
Matrilokalität ist dann gegeben, wenn die Tochter (manchmal auch der Sohn) ihr Leben am Wohnort ihrer Mutter verbringt, auch wenn sie inzwischen erwachsen ist und selbst Kinder hat. Matrilokalität ist manchmal mit der sog. Besuchsehe verbunden, d.h. der Ehemann lebt nicht im Haus seiner Ehefrau, sondern besucht sie regelmäßig.
Wenn junge Paare mit einem elterlichen Paar die Adresse teilen, ist statistisch gesehen eine matrilokale Wohnung etwas häufiger als eine patrilokale.
Matrilokalität setzt Matrilinearität voraus. Aber nicht alle matrilinearen Ethnien (= deren Abstammungsregeln ausschließlich die mütterliche Seite berücksichtigen) haben matrilokale Wohnsitzregeln. In der modernen Zeit ist vor allem in Städten zu beobachten, dass matrilineare Ethnien mit ursprünglich matrilokalen Wohnsitzregeln die Lebensform der Kernfamilie bevorzugen (z.B. Minangkabau), bzw. dass die junge Ehefrau in das Haus ihres Ehegatten zieht.
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