Zwang
Zwang (von zwingen) steht für:
- die nachdrückliche Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit durch verschiedene Einflüsse, siehe Freiheit
- im Staatsrecht im Rahmen des Gewaltmonopol des Staates als Repressionsmittel, um Tun oder Unterlassen einer Person zu bewirken, siehe Zwangsmittel
- im Verwaltungsrecht als Einsatz durch zuständige und befugte Amtsträger von Zwangsmitteln ohne aufschiebende Wirkung, siehe Unmittelbarer Zwang
- bei technischen und mathematischen Systemen allgemein eine Randbedingung
- in der Mechanik eine äußere Kraft, siehe Zwangskraft
- in der Chemie zur Beschreibung des Einflusses von Temperatur, Druck und Stoffkonzentration auf ein System im Gleichgewicht, siehe Prinzip vom kleinsten Zwang
- in der Geomorphologie einen Flussdurchbruch durch ein Gebirge, siehe Klamm
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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