Die Bezeichnung Stadtkreis steht heutzutage im deutschen Bundesland Baden-Württemberg als Synonym für eine kreisfreie Stadt. In der Schweiz werden Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung als Stadtkreise bezeichnet.
Je nach geographischem und historischem Kontext hat die Bezeichnung darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen Staaten Preußen und Thüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Ab 1935 wurden alle größeren Städte in Deutschland als Stadtkreis bezeichnet, ohne dass dies generell einer eigenen Verwaltungseinheit entsprach. In der DDR stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungstechnisch nicht einem Kreis zugeordnet waren.
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Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg die Bezeichnung für eine kreisfreie Stadt. Der Begriff wurde in der Deutschen Gemeindeordnung entsprechend dem Begriff Landkreis gebildet.
Früher gab es Stadtkreise nur
Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen in der Regel aus mehreren Gemeinden.
Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Begriff "Stadtkreis" für alle größeren Städte Deutschlands verbindlich ein. In der "Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung" vom 23. März 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Bundesstaaten aufgezählt. 1942 gab es hierzu eine Ergänzung. Allerdings war damit nicht automatisch die "Auskreisung", also die Herauslösung aus dem jeweiligen Landkreis, verbunden. Wenn überhaupt, dann erfolgte das in den einzelnen Bundesstaaten später und wurde - was die Einwohnerzahl anbelangt - unterschiedlich umgesetzt. So wurden beispielsweise in Württemberg die Städte Esslingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Stuttgart, Tübingen und Ulm durch die Deutsche Gemeindeordnung 1935 zu Stadtkreisen erklärt, doch war damals nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten (Siehe hierzu: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland).
Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet. Da die Kreise in der DDR - mit Ausnahme des Kreises Rügen und des Saalkreises - nach der jeweiligen Kreishauptstadt benannt waren, unterschieden sich die Stadtkreise von diesen durch den Namenszusatz "-Stadt" im Gegensatz zu "-Land" (Beispiel: Kreis Greifswald-Land, Kreis Greifswald-Stadt). Einen Sonderfall stellte Ost-Berlin dar, das ab dem 7. September 1961 in seiner Gesamtheit die Stellung eines Bezirks hatte. Die einzelnen Stadtbezirke von Ost-Berlin hatten wiederum die Stellung jeweils eines Stadtkreises.
Siehe auch: Liste der Stadtkreise der DDR
Die kreisfreien Städte in den neuen Bundesländern wurden bis zur jeweiligen ersten Gebietsreform (in Brandenburg 1993, ansonsten 1994) als Stadtkreise bezeichnet.
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in Deutschland und Österreich ein Stadtbezirk ist, also ein Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung.
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