
Als Unternehmenskonzentration wird sowohl eine Situation mit einer geringen Anzahl von Teilnehmern auf der Nachfrager- oder Anbieterseite eines Marktes als auch der Prozess der Verringerung der Anzahl von Marktteilnehmern bezeichnet.
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Unterschieden wird absolute und relative Konzentration. Von absoluter Konzentration spricht man, wenn die Anzahl der Unternehmen auf dem relevanten Markt gering ist oder abnimmt. Im Gegensatz dazu bezeichnet die relative Konzentration die ungleiche Verteilung der Anzahl von Unternehmen auf dem relevanten Markt beziehungsweise die Zunahme der Ungleichheit.
Entsprechend dem Grad der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit unterscheidet man zwischen Konzern und Trust. Bei einem Kartell hingegen liegt keine Kapitalverflechtung vor, somit ist dieser Unternehmenszusammenschluss keine Konzentrationsform, sondern eine Kooperationsform.
Transaktionen, die zu einer verstärkten Unternehmenskonzentration führen können, unterliegen der Fusionskontrolle, um die marktbeherrschende Stellung eines einzelnen Akteurs zu vermeiden.
Mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik kann auf die Unternehmenskonzentration Einfluss genommen werden.
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