
Die Union Evangelischer Kirchen (UEK), eigentlich Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, ist ein Zusammenschluss von 13 evangelischen Landeskirchen.
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Der UEK gehören somit vornehmlich unierte bzw. reformierte Landeskirchen der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) an.
Gaststatus haben folgende Kirchen:
Die UEK wurde am 1. Juli 2003 errichtet. Sie löste die bisherige Evangelische Kirche der Union (EKU) und die Arnoldshainer Konferenz ab. Der EKU hatten die Landeskirchen, die aus den Kirchenprovinzen des ehemaligen preußischen Landeskirche hervorgegangen waren, („Altpreußische Union“) angehört; zur Arnoldshainer Konferenz hatten sich 1967 mehrere unierte und reformierte Landeskirchen zusammengeschlossen.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 der Grundordnung der UEK ist die UEK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), da sie den Rechtsstatus der EKU als KdöR fortsetzt. Ihr Sitz war zunächst Berlin bei der bisherigen Kirchenkanzlei der EKU. Inzwischen ist das Amt der Union Evangelischer Kirchen zur Verwaltungsvereinfachung an das Kirchenamt der EKD in Hannover angegliedert.
Die Organe der UEK sind die Vollkonferenz, die sich aus 44 Mitgliedern der 13 Mitgliedskirchen zusammensetzt. Sie ist quasi das „Parlament“ der Union. Die Vollkonferenz wird auf 6 Jahre von den Mitgliedskirchen gewählt. Die Vollkonferenz wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, in welchem alle Mitgliedskirchen vertreten sind. Außerdem gehören die Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses und des Rechtsausschusses sowie der Leiter der Kirchenkanzlei in Berlin dem Präsidium an, so dass es insgesamt aus 17 Mitgliedern besteht.
Das Präsidium mit dem Vorsitzenden an der Spitze ist das ausführende Verwaltungsorgan der Vollkonferenz. Zum 1. Vorsitzenden der UEK wurde am 18. Oktober 2003 in Erfurt der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Dr. Ulrich Fischer, gewählt.
Die Verwaltung der UEK wurde bis Ende 2006 in der Kirchenkanzlei der UEK in Berlin geführt. Leiter der Kirchenkanzlei war von 2003 bis 2006 Dr. Wilhelm Hüffmeier, der schon von 1995 bis 2003 Leiter der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union war.
Nach seinem Eintritt in den Ruhestand wurde die Tätigkeit der Kirchenkanzlei in Berlin beendet. Die Geschäfte der UEK werden seitdem vom Amt der UEK im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover wahrgenommen.
Damit endet die fast 190-jährige Geschichte der früheren preußischen Landeskirche, deren Leitung seit 1912 ihren Platz im Gebäude in der Jebensstraße in Berlin-Charlottenburg hatte. In dieses Haus zieht 2007 die evangelische Bundeswehrseelsorge ein.
Mit dem Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen und dem Disziplinarhof der UEK hat die UEK Revisions- bzw. Berufungsgerichte gegen Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte ihrer Gliedkirchen und der UEK selbst errichtet.
Die Grundordnung definiert folgende Aufgaben für die Union Evangelischer Kirchen (Artikel 3, Absatz 1):
Für einige Aufgabenfelder werden gemeinsame Regelungen getroffen; gemäß Grundordnung Artikel 6, Absatz 4 sind dies:
In den Gesetzen wird den Traditionen der Mitgliedskirchen Rechnung getragen. Daher erscheint die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben in den verschiedenen Landeskirchen zuweilen recht unterschiedlich.
Anhalt | Baden | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Bremen | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Kirchenprovinz Sachsen | Westfalen
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg | Reformierter Bund
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