Zwang


Zwang (von zwingen) steht für:

  • die nachdrückliche Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit durch verschiedene Einflüsse, siehe Freiheit
  • im Staatsrecht im Rahmen des Gewaltmonopol des Staates als Repressionsmittel, um Tun oder Unterlassen einer Person zu bewirken, siehe Zwangsmittel
  • im Verwaltungsrecht als Einsatz durch zuständige und befugte Amtsträger von Zwangsmitteln ohne aufschiebende Wirkung, siehe Unmittelbarer Zwang
  • bei technischen und mathematischen Systemen allgemein eine Randbedingung
  • in der Mechanik eine äußere Kraft, siehe Zwangskraft
  • in der Chemie zur Beschreibung des Einflusses von Temperatur, Druck und Stoffkonzentration auf ein System im Gleichgewicht, siehe Prinzip vom kleinsten Zwang
  • in der Geomorphologie einen Flussdurchbruch durch ein Gebirge, siehe Klamm
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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