
Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort.
Anlässe für Umbettungen sind zum Beispiel
Eine Umbettung setzt Genehmigungen durch den Friedhofsbetreiber (meistens die Kommune), die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) und das Gesundheitsamt (insbesondere bei Verstorbenen, die an einer übertragbaren Krankheit gelitten haben) voraus. Die hierfür geltenden rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.
Siehe auch: Ruhefrist, Bestattung, Beinhaus, Friedhof, Leiche, Tod, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Österreichisches Schwarzes Kreuz, Sowjetischer Friedhof
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