Verfassungsschutz


Der Begriff Verfassungsschutz ist ein Oberbegriff für

  • den materiellen (normativen) Verfassungsschutz.
  • den administrativen (behördlichen) Verfassungsschutz.

Deutschland

Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sind das insbesondere Art. 9, Art. 18, Art. 21 und Art. 79 GG.

Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren

Österreich

In Österreich existieren als administrativer Verfassungsschutz


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