Als Zwangsarbeit wird Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe, gegen seinen Willen, gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient. Die IAO schätzt die Anzahl der Personen, die allein in Europa zur Zwangsarbeit gezwungen werden auf ca. 360.000.[1]
Allerdings bleibt strittig was genau dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft letztlich dient und welche Interessengruppen die normative Kraft haben dazu die jeweilige Definition vorzugeben. Auch ist zu beachten, dass Gefühle und Wertungen der Betroffenen zwangsläufig “menschlich” also subjektiv sind, sich also nicht immer den Definitionen von Organisationen beugen. Diese Eigenständigkeit der individuellen Bewertung von Zwangsarbeit kann bis hin zu seelischer Krankheit, Identitätsverlust und Selbstmord führen.
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Zwangsarbeit gab es bereits in geringerem Umfang während des Ersten Weltkrieges. Neben Kriegsgefangenen waren es belgische und polnische Zivilisten, die Zwangsarbeit in Industrie, Bergbau und Landwirtschaft zu verrichten hatten.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden in „Großdeutschland“ mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meist Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zivilpersonen der besetzten Gebiete. Sie mussten die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht erhalten. Besonders in Osteuropa wurden sie großenteils mittels Razzien rekrutiert. Die Zwangsarbeiter wurden von den Nationalsozialisten selbst diffamierend als Fremdarbeiter oder sofern sie aus der Sowjetunion (meist Ukraine oder Russland) stammten, als "Ostarbeiter" bezeichnet. Unter den Zwangsarbeitern waren auch Jugendliche oder Kinder, die häufig ihren Eltern entrissen oder verschleppt wurden. Zwangsarbeiter wurden in der Landwirtschaft und (Rüstungs-)Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche und Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Zwangsarbeiter wurden häufig demütigend behandelt, schlecht ernährt und erhielten oft gar keinen Lohn. Die Unterbringung erfolgte in Zwangsarbeiterlagern, den Stammlagern (Stalag) oft Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Die sanitären und hygienischen Bedingungen in diesen Baracken waren äußerst schlecht, wie auch die Bekleidung. So lebten besonders die Ostarbeiter in notdürftig selbstgebauten Baracken und waren gezwungen, „auch im Winter unbeschuht zur Arbeit zu gehen“. Außerdem wurden sie häufig von den Deutschen misshandelt: „Die Leute wälzten sich oft vor Schmerzen wegen des dauernden Schlagens mit Gummiknüppeln und Ochsenziemern“. Für Zwangsarbeiter galt kein Arbeitsschutz, so dass sie am Arbeitsplatz allen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren. Sie waren der Bombardierung ausgesetzt und mussten schwere Arbeit verrichten. Bei Verstößen gegen die Anordnungen und Befehle der Deutschen drohte ihnen eine Einweisung in ein „Arbeitserziehungslager“, in denen KZ-ähnliche Zustände herrschten.
Schwangere Zwangsarbeiterinnen, besonders solche aus Osteuropa, wurden von den Deutschen häufig zur Abtreibung gezwungen. Kinder solcher Frauen wurden in so genannten „Ausländerkinderpflegestätten“ untergebracht, die keinen anderen Zweck hatten, als diese unerwünschten Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verhungern zu lassen.
„Ostarbeiter“ wurden noch schlechter behandelt als die polnischen, italienischen und französischen Zwangsarbeiter, da sie in der Nazi-Hierarchie als „Untermenschen“ galten. Für sie galt der Ostarbeitererlass, durch den sie weitesgehend entrechtet wurden. So war z. B. der Besitz von Geld, Wertsachen, Fahrrädern und Feuerzeugen und der Erwerb von Fahrkarten verboten. Verkehr mit Deutschen wurde streng bestraft, teilweise sogar mit der Todesstrafe. Für die Zwangsarbeiter zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, während der Generalgouverneur des besetzten Polens, Hans Frank, und die Reichskommissare Hinrich Lohse („Ostland“) und Erich Koch („Ukraine“) die Razzien organisierten, um genügend Zwangsarbeiter zusammenzutreiben. Das Programm der Zwangsarbeit fügte sich nahtlos in das Programm Heinrich (Himmler) zur Dezimierung der slawischen Völker um circa 30 Millionen.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (z. B. über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine sogenannte Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden.
Quellen und Zitate (in Anführungszeichen):
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten zur Gründung der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro) ein, wobei sich die Wirtschaft schwer tat, ihren Anteil aufzubringen. Im Gegenzug sind in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen jetzt ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7.500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital vom 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit ist die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen. Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit verrichten mussten, wurden jedoch nicht entschädigt.
Siehe auch:
In der Ostmark, offiziell Donau- und Alpenreichsgaue, waren im Herbst 1944 fast eine Million Zwangsarbeiter eingesetzt, während die Zahl der inländischen Arbeitskräfte bei 1,7 Millionen war. [2]
Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verschleppt und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzen Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten.
Siehe auch: Death Railway
In den sowjetischen Zwangsarbeitslagern des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger festgehalten. Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige unliebsamer „Klassen“ (so genannte „Klassenfeinde“), und ganze Völkerschaften wurden dorthin deportiert (Kolyma, Workuta, Weißmeer-Ostsee-Kanal) [3].
Siehe auch: Sergej Jakowlewitsch Schuk
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden dann durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD zusätzlich Hunderttausende deutscher Zivilisten als Zwangsarbeiter in das Lagersystem der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während des Transports in Viehwaggons [4].
Unter dem an Mao ausgerichteten kommunistischen Schreckensregime der Roten Khmer unter Pol Pot starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.
Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Im IAO-Abkommen heißt es dazu: "2. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht [...] c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird."
Nach obiger Definition wären auch Wehrdienst und Zivildienst sowie die sogenannten Ein-Euro-Jobs Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung gäbe es nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die zum Teil Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, nennt den Wehrdienst als Ausnahme.
Nach der IAO-Konvention sind Wehrdienst und Zivildienst keine Zwangsarbeit.
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