Umbauter Raum
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Der umbaute Raum (UR) ist ein Maß für die Kubatur von Gebäuden. Der Begriff war im DIN 277 aus dem Jahr 1950 definiert. Diese Norm ist heute nicht mehr gültig und wurde durch den Begriff Brutto-Rauminhalt (BRI) ersetzt. Dennoch wird der Begriff auch heute noch im Sachverständigenwesen vielfach eingesetzt.
Der umbaute Raum wird folgendermaßen berechnet:
- Grundsätzlich werden Länge x Höhe x Breite der Rohbauaußenmaße berechnet.
- Bei Fertigmaßen wird von allen Maßen 3 % für den Verputz abgezogen.
- Die Höhe wird ab Oberkante Kellerfußboden gerechnet. (Obsolet - nach neuer DIN277 UK Bodenplatte)
- Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab Geländeoberfläche gerechnet.
- Bei nicht ausgebautem Dachgeschoss wird die Höhe bis zur Oberfläche der Böden über dem obersten Vollgeschoss gerechnet.
- Bei ausgebautem Dachgeschoss wird bis zur Außenfläche der umschließenden Wände und Decken gerechnet, ohne Dacheindeckung
- Bei unterschiedlichen Geschossgrundrissen müssen die einzelnen Geschosse separat gerechnet werden.
- Der nicht ausgebaute Dachraum wird nur zu einem Drittel angesetzt. (obsolet nach neuer DIN277)
Nicht gesondert berechnet werden:
- Dachgauben und -aufbauten bis 2 m² Ansichtsfläche
- Balkonplatten und Vordächer bis zu 0,5 m Ausladung
- Dachüberstände und Gesimse, einzelne vorgelagerte Stufen, Wandsäulen und -pfeiler
- normale Gründungen
Beim umbauten Raum werden ferner folgende besonders zu veranschlagenden Bauteile nicht berücksichtigt:
- außergewöhnliche Gründungen (z.B. Pfahlgründungen)
- wasserdruckhaltende Dichtungen
- Balkon- und Terrassenbrüstungen
- Balkonplatten und Vordächer > 0,5 m Ausladung
- Freitreppen
- freistehende Schornsteine
- Dachaufbauten und -gauben mit > 2 m² Ansichtsfläche
- Gruben und Kanäle.
Soll aus einer Angabe des Brutto-Rauminhalts der umbaute Raum errechnet werden, kann man folgende Faustformel anwenden:
- alle nicht überdeckten oder nicht in voller Höhe umschlossenen Bereiche abziehen
- 2/3 von allen nicht ausgebauten Teilen von Dachgeschossen abziehen
Weblinks
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