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Der Unternehmenssitz ist der Standort der Unternehmens- oder Konzern-Zentrale. Das auch verwendete Wort Firmensitz ist nur umgangssprachlich korrekt, da eine Firma im juristischen Sinne keinen Sitz haben kann, sondern nur der Name einer Unternehmung ist.
Es kann sich hierbei sowohl um eine große Anlage handeln oder auch nur um ein kleines Büro, das den Hauptbetätigungsort des Unternehmens ausmacht. Nach dem Unternehmenssitz richtet sich der Eintrag ins Handelsregister und in Zweifelsfällen auch der Gerichtsstand bei rechtlichen Streitigkeiten. Ein seit Unternehmensgründung unverändert bestehender Unternehmenssitz wird auch als „Stammsitz“ bezeichnet.
Vom Unternehmenssitz zu unterscheiden sind die Zweigniederlassungen eines Unternehmens, die dadurch entstehen, dass an weiteren Büros oder Einrichtungen Firmenschilder angebracht werden und einschlägige Arbeiten durchgeführt oder Ladenflächen bereitgestellt werden.
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