Statut


Free Web Hosting with Website Builder

Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

  • allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
  • einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konsituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
  • im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Internationales Privatrecht
  • eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
  • im österreichischen und tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt
  • im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe Italienische Regionen
  • in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
  • in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.






Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History