihrer Bewohner, z. B. in Jerusalem Armenier-, Christen-, Moslemviertel, oder in New York China Town, Harlem oder Spanish Harlem.

Historisch bedeutende Städte (bis etwa 1500)

Jericho: Ausgrabungsfeld
Jericho: Ausgrabungsfeld
Stadt (Irak)
DMS
Uruk
Uruk
DMS
Babylon
Babylon
DMS
Bagdad
Bagdad
DMS
Ur
Ur
Babylon, Ur und Uruk auf der Karte des Irak
Jerusalem: Klagemauer und Felsendom
Jerusalem: Klagemauer und Felsendom
Athen: Akropolis
Athen: Akropolis
Lübeck: Innenstadt (Altstadt)
Lübeck: Innenstadt (Altstadt)
Florenz
Florenz
Xian: Krone der Stadtmauer
Xian: Krone der Stadtmauer

Die historisch bedeutenden sowie zugleich oft ältesten Städte entsprechen den Metropolen der bedeutenden Epochen der Menschheitsgeschichte und sind dort archäologisch oder überliefert nachweisbar. Diese Städte hatten teilweise schon mehrere zehntausend bis um eine Million Einwohner und waren die größten ihrer Epoche. All jene Städte weisen mehr oder minder die zuvor dargestellten Merkmale bezüglich Stadtgrundriss und Stadtbild, Stadtviertel und Sozialstruktur auf, jedoch in besonderen, in weiterführender Literatur einzeln beschriebenen Ausprägungen. Darauf wird hier aber nicht eingegangen.

Historisch bedeutende Menschheitsepochen sind: die jüngere oder endende Steinzeit in Klein- und Vorderasien (Türkei bzw. Israel und Palästina, ab ca. 9000 v. Chr.); Mesopotamien (ab ca. 4000 v. Chr.); Alt-Vorderasien (ab ca. 3000 v. Chr.); Alt-Ägypten (ab ca. 2500 v. Chr.); Alt-Iran (ab ca. 1000 v. Chr.); Alt-Griechenland (ab ca. 1000 v. Chr.); Hellenismus (ab ca. 400 v. Chr.); Römisches Reich (ab ca. 200 v. Chr.); das Byzantinische Reich (ab ca. 600); die mittelalterliche Hanse (ab ca.1200); die Renaissance (ab ca. 1400); die islamische Stadtgeschichte (ab ca. 650); Alt-China (ab ca. 1000 v. Chr.); Alt-Japan (ab ca. 200); Alt-Indien (ab ca. 4000 v. Chr.); Alt-Südostasien (ab ca. 500); Alt-Amerika (ab ca. 500 v. Chr.). Beispiele historisch bedeutender Städte nach genannten Epochen sind:

  • Jüngere oder endende Steinzeit in Klein- und Vorderasien (Türkei bzw. Israel und Palästina, ab ca. 9000 v. Chr.)
    • Jericho (Vorderasien, ab ca. 9000 v. Chr., heute Palästina)
    • Çatalhöyük (Kleinasien, ab ca. 6000 v. Chr., matriarchalische Kultur, heute Türkei)
  • Mesopotamien (ab ca. 4000 v. Chr., heute Irak)
    • Uruk (ab ca. 3300 v. Chr.)
    • Ur (ab ca. 2500 v.Chr.)
    • Babylon (ab ca. 1800 v.Chr.)
  • Alt-Vorderasien (ab ca. 3000 v. Chr.)
    • Jerusalem (ab ca. 1850 v. Chr., heute Israel (bzw. von der PLO beansprucht))
  • Alt-Ägypten (ab ca. 2500 v. Chr.)
    • Memphis (Altes Reich, ab ca. 2500 v. Chr.)
    • Theben (das „hunderttorige Theben“, Neues Reich, ab ca. 1500 v. Chr.)
  • Alt-Iran (ab ca. 1000 v. Chr.)
  • Alt-Griechenland (ab ca. 1000 v. Chr.)
    • Athen (ab dem 7. Jh. v. Chr., Blüte ab ca. 500 v. Chr.)
  • Hellenismus (ab ca. 400 v. Chr.)
    • Alexandria (ab ca. 400 v. Chr., Verdrängung Memphis’, heute Ägypten)
  • Römisches Reich (ab ca. 200 v. Chr.)
    • Rom (ab 753 [?] – vmtl. ab dem 7. Jh. v. Chr., heute Italien)
    • Trier (römische Militäransiedlung, ab ca. 30 v. Chr., heute Deutschland)
    • Köln (römische Siedlung, Name: Colonia Claudia Ara Agripinensum)
  • Byzantinisches Reich (ab ca. 600)
    • Byzanz (ab dem 7. Jh. v. Chr., Blüte ab ca. 600, vorher Oströmisches Reich: Konstantinopel, später Osmanisches Reich: Istanbul, heute Türkei)
  • Mittelalter (ab ca. 500, spätmittelalterliche Zunahme besonders der bedeutenden deutschen der Städte ab ca. 11–1200)
    • Köln (um 1180 größte deutsche Stadt, hatte neben Jerusalem, Konstantinopel und Rom den Titel Sancta im Namen)
    • Lübeck (Hauptort der Hanse, ab ca. 1200, heute Deutschland)
    • Mailand (Hauptstadt des Lombardischen Bundes, heute Italien)
  • Renaissance (ab ca. 1400)
    • Venedig (Spätes Mittelalter und vor allem Renaissance, ab ca. 1300, heute Italien)
    • Florenz (ab ca. 1400, heute Italien)
  • Islamische Stadtgeschichte (ab ca. 650)
    • Bagdad (islamische Gründung, ab ca. 750, heute Irak)
    • Isfahan (oder Esfahan, vor allem islamisch-iranisch bedeutend ab ca. 1500, altpersisch gegründet ca. 600 v. Chr., heute Iran)
    • Timbuktu (ab ca. 1400, Ausgangs- bzw. Endpunkt der Kamel-Karawanen, heute Mali)
  • Alt-China (ab ca. 1000 v. Chr.)
    • Xian (Ausgangspunkt der Seidenstraße und Chinesischen Mauer)
  • Alt-Korea (ab ca. 2300 v. Chr.)
  • Alt-Japan (ab ca. 200)
  • Alt-Indien (ab ca. 4000 v. Chr.)
    • Harappa (Induskultur, ab ca. 4000 v. Chr., heute Pakistan)
  • Alt-Südostasien (ab ca. 500)
    • Angkor (riesige Tempelstadt, heute Kambodscha)
  • Alt-Amerika (ab ca. 500 v. Chr.)
    • Teotihuacán (ab 500 v. Chr., heute Mexiko)
    • Chan Chan (größte alt-amerikanische Stadt, noch heute erhaltener Hafen, ab ca. 1000, heute Peru)

Die neuzeitlich größten Städte und Stadtregionen (ab etwa 1500)

Paris: Satellitenfoto
Paris: Satellitenfoto
Londinium: antike Karte
Londinium: antike Karte
Madrid um 1888
Madrid um 1888
Tokio
Tokio
Kalkutta: Zentrum
Kalkutta: Zentrum
Kairo: Zentrum
Kairo: Zentrum
New York: Midtown- und Lower-Manhattan
New York: Midtown- und Lower-Manhattan
Santiago de Chile: Stadtzentrum
Santiago de Chile: Stadtzentrum
Sydney: Opera House
Sydney: Opera House

Die Menschheit verteilte und verteilt sich nicht gleichmäßig über die Erde, sondern ballt sich in gemäßigten oder küstennahen Erdregionen, historisch ausgehend von den günstigen Naturräumen wie Flusstälern, buchtenreichen Küsten, klimatisch angenehmen Hochebenen in Tropen und Subtropen, u. a. Die Bevölkerungsdichte ist von jeher ein gewichtiger Ausdruck allgemeiner und besonders wirtschaftlicher Leistungskraft. Dabei fällt jedoch auf, dass die meisten Über-Zehnmillionen-Städte in Schwellenländern liegen, allerdings solchen mit überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Zuwachsraten wie in China und Indien. Nachfolgend aufgezählte Städte sind die größten neuzeitlichen (ab etwa 1500) und gegenwärtigen Städte bzw. dichtest besiedelten Stadtregionen. Sie haben in unserer Gegenwart oft weit über zehn Millionen Einwohner, stellen die derzeit globalen bedeutendsten Wachstumszentren dar und vereinigen oft fünfzig und mehr Prozent der gesamten Ressourcen (Bevölkerung, Energie, usw.) und Wirtschaft des Staates, in dem sie liegen, auf sich; z. ;B. Mexiko-Stadt (ca. sechzig Prozent der mexikanischen Ressourcen und Wirtschaft), Buenos Aires (ca. 50 % der argentinischen Ressourcen und Wirtschaft) oder Seoul (Süd-Korea).

Besonders seit den 1990ern, mit der sogenannten Globalisierung, überschritten die Einwohnerzahlen dieser Stadtregionen rasant die Zehnmillionengrenze. Andere Riesenstädte mögen folgen, wobei China (ähnlich: Indien) trotz seines Verstädterungsgrades von erst um dreißig Prozent, aber mit bereits mehr als zwanzig Städten über fünf Millionen Einwohnern, die sich rasch der Zehnmillionengrenze nähern, jegliche bisherigen Dimensionen sprengt. Die meisten Über-Zehnmillionen-Städte hat Asien, die meisten Menschen in Städten leben jedoch in Lateinamerika. Die größten globalen Stadtregionen sind (siehe auch: Liste der größten Städte der Welt):

Die Entwicklung der Stadt in Europa

Die Antike

Griechische und phoenikische Kolonisation
Griechische und phoenikische Kolonisation

Die abendländische Stadt hat ihre Wurzeln in der griechisch-römischen Kultur der Antike.

Die Kultur der Polis im antiken Griechenland, 800–338 v. Chr., (Sparta, Korinth, Athen) verbreitete sich nach Kleinasien (Milet, Ephesos) und bis zur Krim, nach Magna Graecia = „Großgriechenland“, d. h. Sizilien (Syrakus) und Unteritalien (Tarent), ferner nach Südfrankreich (Marseille), nach Nordafrika (Kyrene) und später im Hellenismus im gesamten Orient (Alexandria in Ägypten war nur eine von zahlreichen Gründungen, siehe auch die zahlreichen Städte mit Namen Antiochia, Seleukia oder anderen makedonisch/griechischen Ortnamen).

Rom im Altertum
Rom im Altertum
Stadtmodell der römischen Kaiserstadt Augusta Treverorum im 4. Jahrhundert n. Chr. (von der Porta Nigra aus gesehen)
Stadtmodell der römischen Kaiserstadt Augusta Treverorum im 4. Jahrhundert n. Chr. (von der Porta Nigra aus gesehen)

Im Rahmen der griechischen Kolonisation bestanden in der Regel zwischen der Neugründung und der Mutterstadt kultische und politische Bindungen, etwa von Syrakus zur Mutterstadt Korinth (vgl. hier z. ;B. Timoleon). Vergleichbare Entwicklungen machten auch nicht-griechische (phönizische, etruskische, latinische) Stadtstaaten durch, typische Beispiele dafür sind Karthago, Veii oder Rom.

Im Imperium Romanum kam es vor allem in Westeuropa, aber auch in der römischen Provinz Africa sowie auf dem Balkan, zu einem Urbanisierungsschub (der östliche Mittelmeerraum war bereits vorher stark städtisch geprägt). Als Blütezeit der antiken Stadt kann man das 1. bis 3. Jahrhundert sehen, viele antike Ruinen datieren aus dieser Zeit. Rom hatte in dieser Epoche eine differenzierte Stadtstruktur mit fast 1.000.000 Einwohnern. Römerstädte in Deutschland entstanden vornehmlich an Rhein und Donau, vor allem aus Legionslager: Castra Regina (Regensburg), Augusta Vindelicorum (Augsburg), Confluentes (Koblenz), Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln), Augusta Treverorum (Trier), Moguntiacum (Mainz), Sorviodurum (Straubing), Castra Vetera und Colonia Ulpia Traiana (Xanten). In der Schweiz sind folgende Römerstädte nachgewiesen: Augusta Raurica (Kaiseraugst) und Aventicum (Avenches).

Die Struktur dieser römischen Stadt war hoch entwickelt. Ein charakteristisches Merkmal war das „Schachbrettmuster“, welches aus den sich rechtwinklig schneidenden Straßen resultierte, die meist von einer Stadtmauer umschlossen waren.

Den Mittelpunkt einer römischen Stadt bildete der Schnittpunkt der von Ost nach West verlaufenden Hauptstraße und der Nord-Süd-Achse. Hier befand sich das Forum, wo sich der Großteil des politischen, religiösen und wirtschaftlichen Lebens abspielte. Des Weiteren wurde dort die Gerichtsbarkeit ausgeübt. Meist schloss sich an das Forum die Basilika an, in der öffentliche Versammlungen stattfanden. Zudem wurden in der Nähe des Forums noch das Kapitol (der Haupttempel) und für das öffentliche Leben wichtige Bauten, wie zum Beispiel Theater und Thermen errichtet. Um dieses Zentrum herum befanden sich die Wohnviertel, die zunächst meist aus einstöckigen Einzelwohnhäusern bestanden. Später kamen in den ärmeren Stadtvierteln auch mehrstöckige Mietshäuser hinzu. Zwischen ihnen lagen weitere Gebäude, wie der Zirkus, eine von Sitzreihen flankierte Rennbahn, oder kaiserliche bzw. Verwaltungspaläste.

Das römische Aquädukt in Segovia
Das römische Aquädukt in Segovia
Der Titusbogen in Rom
Der Titusbogen in Rom

Auch sanitär waren die Städte der Antike fortschrittlich: die Wasserversorgung wurde durch über- und unterirdische Wasserleitungen, sowie die Aquädukte (brückenartige Überlandleitungen) gewährleistet. Damit wurden, unter anderem, so aufwändige Bauten wie die Thermen versorgt, in denen teilweise tausende Menschen Platz fanden. Diese stellten nicht nur mit ihrer prunkvollen Ausstattung, wie der Bodenheizung, dem warmen Wasser und den Säulenhallen, sondern vor allem mit ihren Leseräumen, Bibliotheken und Sportanlagen einen gesellschaftlichen Mittelpunkt dar. Um diese Steinbauten errichten zu können, wurde zu dieser Zeit der Mörtel erfunden. Dieser ermöglichte auch den Bau von öffentlichen Gebäuden, wie Sportarenen, eindrucksvollen Rundbauten und freistehenden Triumphbögen, welche die Macht Roms symbolisierten.

Während der frühen Kaiserzeit gab es eine gefestigte Schicht lokaler Eliten in den römischen Städten, denen die politische Führung auf kommunaler Ebene oblag. Das stabilste Element im Gesellschaftsgefüge bildete der Dekurionenstand (ordo decurionum), der maßgeblichen Einfluss auf das soziale und politische Leben in den Städten hatte. Die soziale Herkunft dieser Gruppe unterschied sich in den Provinzen. Dazu gehörten Ritter, die nach längerem Dienst in die Kommunen zurückkehrten oder wie in Niedergermanien lokale Eliten (Militärs, Kolonisten) oder wie in gallischen Provinzen der alte Stammesadel. Im Wesentlichen regelte jedoch das Geld den Zugang zu Ehrenämtern (honoratioren). Es musste ein Minimalvermögen nachgewiesen werden. Die lokalen Eliten waren zumeist Grundherren von benachbarten Gütern. Den meisten Dekurionen wurde als Anerkennung das römische Bürgerrecht verliehen. Da das Land nur von Zentralorten aus verwaltet werden konnte, bildete sich eine grundbesitzende Aristokratie heraus, die politisch alle entscheidenden Funktionen übernahm.

Das verhältnismäßig einfach strukturierte politische System auf kommunaler Ebene bestand aus zwei politischen Organen:

  • Der Rat hatte meist 100 auf Lebenszeit bestellte Mitglieder. Er fungierte als beratende Versammlung und entschied über die für die Stadt aufzubringenden Leistungen.
  • Die Magistratur bestand aus 4–6 Beamten (nur den Dekurionen zugänglich). Sie wurde von den zwei „Bürgermeistern“ (duoviri) geführt. Sie war für die Rechtsprechung, Verwaltung der Kassen, Polizei und Durchführung der Kulte zuständig. Von ihrer kapitalkräftige Oberschicht erwarteten die übrigen Schichten die Sicherung der Lebensmittel- und Wasserversorgung, die Finanzierung aufwendiger Bauten und Spiele sowie die Repräsentation der Stadt. Sie waren dazu verpflichtet, die Steuern einzutreiben, für deren Einhaltung sie hafteten.

Die Tatsache, dass auf dem Dekurionenstand das Funktionieren der Stadt basierte, führte auch zum Niedergang der Städte in verschiedenen Reichsteilen. In der älteren Forschung herrschte die Ansicht vor, dass durch die Kosten für Militär und Bürokratie, die Oberschichten in der Spätantike ruiniert wurden. Sie konnten die Stadt nicht mehr versorgen und sie wurden außerdem zu Leistungen verpflichtet, die sie bis dahin freiwillig erbracht hatten. Massive Veränderung im sozialen und politischen Gefüge waren die Folge. Soziale Aufsteiger, wie Händler und Handwerker, hatten Zugang zu den Ämtern. Ein System der Zwangsmitgliedschaft wurde schließlich eingeführt, wonach jeder Dekurio werden musste, der das erforderliche Mindestvermögen besaß.

Neueren Forschungen nach blühten die meisten spätantiken Städte offenbar noch bis ins späte 5. und frühe 6. Jahrhundert hinein auf. Erst aufgrund von Kriegen (z. B. die islamische Expansion) bzw. im Westen auch aufgrund des weitgehenden Zusammenbruchs des römischen Verwaltungssystems und einem Niedergang des kulturellen Niveaus, kam es dann zu einem regional unterschiedlich stark ausgeprägt „Verfall“ städtischer Zentren und zum Niedergang der poleis (siehe Kastron).[7]

Stadtentwicklung im Mittelalter

Mittelalterlichen Stadtgründungen

Darstellung einer spätmittelalterlichen Ratssitzung, die Bürger werden mit Wappen dargestellt
Darstellung einer spätmittelalterlichen Ratssitzung, die Bürger werden mit Wappen dargestellt

Mit der Völkerwanderung verfielen die Städte in Mitteleuropa weitgehend. Beginnend mit dem Alemanneneinfall von 260 waren nach und nach zunächst die rechtsrheinischen Limesstädte zerstört worden. Bis zum 5. Jahrhundert eroberten die Germanen auch die Römerstädte am Rhein. Nur noch in wenigen Städten konnten sich geringe gallorömische Restbevölkerungen halten. Die Germanen selbst mieden die Städte und die von ihnen übrig gebliebenen Trümmerfelder als Siedlungsgebiete. Die bedeutenden Römerstädte blieben aber erhalten (z. B. Trier, Köln, Regensburg), wenn auch nicht in der Bausubstanz. Viele der alten Stadtkerne wurden im Frühmittelalter aufgegeben und Neugründungen am Rand der ehemaligen Zentren etabliert. Neue Stadtbefestigungen ersetzten die alten, viel zu groß gewordenen Mauern. Wichtigstes Element der Kontinuität waren die Funktionen als Bischofssitze. Diese Städte blieben religiöse und kulturelle Zentren, die die spätrömisch-christliche Tradition fortsetzten. Zunächst übernahmen Bischöfe viele Funktionen der ehemaligen römischen Verwaltungsbeamten.

Dennoch kam es im Verlauf des Frühmittelalters zu einem fast vollständigen Erlöschen des städtischen Lebens. Die neuen merowingischen Herrscher setzten vor allem in den Städten, die keine Bischofssitze waren, Grafen als Verwaltungsbeamte ein, die das umliegende Territorium kontrollieren sollten und dazu oft auf die in den Städten weiter bestehenden römischen Rechtstraditionen zurückgriffen. Die städtische Selbstverwaltung verschwand unter den Grafen zusehends. Nur in den Bischofsstädten wurden die überkommenen römischen Freiheitsrechte der Bürger von den Merowingern teilweise erhalten, um weiter von den Abgaben der Stadtbevölkerung zu profitieren. Dennoch wanderten im Frühmittelalter verstärkt Bewohner ab, während es kaum Zuwanderung aus dem germanischen Umland gab. Das zog Verödung nach sich, zum Teil bis zu einem Stand, in dem auf ehemals bebauten Stadtgebiet Ackerbau betrieben wurde.

In der Karolingerzeit ab dem 8. Jahrhundert entstanden Klöster in den Städten, die zu neuen wirtschaftlichen Schwerpunkten wurden, ohne jedoch eine Fortsetzung alter Handelstraditionen zu werden. Die römischen Stadtbürgerrechte und die Selbstverwaltung verschwanden in dieser Zeit vollkommen. Auch die Bischöfe herrschten nicht mehr aus der römischen Tradition heraus, sondern Kraft der vom König an sie verliehenen Rechte. Im weiteren Verlauf der karolingischen Epoche wurden zunächst Bischofsburgen, dann zunehmend auch Königshöfe und Pfalzen in den Städten errichtet. Dazu kamen einige wenige Neugründungen im karolingischen Kernland zwischen Seine und Rhein sowie an Flussufern und Handelswegen nach Norden, beispielsweise Gent, Antwerpen, Duisburg, Soest, Wik und Haithabu.

Magdeburg: Stadtzentrum mit Dom
Magdeburg: Stadtzentrum mit Dom

Unter den Ottonen setzte ab dem 10. Jahrhundert eine bescheidene Welle von Neugründungen ein. Um Herrschaftszentren, meist sächsische Grafensitze, bereits unter den Karolingern errichtete Pfalzen oder neu gegründete Bischofssitze wie Magdeburg, siedelten sich Händler an, die die Oberschicht mit Waren versorgten und sich in Gilden zu organisieren begannen. Solche Bischofs- oder Burgsiedlungen waren meist in zwei Teile mit eigenen Befestigungsanlagen geteilt: Die urbs mit dem Herrschaftssitz und das suburbium mit der Händlerbevölkerung. Beispiele für dieses Gliederung sind Frankfurt, Würzburg, Fritzlar und Erfurt.

Bremer Rathaus, Dom und Bürgerschaft
Bremer Rathaus, Dom und Bürgerschaft
Braunschweig: Altstadtrathaus mit Marienbrunnen
Braunschweig: Altstadtrathaus mit Marienbrunnen

Die Anzahl der Städte in Mitteleuropa blieb bis 1100 mit einigen hundert noch sehr gering, oft mit einem organisch gewachsenen Stadtgrundriss, in dem es oft große Freiflächen gab, auf denen Vieh gehalten wurde. Steinhäuser begannen erst ab dieser Zeit in den Städten zu entstehen. Auch eine Stadtmauer war kaum vorhanden, sondern meist lediglich ein Wall mit Graben. Der weitaus größte Teil entstand in den folgenden 250 Jahren im Verlauf eines allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs und nachdem die Angriffe aus den Randgebieten des Reiches geendet hatten. In der gleichen Zeit verdoppelte bis verdreifachte sich die westeuropäische Bevölkerung, neue Anbaugebiete wurden erschlossen, neue Landwirtschaftsmethoden angewendet, Geldwirtschaft und Handel ausgedehnt. Die unter diesen Rahmenbedingungen gegründeten späten Städte werden als „Gründungsstädte“ bezeichnet, die meist durch einen Gründungsakt entstanden und entsprechend einem Entwurf planmäßig ausgebaut wurden. Als älteste Stadt dieses Typs gilt Freiburg im Breisgau, das 1118 gegründet wurde und 1120 ein fortschrittliches Stadtrecht erhielt. Weitere Beispiele für bedeutende Gründungen in dieser Zeit sind Leipzig (1150) und Lübeck (1158). Die Zentren des neuen städtischen Aufschwungs lagen in Italien (befördert durch den Orienthandel im Rahmen der Kreuzzüge) und in Flandern, wo sich eine aufstrebende Tuchindustrie entwickelte.

Ab der Stauferzeit begannen Stadtgründungen zunehmend eine strategische Komponente zu bekommen. Die Könige versuchten ebenso wie die Landesherren mit Städten die eigene Einnahmen zu verbessern, Menschen aus konkurrierenden Territorien abzuwerben und durch Landesausbau oder Eroberungen erworbene Gebiete zu sichern. Vor allem im Rahmen der Eroberung slawischer Gebiete im Osten im 14. Jahrhundert kam es zu einer regelrechten Stadtgründungswelle an den Orten ehemals slawischer Siedlungen.

Um 1500, am Beginn der Neuzeit, bestehen als bedeutende Städte, u. a. die Freien Reichsstädte und Hansestädte:

Die mittelalterliche Gründungsstadt ist der weitaus häufigste Typ an Städten in Mitteleuropa. Die Welle der Stadtgründungen verebbte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts aufgrund der Pestwellen und dem daraus resultierenden Bevölkerungsrückgang. In der Folgezeit wurden nur noch wenige Städte neu gegründet.

Sozialstruktur der mittelalterlichen Stadt

Beginnend im 11. Jahrhundert begann sich aus der städtischen Grundbesitzer- und Fernhändlerschicht zunächst ein so genanntes „Meliorat“, dann das mittelalterliche Patriziat zu entwickeln. Das Patriziat bildete eine gegen sozialen Aufstieg zunehmend abgeschottete Gruppe, in der es in vielen Städten noch einmal eine Führungsgruppe „ratsfähiger“ Familien gab. Nur aus dem seinen Reihen durften sich Mandatsträger rekrutierten. Später wurden auch Ministeriale, die zunächst von den Stadtherren als Verwaltungsbeamte eingesetzt worden waren, sowie Ritter aus dem Umland in das Patriziat aufgenommen.

Im 13. Jahrhundert begannen verstärkte Konflikte innerhalb der Städte. Dabei zogen sich die Frontlinien zwischen dem Patriziat, das eine größere politische Selbstbestimmung forderte, und den Stadtherren sowie zwischen Patriziat und städtischen Unterschichten. Im 14. und 15. Jahrhundert waren nahezu alle Städte von solchen, auch gewaltsam geführten, Auseinandersetzungen betroffen. Meist endeten diese Kämpfe nicht mit einer grundlegenden Änderung der Stadtverfassung, sondern mit dem Aufrücken der rebellierenden Gruppen in das Patriziat und innerhalb des Patriziats in die ratsfähigen Schichten. Nach außen begannen sich die Städte zunehmend in Bünden zusammenzuschließen, um so mehr politisches und militärisches Gewicht zu erlangen.

Insgesamt lässt sich im Spätmittelalter ein Anwachsen der städtischen Unterschichten feststellen, die oft außerhalb der Stadtmauern lebten. Niedere Arbeiter bildeten in dieser Zeit ebenfalls Zünfte und erhielten ein vermindertes „Kleinbürgerrecht“, das keine politischen Mitbestimmungsrechte umfasste.

Wirtschaftsstruktur der mittelalterlichen Stadt

Nach dem Soziologen Max Weber ist die „okzidentale Stadt“ primär ein Markt für den Fernhandel (siehe auch Stadtsoziologie).

Die Stadt und das Umland waren, anders als heute, stark voneinander abgegrenzt. Die räumliche Trennung entsprach auch der wirtschaftlichen Trennung. Das Umland versorgte die Stadt mit Nahrung und Rohstoffen (primärer Sektor) und die Stadt versorgte das Umland mit handwerklichen Erzeugnissen und Dienstleistungen (sekundärer und tertiärer Sektor).

Wichtig für das Entstehen und die Entwicklung der Städte war das Marktwesen. Siedlungen, an denen ein Markt stattfand, waren oft Vorformen für die Bildung von Städten, da sich dort Händler und Handwerker niederließen und mit dem Bedürfnis nach Regeln für die Handelsabwicklung das Rechtswesen ausgebaut wurde. Dieses Marktrecht war eine Quelle für die Entwicklung des spezifischen Stadtrechts. Dabei waren Wochenmärkte als kontinuierliche Händlertreffpunkt bedeutender als Jahrmärkte, die meist in Bischofsstädten zum Patronatsfest angesiedelt waren. Allerdings entwickelte sich nicht aus jeder Marktsiedlung eine Stadt. Im linksrheinischen Gebiet befanden sich diese Märkte zunächst vor allem dort, wo sich bereits in der Römerzeit Händler getroffen hatten. Im Osten waren Märkte erheblich seltener, entstanden meist erst im Früh- oder Hochmittelalter und zogen erheblich häufiger Stadtgründungen nach sich als im Westen.

Unter den Merowingern und Karolingern wurden in der Regel römische Märkte fortgeführt, aber nur wenige neue gegründet. Die Karolinger begannen aber mit der rechtlichen Regelung des Marktwesens, indem sie das Münzwesen reformierten, Marktrechte zu vergeben begannen und die Grafen zu Aufsehern über die Märkte sowie die damit verbundenen Zölle bestimmten. Darüber hinaus gab es vor allem Lebensmittelhandel außerhalb der Märkte und Märkte, die von einzelnen Grundherren ohne ausdrückliche königliche Erlaubnis betrieben wurden. Unter den Karolingern begann sich das Marktwesen nach Osten auszudehnen, insbesondere im Sklavenhandel mit Awaren und Slawen. Sächsische Burgen und Häfen erlangten verstärkte Bedeutung als Handelsplätze.

Unter Ottonen und Saliern begann sich das königliche Marktregal durchzusetzen. Am Ende der ottonischen Epoche war Handel, der über Lebensmittel hinausging, praktisch nicht mehr außerhalb königlich bewilligter Märkte möglich. Unter Otto dem Großen begann das Marktrecht, insbesondere der Marktfrieden, zum persönlichen Schutzrecht für Händler und Kunden zu werden, die sich auf dem Weg zu einem Markt befanden. Unter den Ottonen stieg die Anzahl der erteilten Marktrechte sprunghaft an. Zunächst gründeten vor allem Klöster, ab dem 12. Jahrhundert auch Landesherren verstärkt Märkte und erhielten dafür die königliche Bewilligung. Viele Städte hatten das Stapelrecht, ein Privileg, das Fernhändler zwang, ihre Waren zum Verkauf anzubieten, und leiteten die Fernhandelswege durch ihre Stadt.

Das städtische Handwerk organisierte sich in Kleinbetrieben mit einem Meister und ein bis zwei Gesellen, deutlich seltener mit fünf oder mehr Gesellen. Oft betrieben Handwerker zusätzlich Landwirtschaft. Zudem arbeiteten nicht alle ausschließlich für den freien Markt. Viele waren, vor allem im frühen Mittelalter an einen adligen Haushalt gebunden, für den sie produzierten. Die Handwerkszünfte regulierten das Wirtschaftsgeschehen, indem sie die Zahl der Handwerker und damit die Konkurrenz begrenzten, neue Produktionsmethoden verboten, Rohstoffversorgung, Herstellungs- und Verkaufsbedingung und Preise festlegten. Zudem kamen ihnen militärische, religiöse und soziale Funktionen zu. Im Spätmittelalter entwickelte sich aber ein Übergang zur arbeitsteiligen Massenproduktion, in die auch neue Techniken Einzug hielten.

Das Recht in der mittelalterlichen Stadt

Älteste gedruckte Ansicht Nürnbergs, Schedelsche Weltchronik 1493
Älteste gedruckte Ansicht Nürnbergs, Schedelsche Weltchronik 1493

Die rechtliche Stellung der mittelalterlichen Stadt war geprägt von ihrem Status als freie Reichsstadt oder Fürstenstadt, wobei der genaue Status sehr unterschiedlich sein konnte. Generell hatten die Städte das Bestreben, sich von der Herrschaft der Stadtherren, der in ihr residierenden Bischöfe und Burgvögte (vgl. Nürnberg) zu befreien, was ihnen mehr oder weniger erfolgreich gelang. Bei den Gründungsstädten wurden diese Freiheiten, um die ältere Städte oft lange kämpften, bereits im Stadtrecht zur Gründung verankert. Viele Städte wurden durch Handel und Handwerk sehr reich und konnten sich dadurch lange gegenüber den Stadtherren behaupten, die Städte gerne aus wirtschaftlichen und militärischen Gründen unter ihre Kontrolle bringen wollten. Die mittelalterliche Stadt stand damit in scharfer Konkurrenz zu den weltlichen und geistlichen Territorialherrschaften. In Gebieten mit starker Territorialherrschaft hatten es die Städte schwer, sich zu behaupten, so gab es im bayerischen Stammland mit Regensburg nur eine Reichsstadt, die um ihren Status kämpfen musste. Im territorial zersplitterten Franken und Oberschwaben entstanden mächtige Reichsstädte wie Nürnberg, Rothenburg, Augsburg oder Reutlingen und im Norden waren die Hansestädte wie Lübeck, Bremen, Hamburg und Rostock starke Wirtschaftsstandorte.

Grundlage der inneren Rechtsstruktur der mittelalterlichen Städte war der städtische Friede. Dieser Zustand garantierter Gewaltlosigkeit entwickelte sich bei älteren Städten aus dem Friedensrecht der städtischen Keimzelle, dem Markt- oder Burgfrieden. Bei planmäßigen Stadtgründungen des Hoch- und Spätmittelalters wurde der Stadtfrieden meist bei der Gründung festgeschrieben. Ursprünglich war die Garantie dieses Friedens die wichtigste rechtliche Funktion des Stadtherren. Mit der zunehmenden Bedeutung der Bürgerschaft als eigenständige Macht mit politischen Strukturen wurde sie die Trägerin des Friedens, was eine Voraussetzung für die Emanzipation den Stadtherren gegenüber darstellte. Der Friedensbruch wurde als Bruch des Bürgereides verstanden und entsprechend streng bestraft, auch wenn beispielsweise die Verletzungen als Folge eines Angriffs nur gering waren. Zudem waren Bürger zur Verbrechensverfolgung angehalten. Um wichtige Gebäude wie das Rathaus gab es meist zusätzliche Friedensbezirke mit verschärften Bestimmungen. Häufig wurden nächtliche Ausgangsverbote oder -beschränkungen erlassen. Im Spätmittelalter begannen sich die städtische Friedensordnung und die städtische Gerichtsbarkeit ins Umland auszudehnen. Die Städte waren zudem wichtige Träger der Landfriedensbewegung des 12. Jahrhunderts.

Zweites Rechtsprinzip war die städtische Freiheit. Leibeigene oder