Der Begriff Verfassungsschutz ist ein Oberbegriff für
Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sind das insbesondere Art. 9, Art. 18, Art. 21 und Art. 79 GG.
Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren
In Österreich existieren als administrativer Verfassungsschutz
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