
Der Begriff Unfall bezeichnet ein unvorhergesehenes negatives Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen. Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde.
Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.
In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Die Unfallforschung hat zum Ziel, den Ablauf und Ursache eines Unfalles zu rekonstruieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse können/sollen Grundlagen für die Erarbeitung von Vorschriften und Ansätzen zur Unfallverhütung werden.
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Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert; vgl. Unfallversicherung.
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