
Ein Universitätsklinikum ist im Allgemeinen ein Krankenhaus, das an die Medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist. Neben der medizinischen Behandlung dient es daher auch der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin. 1717 wurde durch J. Juncker in Halle an der Saale das Krankenhaus der Franckeschen Stiftungen für den klinischen Unterricht (Collegium clinicum Halense) genutzt. Die Charité in Berlin wurde 1710 gegründet, jedoch erst 1727 zum „Lazareth und Hospital“ für das 1724 gegründete, staatliche „Collegium medico-chirurgicum“.
In der Bundesrepublik Deutschland befinden sich Universitätskliniken in der Regel in der Trägerschaft der entsprechenden Universität, heute meist in Form einer Gesellschaft, in deren Aufsichtsrat sich Universitäts- und Landesvertreter befinden. Eine Sonderstellung nehmen die nichtlandeseigenen Universitätskliniken an der Universität Bochum ein, sowie das Universitätsklinikum Mannheim, das sich als gGmbH in städtischer Hand befindet und die Universitätsklinikum Gießen und Marburg, die privatisiert wurden.
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