Zakat


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Die 5 Säulen des Islam
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Die Zakat bzw. Zakah (arabisch زكاة‎) ist im Islam eine Verpflichtung, die auf den Koran zurückgeht. Dabei wird Muslimen vorgeschrieben, einen bestimmten Anteil ihres Besitzes Armen und Bedürftigen sowie anderen festgelegten sozialen Gruppen zur Verfügung zu stellen. Neben dem Begriff "Zakat" wird manchmal auch der Ausdruck Sadaqah (صدقة‎) verwendet, der nach Ansicht moderner Gelehrter aus dem hebräischen Zedaka entlehnt ist und im Islam hauptsächlich eine freiwillige Gabe bezeichnet, im Unterschied zur obligatorischen Zakat. Laut muslimischen Kommentatoren muss die gesetzliche Abgabe zugunsten der Muslime verwendet werden, während ein freiwilliges Almosen auch an Nicht-Muslime gegeben werden kann. [1]

Inhaltsverzeichnis

Aufzählung der Empfangsberechtigten

Die Liste der Empfangsberechtigten der Zakat enthält acht Personenkreise bzw. Anliegen. Sie findet sich in Sure 9, Vers 60:

„Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen (bestimmt), (ferner für) diejenigen, die (für die Sache des Islam) gewonnen werden sollen (wörtlich: diejenigen, deren Herz vertraut gemacht wird), für (den Loskauf von) Sklaven, (für) die, die verschuldet sind, für den heiligen Krieg (wörtl. den Weg Gottes) und (für) den, der unterwegs ist (oder: für) den, der dem Weg (Gottes) gefolgt (und dadurch in Not gekommen) ist; wörtl: den Sohn des Wegs). (Das gilt) als Verpflichtung von Seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.“

Koran, Sure 9, Vers 60: Übersetzung von Rudi Paret

Zakat im islamischen Recht

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Zakat im Sufismus

Zakat in der heutigen Zeit

Etwa seit Ende des Zweiten Weltkrieges werden Versuche unternommen, die Bedingungen der Zakat neu zu formulieren bzw. den aktuellen Bedingungen anzupassen. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Raschid Rida vorgeschlagen, den Ausdruck Sklaven in Sure 9, 60 nicht nur auf Einzelne, sondern auf ganze Gesellschaften anzuwenden, die durch die Kolonialisierung versklavt worden seien. Ferner sei mit "denjenigen, die dem Weg Gottes gefolgt sind", nicht ein bewaffneter Dschihad gemeint, sondern diese Form von Zakat müsse an diejenigen gehen, welche den Islam mit Hilfe von überzeugenden Argumenten wieder einzuführen versuchen.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Fakhr ad-Din al-Razi: Mafatih al-ghayb, Band VIII, 16, S. 117, Beirut 1990, und Raschid Rida: Tafsir al-Manar, Band X, S. 293. Zitiert in: Adel Theodor Khoury, Der Koran, Band 7, S. 347






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